Norm
1.DVEheG §71Rechtssatz
Auch über eine mit vermögensrechtlichen Ansprüchen verbundene Scheidungsklage hat eine erste Tagsatzung nicht stattzufinden; daher kommt auch eine Klagebeantwortung nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0039717Dokumentnummer
JJR_19571211_OGH0002_0070OB00523_5700000_001