Entscheidungsgründe: Die Parteien erzeugen Fleisch- und Wurstwaren. Im Februar 2006 vereinbarten sie, dass die Beklagte für die Klägerin die Reifung von Salami durchführen sollte. Die Reifungsparameter wurden gemeinsam festgelegt und von einem Mitarbeiter der Beklagten in deren Anlage einprogrammiert. Ein Prokurist der Klägerin übermittelte der Beklagten ein Überwachungsprotokoll, in dem unter anderem laufend die Temperatur, die Luftfeuchtigkeit und die Luftumwälzung einzutragen wa... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Klägers, seine frühere Ehefrau zur Zahlung einstweiligen Unterhalts (§ 382 Abs 1 Z 8 lit a EO; § 69 Abs 3 EheG) zu verpflichten ab, weil der Kläger - ausgehend von den getroffenen Negativfeststellungen - weder einen Unterhaltsbedarf nach den Kriterien des § 69 Abs 3 EheG, noch eine Unterhaltsverletzung durch die Beklagte bescheinigt habe. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Der Kläger habe seine Unfähigkeit nicht bescheini... mehr lesen...
Begründung: In einem „Side-Letter" zu einem Unternehmenskaufvertrag hatte der Beklagte dem Kläger einen weiteren Kaufpreis von 1,5 Mio Schilling zugesagt, der „in noch zu vereinbarenden monatlichen Raten, beginnend ab 1. 1. 2004" gezahlt werden sollte. Grundlage dafür war die Zusicherung des Klägers gewesen, dass er jährlich einen zusätzlichen („schwarzen") Gewinn von 1 Mio Schilling erzielt habe, der nicht in der Buchhaltung aufgeschienen sei. Die Raten sollten nach dem Willen der ... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. 1. 1972 geschlossene Ehe der Parteien wurde am 12. 9. 1986 im Einvernehmen gemäß § 55a EheG geschieden. Im Scheidungsvergleich verpflichtete sich der Mann, der Frau für die Zeit vom 1. 1. 1987 bis 31. 12. 1992 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 1.000 ATS zu bezahlen. Im Übrigen verzichteten die Antragsteller „und zwar die Erstantragstellerin ab 1. Jänner 1993, der Zweitantragsteller ab Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung auf jedweden Unterhalt, auch fü... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Nach Konkurseröffnung über das Vermögen der Erstklägerin sprach das Berufungsgericht aus (Punkt 1 lit a bis c der Entscheidung des Berufungsgerichts), dass das Verfahren in Ansehung der Erstklägerin unterbrochen sei, wies die Berufung, soweit sie von dieser erhoben worden war, zurück, und berichtigte die Parteibezeichnung der Erstklägerin auf „Dr. Brigitte Stampfer, Rechtsanwältin, als Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen der B***** GmbH (vormals K***... mehr lesen...
Begründung: Die - am 14. 10. 1983 in Wien geschlossene - Ehe der Streitteile wurde nach Klage der Ehegattin mit Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 12. 3. 2003 auf Grund jugoslawischen Sachrechts geschieden, und der Antrag der Klägerin, das Alleinverschulden des Beklagten an der Ehezerrüttung auszusprechen, abgewiesen, weil die Schuld der Ehegatten an der Ehezerrüttung nach jenem Recht unbeachtlich sei. Diese Entscheidung ist seit 11. 6. 2003 rechtskräftig. Im Zeitpunkt... mehr lesen...
Norm: EheG §69 Abs3EheG §71ZPO §266 BZPO §272 C
Rechtssatz: Bei Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs gemäß § 69 Abs 3 EheG hat grundsätzlich der klagende geschiedene Ehegatte unzureichende Vermögens- und Einkommensverhältnisse seiner unterhaltspflichtigen Verwandten als Voraussetzung des Eingreifens der subsidiären Unterhaltspflicht des Prozessgegners zu behaupten und zu beweisen. Lediglich im Fall unverhältnismäßiger Schwierigkeiten für de... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. 1. 1972 geschlossene Ehe der Parteien wurde am 12. 9. 1986 im Einvernehmen gemäß § 55a EheG geschieden. Im Scheidungsvergleich verpflichtete sich der Mann, der Frau für die Zeit vom 1. 1. 1987 bis 31. 12. 1992 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 1.000 S zu bezahlen. Im Übrigen verzichteten die Antragsteller "und zwar die Erstantragstellerin ab 1. Jänner 1993, der Zweitantragsteller ab Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung auf jedweden Unterhalt, auch für d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit die Beklagte geltend macht, dass das vorliegende Verfahren antragsgemäß zu unterbrechen gewesen wäre, ist darauf zu verweisen, dass sie diese Frage bereits als Nichtigkeitsgrund in der Berufung geltend gemacht hat. Das Berufungsgericht hat die Nichtigkeitsberufung aber verworfen. Nach ständiger Rechtsprechung können jedoch Nichtigkeiten ebenso wie Mängel des erstgerichtlichen Verfahrens, deren Vorliegen vom Berufungs... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Eherechts-Änderungsgesetz 1999 (EheRÄG 1999), BGBl I Nr. 125/1999, trat gemäß seinem Art VII Z 1 mit 1. Jänner 2000 in Kraft. Gemäß Z 4 dieser Übergangsbestimmung sind die mit dieser Novelle neu geschaffenen §§ 68a und 69b EheG auf Unterhaltsansprüche auf Grund von Scheidungen anzuwenden, bei denen die mündliche Streitverhandlung erster Instanz im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes noch nicht geschlossen... mehr lesen...
Begründung: Die am 7. 5. 1983 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 9. 11. 1999 gemäß § 55 Abs 3 EheG ohne Ausspruch eines Verschuldens rechtskräftig geschieden. Die Klägerin leidet an multipler Sklerose. Die Krankheit war nach der Geburt des gemeinsamen Sohnes der Streitteile im Juli 1990 ausgebrochen und verschlechterte sich zunehmend. Die Klägerin kehrte nach einem stationären Aufenthalt Ende 1992 nicht mehr in die Ehewohnung zurück, sondern zog... mehr lesen...
Norm: EheG §69 Abs3EheG §71ZPO §502 Abs1 HI2
Rechtssatz: Ob die Subsidiarität der Unterhaltsverpflichtung des geschiedenen Ehegatten in Fällen der Unterhaltsbemessung nach § 69 Abs 3 EheG dem Grundsatz der Billigkeit entspricht, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Die Vermögensverhältnisse und Erwerbsverhältnisse der geschiedenen Ehegatten und jene der primär unterhaltspflichtigen Verwandten des Unterhaltsberechtigten wie auch di... mehr lesen...
Begründung: Die am 12. 12. 1947 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 9. 4. 1999, GZ 2 C 6/93w, 2 C 99/98d, gemäß § 55 Abs 1 und 3 EheG geschieden. Der Beklagte hatte - wie auch die Klägerin in ihrer Widerklage - die Ehescheidung aus dem Verschulden des jeweils anderen Gatten, in eventu Scheidung nach § 55 Abs 1 und 3 EheG verbunden mit dem Ausspruch begehrt, dass den jeweils anderen Gatten das Verschulden am Eintritt der unheilbar... mehr lesen...
Norm: EheG aF §68EheG §69 Abs3EheG §71EheG idF 1999 §68
Rechtssatz: Die für Unterhaltsansprüche nach § 68 EheG idF vor EheRÄG 1999 geltenden Grundsätze über das Verhältnis des Anspruches auf Billigkeitsunterhalt gegen den geschiedenen Ehegatten zum Unterhaltsanspruch gegenüber den in § 71 EheG genannten Verwandten können auch auf Unterhaltsansprüche nach § 69 Abs 3 EheG angewendet werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §69 Abs3EheG §71
Rechtssatz: Der Anspruch auf Unterhalt nach Billigkeit im Sinn des § 69 Abs 3 EheG steht gegen den geschiedenen Gatten nur insoweit zu, als keine unterhaltspflichtigen Verwandten vorhanden sind oder diese im Einzelfall keinen - oder keinen ausreichenden - Unterhalt schulden, sie somit den Unterhalt überhaupt nicht oder nur unter Gefährdung ihres eigenen angemessenen Unterhalts (unter Mitberücksichtigung ihrer sonstig... mehr lesen...
Norm: EheG §71EheG §80
Rechtssatz: Auf einen Unterhaltsvertrag im Sinne des § 80 EheG ist die Bestimmung des § 71 Abs 1 Satz 1 EheG, wonach der unterhaltspflichtige geschiedene Ehegatte vor den Verwandten des Berechtigten haftet, analog anzuwenden. Entscheidungstexte 8 Ob 2213/96s Entscheidungstext OGH 12.06.1997 8 Ob 2213/96s Veröff: SZ 70/111 ... mehr lesen...
Norm: EheG §69 Abs3EheG §71EheG §55 Abs1ASVG §292
Rechtssatz: Das Verhältnis des § 69 Abs 3 EheG zu § 71 EheG (vgl Volkmar, Kommentar zum EheG 270; Anhaltspunkte dafür, daß sich die maßgeblichen Wertungsgesichtspunkte seit dem Jahre 1939 diesbezüglich verschoben hätten, bestehen nicht; vgl EFSlg 63.519) ist dahin zu definieren, daß gemäß § 69 Abs 3 EheG ein echter Unterhaltsanspruch in dem Sinne gegeben ist (vgl auch Schwind in Klang 2.Aufl. I/... mehr lesen...
Begründung: Die am 29. Oktober 1949 zwischen der Klägerin und Dkfm. Peter R*** geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 6. August 1971, 23 Cg 97/71, gemäß § 49 EheG aus dem beiderseitigen gleichteiligen Verschulden der Ehegatten geschieden. Anläßlich der Scheidung wurde ein Vergleich geschlossen, der auch den von Dkfm. Peter R*** an seine geschiedene Frau zu leistenden Unterhalt festlegte. Dieser Vergleich wurde nach der Scheidung durch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 10. Juli 1928 geborene Klägerin und der am 19. August 1920 geborene Beklagte haben am 22. November 1975 vor dem Standesamt Dresden/West die Ehe geschlossen. Die Ehe wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 2. Mai 1983, GZ 28 Cg 53/80-97, geschieden. Beide Ehegatten wurden für schuldig erklärt. Ein Ausspruch, daß das Verschulden eines Teiles überwiegt, erfolgte nicht. Die Berufungen und die Revisionen beider Teile gegen diese Entscheidung ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Oberlandesgerichtes Graz vom 27. Feber 1979 aus dem beiderseitigen gleichteiligen Verschulden geschieden. Im Vergleich vom selben Tag hatte sich der Beklagte verpflichtet, der Klägerin bis einschließlich Juli 1985 einen wertgesicherten monatlichen Unterhalt von S 1.500,-- zu zahlen. Mit der am 28. Oktober 1985 eingelangten Klage begehrte die Klägerin vom Beklagten die Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von S 2.500... mehr lesen...
Norm: ABGB §143 Abs2EheG §68EheG §69 Abs3EheG §71
Rechtssatz: Durch die Schaffung des § 143 Abs 2 ABGB idF BGBl 1977/403 wurde an der bisherigen Rangordnung der Unterhaltspflichtigen nach §§ 68, 71 EheG nichts geändert. Ein Unterhaltsbeitrag nach § 68 EheG ist also auch weiterhin erst zuzubilligen, wenn der Unterhalt des bedürftigen Ehegatten nicht durch unterhaltspflichtige Verwandte, zB Kinder, gedeckt werden kann. Entsche... mehr lesen...
Die Ehe der Streitteile wurde aus beiderseitigem gleichem Verschulden geschieden. Die Klägerin begehrte einen Unterhalt in Höhe von 3000 S monatlich. Der Beklagte beantragte die Abweisung der Klage mit der Einwendung, die Klägerin könne ihren Unterhalt aus ihrem eigenen Vermögen und aus den Unterhaltszahlungen ihrer ehelichen Kinder bestreiten. Das Erstgericht wies die Klage auf Grund der Feststellungen über die Leistungsfähigkeit der sieben ehelichen Kinder der Streitteile ab, weil... mehr lesen...
Norm: ABGB §143 Abs2EheG §68EheG §69 Abs3EheG §71
Rechtssatz: Bei einer Scheidung aus beiderseitig gleichem Verschulden ist grundsätzlich kein unterhaltspflichtiger Ehegatte vorhanden. Im Gegensatz zu den sonstigen Unterhaltsansprüchen des Ehegesetzes wird hier der "Unterhaltsanspruch" erst durch den Richterspruch rechtsgestaltend begründet ("zugebilligt") und es wird auch kein echter Unterhaltsanspruch gewährt, sondern entgegen dem Wesen eines... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §711.DVEheG §761.DVEheG §77JMV 1897 RGBl 283 §1ZPO §182ZPO §482 B3ZPO §483 Abs1
Rechtssatz: Der Untersuchungsgrundsatz ist auf die geltend gemachten Scheidungsgründe beschränkt. Entscheidungstexte 3 Ob 589/80 Entscheidungstext OGH 01.10.1980 3 Ob 589/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §711.DVEheG §761.DVEheG §77JMV 1897 §1
Rechtssatz: Umstände, die nicht ausdrücklich oder doch wenigstens in schlüssiger Weise als Scheidungsgrund geltend gemacht wurden, können in einer über das Scheidungsbegehren zu fällenden Entscheidung nicht verwertet werden. Entscheidungstexte 5 Ob 14/72 Entscheidungstext OGH 08.02.1972 5 Ob 14/72 ... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §711.DVEheG §761.DVEheG §77JMV 1897 RGBl 283 §1ZPO §182ZPO §482 B3ZPO §483
Rechtssatz: Wenn auch im Scheidungsverfahren der Untersuchungsgrundsatz herrscht, so ist das Verfahren doch nicht der Offizialmaxime unterworfen, sondern dem Parteienbetrieb. Ob und welche Scheidungsgründe geltend gemacht werden, ist ausschließlich in den Willen des Scheidungsklägers gestellt. Es ist dem Richter nicht gestattet, den Scheidungskläger dahin ... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §71JMV 1897 §9ZPO §239 Abs2 A
Rechtssatz: Auch über eine mit vermögensrechtlichen Ansprüchen verbundene Scheidungsklage hat eine erste Tagsatzung nicht stattzufinden; daher kommt auch eine Klagebeantwortung nicht in Betracht. Entscheidungstexte 7 Ob 523/57 Entscheidungstext OGH 11.12.1957 7 Ob 523/57 Veröff: EvBl 1958/137 S 215 ... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §71 ffZPO §477 B2g
Rechtssatz: Weder Verletzungen von Verfahrensvorschriften, die im ordentlichen Verfahren nicht mit Nichtigkeit bedroht sind noch Verstöße gegen den sogenannten Untersuchungsgrundsatz an sich stellen im Eheverfahren eine Nichtigkeit des Verfahrens dar. Entscheidungstexte 7 Ob 304/55 Entscheidungstext OGH 29.06.1955 7 Ob 304/55 ... mehr lesen...