Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 20. 12. 2004 geschieden, wobei der Ausspruch der Scheidung am 2. 2. 2005 und jener über das gleichteilige Verschulden der Streitteile an der Zerrüttung der Ehe am 8. 3. 2007 rechtskräftig wurden. Das gegenständliche Unterhaltsverfahren behängt seit 24. 11. 2003 und betrifft Unterhaltsansprüche der klagenden Frau sowohl für die Zeit der (damals noch) aufrechten Ehe als auch für die Zeit nach rechtskräf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien erzeugen Fleisch- und Wurstwaren. Im Februar 2006 vereinbarten sie, dass die Beklagte für die Klägerin die Reifung von Salami durchführen sollte. Die Reifungsparameter wurden gemeinsam festgelegt und von einem Mitarbeiter der Beklagten in deren Anlage einprogrammiert. Ein Prokurist der Klägerin übermittelte der Beklagten ein Überwachungsprotokoll, in dem unter anderem laufend die Temperatur, die Luftfeuchtigkeit und die Luftumwälzung einzutragen wa... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Klägers, seine frühere Ehefrau zur Zahlung einstweiligen Unterhalts (§ 382 Abs 1 Z 8 lit a EO; § 69 Abs 3 EheG) zu verpflichten ab, weil der Kläger - ausgehend von den getroffenen Negativfeststellungen - weder einen Unterhaltsbedarf nach den Kriterien des § 69 Abs 3 EheG, noch eine Unterhaltsverletzung durch die Beklagte bescheinigt habe. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Der Kläger habe seine Unfähigkeit nicht bescheini... mehr lesen...
Begründung: In einem „Side-Letter" zu einem Unternehmenskaufvertrag hatte der Beklagte dem Kläger einen weiteren Kaufpreis von 1,5 Mio Schilling zugesagt, der „in noch zu vereinbarenden monatlichen Raten, beginnend ab 1. 1. 2004" gezahlt werden sollte. Grundlage dafür war die Zusicherung des Klägers gewesen, dass er jährlich einen zusätzlichen („schwarzen") Gewinn von 1 Mio Schilling erzielt habe, der nicht in der Buchhaltung aufgeschienen sei. Die Raten sollten nach dem Willen der ... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Nach Konkurseröffnung über das Vermögen der Erstklägerin sprach das Berufungsgericht aus (Punkt 1 lit a bis c der Entscheidung des Berufungsgerichts), dass das Verfahren in Ansehung der Erstklägerin unterbrochen sei, wies die Berufung, soweit sie von dieser erhoben worden war, zurück, und berichtigte die Parteibezeichnung der Erstklägerin auf „Dr. Brigitte Stampfer, Rechtsanwältin, als Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen der B***** GmbH (vormals K***... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist (ausschließlich) österreichische Staatsbürgerin, der Beklagte ist (ausschließlich) deutscher Staatsangehöriger. Die Streitteile schlossen am 22. April 2000 in Österreich die Ehe, ihr (letzter) gemeinsamer Aufenthalt war in der Bundesrepublik Deutschland. Der Ehe entstammen die beiden Kinder Julius, geboren *****, und Viktoria, geboren *****. Die Streitteile leben seit 19. Juni 2003 getrennt. Die Ehe der Streitteile wurde über Klage und Widerklage mit U... mehr lesen...
Norm: EheG §69 Abs3
Rechtssatz: Bei Beurteilung eines Unterhaltsanspruchs gemäß § 69 Abs 3 EheG ist gewöhnlich nicht zu prüfen, welchem der geschiedenen Ehegatten das alleinige oder überwiegende Verschulden an der Ehezerrüttung anzulasten ist. Entscheidungstexte 1 Ob 190/06g Entscheidungstext OGH 17.10.2006 1 Ob 190/06g Veröff: SZ 2006/154 ... mehr lesen...
Norm: EheG §69 Abs3EheG §71ZPO §266 BZPO §272 C
Rechtssatz: Bei Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs gemäß § 69 Abs 3 EheG hat grundsätzlich der klagende geschiedene Ehegatte unzureichende Vermögens- und Einkommensverhältnisse seiner unterhaltspflichtigen Verwandten als Voraussetzung des Eingreifens der subsidiären Unterhaltspflicht des Prozessgegners zu behaupten und zu beweisen. Lediglich im Fall unverhältnismäßiger Schwierigkeiten für de... mehr lesen...
Begründung: Die - am 14. 10. 1983 in Wien geschlossene - Ehe der Streitteile wurde nach Klage der Ehegattin mit Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 12. 3. 2003 auf Grund jugoslawischen Sachrechts geschieden, und der Antrag der Klägerin, das Alleinverschulden des Beklagten an der Ehezerrüttung auszusprechen, abgewiesen, weil die Schuld der Ehegatten an der Ehezerrüttung nach jenem Recht unbeachtlich sei. Diese Entscheidung ist seit 11. 6. 2003 rechtskräftig. Im Zeitpunkt... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. 1. 1972 geschlossene Ehe der Parteien wurde am 12. 9. 1986 im Einvernehmen gemäß § 55a EheG geschieden. Im Scheidungsvergleich verpflichtete sich der Mann, der Frau für die Zeit vom 1. 1. 1987 bis 31. 12. 1992 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 1.000 S zu bezahlen. Im Übrigen verzichteten die Antragsteller "und zwar die Erstantragstellerin ab 1. Jänner 1993, der Zweitantragsteller ab Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung auf jedweden Unterhalt, auch für d... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile, die sowohl österreichische als auch slowakische Staatsbürger sind, waren miteinander verheiratet. Ihre vor dem städtischen Nationalausschuss in Nitra (Slowakei) geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Nitra vom 10. 10. 2002, GZ 17 C 130/02-28, rechtskräftig geschieden. Mit Beschluss vom 15. 10. 2003, GZ 35 Nc 2/03b-3, hat das Bezirksgericht Döbling rechtskräftig ausgesprochen, dass dieses (keinen Verschuldensausspruch enthaltende) Scheidun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des Pa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Eherechts-Änderungsgesetz 1999 (EheRÄG 1999), BGBl I Nr. 125/1999, trat gemäß seinem Art VII Z 1 mit 1. Jänner 2000 in Kraft. Gemäß Z 4 dieser Übergangsbestimmung sind die mit dieser Novelle neu geschaffenen §§ 68a und 69b EheG auf Unterhaltsansprüche auf Grund von Scheidungen anzuwenden, bei denen die mündliche Streitverhandlung erster Instanz im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes noch nicht geschlossen... mehr lesen...
Norm: EheG §69 Abs3
Rechtssatz: Mit dem EheRÄG 1999 wurde der Satzteil "und der nach § 71 unterhaltspflichtigen Verwandten des Berechtigten" zwar im § 68 EheG, nicht aber im § 69 Abs 3 EheG aufgehoben und sogar in dem neu geschaffenen § 69a Abs 2 EheG fortgeschrieben. Angesichts dieser Legistik und der unterschiedlichen Tatbestände von Scheidungen mit und ohne Verschuldensausspruch bestehen keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein Redaktionsve... mehr lesen...
Begründung: Die am 7. 5. 1983 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 9. 11. 1999 gemäß § 55 Abs 3 EheG ohne Ausspruch eines Verschuldens rechtskräftig geschieden. Die Klägerin leidet an multipler Sklerose. Die Krankheit war nach der Geburt des gemeinsamen Sohnes der Streitteile im Juli 1990 ausgebrochen und verschlechterte sich zunehmend. Die Klägerin kehrte nach einem stationären Aufenthalt Ende 1992 nicht mehr in die Ehewohnung zurück, sondern zog... mehr lesen...
Norm: EheG §69 Abs3
Rechtssatz: Der Unterhaltsanspruch nach § 69 Abs 3 EheG ist sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach von Billigkeitsüberlegungen abhängig, in deren Rahmen die Bedürfnisse und die Vermögensverhältnisse und Erwerbsverhältnisse der geschiedenen Ehegatten und der nach § 71 EheG unterhaltspflichtigen Verwandten des Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §69 Abs3EheG §71ZPO §502 Abs1 HI2
Rechtssatz: Ob die Subsidiarität der Unterhaltsverpflichtung des geschiedenen Ehegatten in Fällen der Unterhaltsbemessung nach § 69 Abs 3 EheG dem Grundsatz der Billigkeit entspricht, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Die Vermögensverhältnisse und Erwerbsverhältnisse der geschiedenen Ehegatten und jene der primär unterhaltspflichtigen Verwandten des Unterhaltsberechtigten wie auch di... mehr lesen...
Norm: EheG §69 Abs3EheG §71
Rechtssatz: Der Anspruch auf Unterhalt nach Billigkeit im Sinn des § 69 Abs 3 EheG steht gegen den geschiedenen Gatten nur insoweit zu, als keine unterhaltspflichtigen Verwandten vorhanden sind oder diese im Einzelfall keinen - oder keinen ausreichenden - Unterhalt schulden, sie somit den Unterhalt überhaupt nicht oder nur unter Gefährdung ihres eigenen angemessenen Unterhalts (unter Mitberücksichtigung ihrer sonstig... mehr lesen...
Norm: EheG §69 Abs3
Rechtssatz: Eine Berücksichtigung des Vermögensstammes des Unterhaltsberechtigten setzt voraus, dass der Unterhaltsberechtigte daraus seinen Unterhaltsbedarf decken kann. Entscheidungstexte 6 Ob 9/01v Entscheidungstext OGH 22.02.2001 6 Ob 9/01v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS... mehr lesen...
Norm: EheG aF §68EheG §69 Abs3EheG §71EheG idF 1999 §68
Rechtssatz: Die für Unterhaltsansprüche nach § 68 EheG idF vor EheRÄG 1999 geltenden Grundsätze über das Verhältnis des Anspruches auf Billigkeitsunterhalt gegen den geschiedenen Ehegatten zum Unterhaltsanspruch gegenüber den in § 71 EheG genannten Verwandten können auch auf Unterhaltsansprüche nach § 69 Abs 3 EheG angewendet werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die am 12. 12. 1947 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 9. 4. 1999, GZ 2 C 6/93w, 2 C 99/98d, gemäß § 55 Abs 1 und 3 EheG geschieden. Der Beklagte hatte - wie auch die Klägerin in ihrer Widerklage - die Ehescheidung aus dem Verschulden des jeweils anderen Gatten, in eventu Scheidung nach § 55 Abs 1 und 3 EheG verbunden mit dem Ausspruch begehrt, dass den jeweils anderen Gatten das Verschulden am Eintritt der unheilbar... mehr lesen...
Norm: ABGB §7EheG §69 Abs3IPRG §18IPRG §20
Rechtssatz: Wurde eine Ehe nach ausländischem Recht, welches nur eine Scheidung ohne Verschuldensausspruch kennt, geschieden und kommt auf den Unterhaltsanspruch österreichisches Recht zur Anwendung, steht dem bedürftigen Ehegatten analog § 69 Abs 3 EheG unter den dort beschriebenen Voraussetzungen ein Unterhaltsanspruch gegen den anderen Teil zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind schwedische Staatsbürger, deren Ehe mit Urteil des Erstgerichtes vom 17. 6. 1996 zu 4 C 20/90c nach materiellem schwedischen Recht ohne Ausspruch eines Verschuldens geschieden wurde. Im gegenständlichen Unterhaltsverfahren begehrt die Klägerin mit Klage vom 25. 6. 1996 einen monatlichen Unterhalt von S 37.500,--. Der Klägerin wurde mit Beschluss vom 16. 11. 1998 durch das Erstgericht ein einstweiliger Unterhalt von S 25.000,-- zuerkannt. De... mehr lesen...
Norm: EheG §68EheG §69 Abs3
Rechtssatz: Die Billigkeitsvoraussetzungen des § 69 Abs 3 EheG sind ident mit jenen des § 68 EheG. Entscheidungstexte 3 Ob 109/97v Entscheidungstext OGH 17.12.1997 3 Ob 109/97v 6 Ob 9/01v Entscheidungstext OGH 22.02.2001 6 Ob 9/01v 1 Ob 190/06g ... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichtes vom 15.2.1988, 2 C 44/87t-11, wurde im Scheidungsverfahren dem Gegner der gefährdeten Partei aufgetragen, der gefährdeten Partei einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 14.000 ab 21.12.1987 bis zur rechtskräftigen Beendigung des zu 2 C 44/87t des Erstgerichtes anhängigen Scheidungsverfahrens zu leisten. Mit rechtskräftigem Teilurteil des Erstgerichtes vom 20.1.1992, 2 C 2/90w-62, wurde die Ehe der Streitteile geschied... mehr lesen...
Norm: EheG §69 Abs3EheG §71EheG §55 Abs1ASVG §292
Rechtssatz: Das Verhältnis des § 69 Abs 3 EheG zu § 71 EheG (vgl Volkmar, Kommentar zum EheG 270; Anhaltspunkte dafür, daß sich die maßgeblichen Wertungsgesichtspunkte seit dem Jahre 1939 diesbezüglich verschoben hätten, bestehen nicht; vgl EFSlg 63.519) ist dahin zu definieren, daß gemäß § 69 Abs 3 EheG ein echter Unterhaltsanspruch in dem Sinne gegeben ist (vgl auch Schwind in Klang 2.Aufl. I/... mehr lesen...
Norm: EheG §55aEheG §69 Abs3
Rechtssatz: Erweist sich eine im Zuge einer Scheidung nach § 55a EheG geschlossene Unterhaltsvereinbarung (auch ein Unterhaltsverzicht) als rechtsunwirksam, kann jedem der Ehegatten in analoger Anwendung des § 69 Abs 3 EheG nach Billigkeit ein Unterhaltsanspruch zustehen. Entscheidungstexte 1 Ob 2131/96f Entscheidungstext OGH 25.06.1996 1 Ob 2131/96f Ve... mehr lesen...