Begründung: Am 15. 3. 2007 stellte die geschiedene Ehegattin des Verstorbenen den Antrag, über das Vermögen der Verlassenschaft nach Dr. Herbert O***** S***** den Konkurs zu eröffnen. Der Verstorbene sei aufgrund eines vollstreckbaren Vergleichs zu Unterhaltszahlungen und aufgrund einer weiteren Vereinbarung zur Zahlung einer Zusatzkrankenversicherung für die Antragstellerin verpflichtet gewesen. Diese wertgesicherten Verpflichtungen hätten zuletzt monatlich 2.344 EUR (Unterhalt) ... mehr lesen...
Norm: EheG §78ABGB §796
Rechtssatz: Der Erbe schuldet auch dem geschiedenen Ehegatten des Verstorbenen nach § 78 EheG keineswegs mehr, als der Reinnachlass ausmacht, selbst bei Abgabe einer unbedingten Erbserklärung. Es würde nämlich eine der gesetzgeberischen Intention nicht entsprechende Besserstellung des geschiedenen Ehegatten gegenüber dem bei Tod des Unterhaltsverpflichteten in aufrechter Ehe lebenden Ehegatten (§ 796 Satz1 ABGB: „bis zum... mehr lesen...
Begründung: Der am 5. 5. 1917 geborene Kläger und die am 31. 3. 1957 geborene, aus Gmunden stammende Beklagte schlossen am 5. 5. 1984 vor dem Standesamt Gmunden die Ehe. Beide Parteien sind amerikanische Staatsbürger und lebten zuletzt in Texas. Nachdem sie sich entschieden hatten, nach Österreich zu übersiedeln, reiste die Beklagte 1998 mehrmals nach Gmunden, um dort eine Wohnung zu suchen. Hiefür erhielt sie vom Kläger einen Scheck über ca 1,000.000 S. Sie deponierte diese Sum... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zwischen der Klägerin und dem am 3. März 1989 verstorbenen Ernst Franz H***** geschlossene Ehe wurde am 21. April 1982 mit Urteil des Kreisgerichtes Wels gemäß § 55 Abs 3 EheG unter Ausspruch des alleinigen Zerrüttungsverschuldens des Mannes (im Sinne des § 61 Abs 3 EheG) geschieden; dieser Ehe entstammt der Drittbeklagte. Am 28. August 1982 hat Ernst Franz H***** (sen) die Ehe mit der Erstbeklagten geschlossen; dieser Ehe entsproß die Zweitbeklagte. Die... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Graz als Berufungsgerichtes vom 9. September 1985 (1 R 233/85) wurde Norbert K*** schuldig erkannt, seiner Frau, der nunmehr gefährdeten Partei, ab 20. August 1984 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 3.000 S zu bezahlen. Die Eheleute K*** waren Miteigentümer der Liegenschaft EZ 177 KG Riegersbach. Im Wege der Zwangsversteigerung erwarb Maria Johanna K*** den Hälfteanteil ihres Mannes an dieser Liegenschaft. Die Verteilung des M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 7. Juni 1955 geborene Klägerin und der am 5. Februar 1953 geborene Beklagte schlossen am 4. März 1978 die Ehe, der zwei Töchter (geboren 1978 und 1980) entstammen. Beide Streitteile sind österreichische Staatsbürger, ihr letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt war in Karnburg. Die Klägerin begehrte die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden des Beklagten. Der Beklagte sei krankhaft eifersüchtig und verfolge sie grundlos damit; sein Verhalten mache es... mehr lesen...
Begründung: Hermine A starb am 23.1.1983 unter Hinterlassung eines Testamentes vom 16.11.1981, in dem sie ihren Neffen Meinhard B und ihre Nichte Ulrike C zu gleichen Teilen zu Erben einsetzte. Der Rechtsmittelwerber war der Ehemann der Erblasserin. Er wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Krems a.d.Donau vom 30.8.1978 wegen Geisteskrankheit und Alkoholmißbrauches beschränkt entmündigt. Nach dem Inventar (ON 11) betragen die Nachlaßaktiven S 877.448,01 und die Nachlaßpassiven S 87... mehr lesen...
Norm: EheG §50EheG §51EheG §521.DVEheG §78
Rechtssatz: Bei dem Tatbestand nach § 50 EheG liegen - ebenso wie bei den Tatbeständen nach den §§ 51 und 52 EheG - medizinische Tatsachen vor, aus denen juristische Folgerungen gezogen werden sollen. Das Schwergewicht der Entscheidung liegt in diesen Fällen nicht beim Richter, sondern beim Arzt. Das medizinische Gutachten ist in einem solchen Fall die wichtigste Grundlage des Urteils. ... mehr lesen...
Die Ehe der Beklagten mit Hermann K wurde am 7. 7. 1965 aus dem Verschulden des beklagten Ehemannes geschieden. Hermann K schloß mit der Beklagten (im Scheidungsverfahren: Klägerin) anläßlich des Scheidungsverfahrens am 7. 7. 1965 einen gerichtlichen Unterhaltsvergleich, der ua. folgende Bestimmungen enthält: "1. Der Beklagte verpflichtet sich bei Exekution, der Klägerin einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 3200 S ab 1. 7. 1965 zu bezahlen. 3.... (Wertsicherungsklausel nach dem... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 KABGB §166 GABGB §796EheG §78
Rechtssatz: Die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Neuordnung des gesetzlichen Erbrechtes des Ehegatten und des gesetzlichen ehelichen Güterstandes verwies zu der - mit dem EheRÄG BGBl 1978/280 am 01.07.1978 in Kraft getretenen - Neugestaltung des § 796 ABGB auf die Regelungsvorbilder der §§ 169, 142 und 166 ABGB, daß im Anspruch alles einzurechnen ist, was das Kind durch eine öffentlich - ... mehr lesen...
Die Beklagte ist Erbin nach dem am 5. April 1975 verstorbenen Fritz H, des früheren Ehemanns der Klägerin, von dem sie am 3. November 1967 aus seinem überwiegenden Verschulden rechtskräftig geschieden wurde. Bis zu seinem Tode bezahlte Fritz H der Klägerin einen monatlichen Unterhalt von 2500 S. Die Klägerin begehrt von der Beklagten unter Hinweis auf das Ausmaß der Verlassenschaft die Bezahlung eines monatlichen Unterhalts von 3000 S und beantragte im Laufe des Rechtsstreites die ein... mehr lesen...
Norm: ABGB idF ErbRÄG 2015 §747ABGB §796EheG §78EO §382 Z8 lita IVA
Rechtssatz: Sieht man von der neuen Unterhaltspflicht der Ehefrau ab, besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass mit der Neufassung des § 382 Z 8 EO durch das BGBl 1975/412 der Kreis der Personen, die zur Leistung eines einstweiligen Unterhalts verpflichtet werden können, erweitert werden sollte. § 382 Z 8 lit a EO ist daher auf Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten gegen d... mehr lesen...
Norm: EheG §78EO §379 AEO §379 BEO §382 Z8 lita IVBEO §382 Z8 lita IIIB
Rechtssatz: Für Unterhaltsforderungen auf die § 382 Z 8 lit a EO nicht anwendbar ist, kann eine einstweilige Verfügung nach § 379 EO bewilligt werden, es stehen aber nur die Sicherungsmittel des § 379 Abs 3 EO zur Verfügung, welche Bestimmung im Gegensatz zu § 382 Z 8 lit a EO eine vorläufige Vorwegnahme der Entscheidung zum Prozeß nicht gestatten. Entsc... mehr lesen...
Norm: EheG §78ZPO §502 Abs2 Ca1ZPO §502 Abs2 Ca2
Rechtssatz: Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung nach den im § 78 Abs 2 EheG festgelegten Beurteilungskriterien ist Bemessungsfrage. Entscheidungstexte 5 Ob 537/78 Entscheidungstext OGH 03.10.1978 5 Ob 537/78 5 Ob 607/81 Entscheidungstext OGH 12.10.1982 5 Ob 607/81 Auch ... mehr lesen...
Norm: EheG §78ZPO §502 Abs2 Ca1ZPO §502 Abs2 Ca5
Rechtssatz: Bei der Unterhaltsherabsetzung nach § 78 EheG handelt es sich um einen materiellrechtlichen Gestaltungsanspruch des Erben, dessen Auswirkungen auch für einen verflossenen Zeitraum festgestellt werden können, soweit er gegenüber dem Unterhaltsberechtigten bereits geltend gemacht wurde. Er ist vor Einleitung der Exekution durch Feststellungsklage, danach durch Klage nach § 35 EO geltend... mehr lesen...
Norm: EheG §78ZPO §502 Abs2 Ca2
Rechtssatz: Nach § 78 EheG ist stets die Umstandsklausel zu berücksichtigen, da durch den Tod des Unterhaltspflichtigen in der Regel einschneidende wirtschaftliche Veränderungen eintreten. Entscheidungstexte 5 Ob 537/78 Entscheidungstext OGH 03.10.1978 5 Ob 537/78 Veröff: EvBl 1979/11 S 46 1 Ob 592/82... mehr lesen...
Norm: EheG §78
Rechtssatz: Der Umfang der Unterhaltspflicht des Verstorbenen bildet die Obergrenze dessen, was der Erbe schulden könnte und kann deshalb bei der Neufestsetzung nach § 78 EheG nicht außer Betracht bleiben. Durch § 78 EheG wird die Gesamtrechtsnachfolge des Erben zu seinen Gunsten eingeschränkt. Entscheidungstexte 6 Ob 198/67 Entscheidungstext OGH 18.10.1967 6 Ob 19... mehr lesen...
Norm: EheG §78
Rechtssatz: Zur Frage der Unterhaltspflicht des Nachlasses, solange keine Erbserklärung abgegeben wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 169/64 Entscheidungstext OGH 02.07.1964 5 Ob 169/64 Veröff: EFSlg 2544 = EFSlg 2547 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0057465 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: EheG §78
Rechtssatz: Nach § 78 EheG kann nur der Erbe die Berücksichtigung seiner Verhältnisse verlangen. Diese Berücksichtigung geschieht durch Herabsetzung der Unterhaltsrente. Die geschiedene Gattin kann daher keinesfalls dadurch beschwert sein, daß die Vermögenslage der Erben ihres geschiedenen Mannes nicht berücksichtigt wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 190/59 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: EheG §78EO §382 Z8 IIIB
Rechtssatz: Die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382 Z 8 EO kommt bei Unterhaltsansprüchen der geschiedenen Gattin gegen den Nachlaß des Mannes (§ 78 EheG) mangels Bestehens eines familienrechtlichen Naheverhältnisses nicht in Frage. Entscheidungstexte 6 Ob 91/58 Entscheidungstext OGH 23.04.1958 6 Ob 91/58 EvBl 1958/249 S 426 ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte in erster Linie die Scheidung ihrer Ehe aus dem Gründe: des § 51 EheG., weil der als notorischer Trinker zeitweilig angehalten gewesene Beklagte nach dem im Anhaltungsverfahren eingeholten Sachverständigengutachten einem Geisteskranken gleichzuhalten sei. Sie erhob ferner gegen den Beklagten den Vorwurf schwerer Eheverfehlungen (Vernachlässigung der Sorgepflicht, Trunkenheitsexzesse, Mißhandlungen), behauptete, daß die Ehe aus dem Verschulden des Beklagten unheilb... mehr lesen...
Norm: EheG §50EheG §511.DVEheG §78
Rechtssatz: Weder der persönliche Eindruck noch die Aussage der Klägerin oder ein aus einem ganz anderen Anlaß und zu einem anderen Zweck erstattete Gutachten eines ärztlichen Sachverständigen (das überdies mehr als ein Jahr zurückliegt) versetzen das Gericht in die Lage, eine Geisteskrankheit des Beklagten festzustellen. Es hat vielmehr die Pflicht, selbst einen Sachverständigenbeweis über den Geisteszustand ... mehr lesen...