Norm
EheG §68Rechtssatz
Ein Anspruchskriterium für einen Unterhaltsanspruch nach § 68 EheG ist, dass der eigene angemessene Unterhalt des Verpflichteten nicht gefährdet werden darf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126684Im RIS seit
17.05.2011Zuletzt aktualisiert am
17.05.2011