Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Hon. Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Norbert K*****, vertreten durch Mag. Johann Juster, Rechtsanwalt in Zwettl als Verfahrenshelfer, wider die beklagte Partei Anna K*****, vertreten durch Dr. Oswin Hochstöger, Re... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Robert S*****, vertreten durch Mag. Astrid Wagner, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei Ibolya Z***** (geschiedene... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wenn eine Ehescheidungsklage unter Anspruchsverzicht zurückgenommen wurde, können die vor der Klagsrücknahme liegenden Scheidungsgründe nur im Zusammenhang mit einem nachher gesetzten Scheidungsgrund ins Treffen geführt werden (RIS-Justiz RS0039659). Gemäß § 59 Abs 2 EheG können auch Eheverfehlungen, auf die eine Scheidungsklage nicht mehr gegründet werden, nach Ablauf der Fristen des § 57 EheG zur Unterstützung einer auf a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das zum Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung erstatte Vorbringen ist inhaltlich die Rüge eines Mangels des Berufungsverfahrens, welcher darin bestehen soll, dass sich das Berufungsgericht nicht mit weiterem, über das behauptete böswillige Verlassen der Beklagten durch den Kläger hinausgehenden Fehlverhalten auseinandergesetzt habe. Hiezu hat das Berufungsgericht völlig zutreffend darauf hingewiesen, dass a... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dipl. Ing. Heribert L*****, vertreten durch Dr. Marisa Schamesberger und Dr. Günther Millner, Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagte Partei Magdalena Monika L*****, vertreten durch Dr. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Abgesehen davon, dass nicht ersichtlich ist, wodurch der Beklagte beschwert sein sollte, wenn an Stelle seines Alleinverschuldens nur ein überwiegendes festgestellt wurde, verweist das Berufungsgericht zutreffend auf die Rechtsprechung, nach welcher ein Mitschuldantrag nach § 60 Abs 3 EheG nicht ausdrücklich unter Hinweis auf das Gesetz gestellt werden muss, sodass es genügt, dass der Antrag dem Vorbringen der beklagten... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Ehescheidung wegen Alleinverschuldens des Beklagten, der bereits in den 70er-Jahren wegen Unzufriedenheit mit seiner beruflichen Tätigkeit Streitigkeiten provoziert und die Klägerin erniedrigt habe. Er habe im sexuellen Bereich Handlungen verlangt, die sie abgelehnt habe, seinen Willen jedoch mehrfach, notfalls mit Gewalt durchgesetzt. Bei Anwendung derartiger Praktiken habe er sie auch verletzt. Auch gegenüber den gemeinsamen Kindern habe er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit ihrer am 8. 4. 1997 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Scheidung der zwischen ihr und dem Beklagten am 1. 2. 1965 geschlossenen Ehe aus dem Alleinverschulden des Beklagten. Sie machte als Scheidungsgründe geltend, daß der Beklagte bereits vor Jahren ehewidrige und ehebrecherische Beziehungen zu Maria L***** aufgenommen und die eheliche Gemeinschaft eigenmächtig aufgegeben habe. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Die Kläger... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1aEheG §49 FEheG §60 Abs3
Rechtssatz: Wenn auch die eigenmächtige Vorwegnahme der Aufteilung - durch größere Abhebungen vom Gehaltskonto oder von Sparbüchern des Gatten ohne dessen Wissen - in der Regel eine schwere Eheverfehlung darstellt (so schon 5 Ob 565/87 und 6 Ob 36/70), begründet es kein Mitverschulden, wenn die Ehefrau nach völliger Zerrüttung der Ehe zwar eigenmächtig - aber unter Mitteilung des Ergebnisses - die Aufte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wenn auch die eigenmächtige Vorwegnahme der Aufteilung ebenso wie größere Abhebungen vom Gehaltskonto des Ehegatten in der Regel Eheverfehlungen darstellen (vgl zB EF 54.359), kann in der Beurteilung des vorliegenden Einzelfalles durch das Berufungsgericht, daß dies hier nach den konkreten Umständen zu verneinen sei, keine grobe Fehlbeurteilung und damit keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO erblickt werden: ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht schied die 1978 geschlossene Ehe der Streitteile wegen unheilbarer Zerrüttung aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil und ließ die ordentliche Revision nicht zu, weil der rechtlichen Beurteilung keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukomme. Rechtliche Beurteilung Der an das Berufungsgericht gerichtete Antrag, des Beklagten, die Revision "nach § 502 ZPO idF A... mehr lesen...
Norm: EheG §60 Abs3EheG §61 Abs3
Rechtssatz: Ein Mitschuldantrag nach § 60 Abs 3 EheG muß nicht ausdrücklich unter Hinweis auf das Gesetz gestellt werden, es genügt vielmehr, daß der Antrag dem Vorbringen der beklagten Partei zweifelsfrei entnommen werden kann. Entscheidungstexte 9 Ob 41/98i Entscheidungstext OGH 11.03.1998 9 Ob 41/98i 9 Ob... mehr lesen...
Norm: EheG §60 Abs3
Rechtssatz: Der Ausspruch einer überwiegenden Mitschuld des klagenden Ehegatten setzt einen entsprechenden Antrag des beklagten Ehegatten in erster Instanz voraus. Ein bloßer Antrag auf Abweisung des Klagebegehrens reicht nicht aus. Entscheidungstexte 9 Ob 41/98i Entscheidungstext OGH 11.03.1998 9 Ob 41/98i Eur... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen schieden die 1975 geschlossene Ehe der Streitteile aus dem Verschulden der Beklagten. Die anwaltlich vertretene Beklagte hatte im Verfahren erster Instanz nur die Abweisung des Klagebegehrens beantragt und keinen ausdrücklichen Mitschuldantrag gestellt. Rechtliche Beurteilung Der Ausspruch einer überwiegenden Mitschuld des klagenden Ehegatten, den die Beklagte mit ihrer Revision anstrebt, setzt einen entsprechenden Antrag d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Rechtsmittelwerber zitierte Rechtsprechung erging vor Inkrafttreten des BG vom 11.11.1983 über die Änderung des Personenrechtes, Eherechtes und Kindschaftsrechtes (BGBl 1983/566). Seither sind Neuerungen im Berufungsverfahren ausgeschlossen, was der Berücksichtigung eines erstmals in der Berufung gestellten Mitschuldantrages entgegen steht (zuletzt: 2 Ob 511/90; EFSlg 63.469; Schwimann/Gruber ABGB**2 I, § 60 Ehe... mehr lesen...
Norm: EheG §60 Abs3
Rechtssatz: Im Vortragen von Eheverfehlungen des Klägers durch die Beklagte ist schon ein Mitverschuldensantrag zu erblicken. Entscheidungstexte 7 Ob 1661/95 Entscheidungstext OGH 27.09.1995 7 Ob 1661/95 9 Ob 41/98i Entscheidungstext OGH 11.03.1998 9 Ob 41/98i Vgl aber; Beisatz: Der Antrag muß sich aber, wenn er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die seit dem Jahr 1973 verehelichten Streitteile begehren in zwei an aufeinanderfolgenden Tagen eingebrachten zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klagen jeweils die Scheidung ihrer Ehe wegen schwerer Eheverfehlungen des jeweils anderen Teils und beantragen jeweils die Abweisung des Klagebegehrens der Gegenseite. Der Diktion der Vorinstanzen folgend wird der Mann als Kläger und Widerbeklagter (kurz Kläger) und die Frau als Beklagte und Wide... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 27.August 1985 eingebrachten Klage begehrt der Kläger die Scheidung seiner am 24.August 1973 geschlossenen Ehe mit der Beklagten aus deren Verschulden mit der
Begründung: , er habe nach seinem im April 1985 über Wunsch der Beklagten erfolgten Auszug aus der gemeinsamen Ehewohnung in Erfahrung gebracht, daß die Beklagte ehewidrige Beziehungen zu Johann V*** unterhalte, die Beiden einen schädlichen Einfluß auf die ehelichen Kinder der Streitteile ausübt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 29.9.1942 geborene Klägerin und der am 2.8.1939 geborene Beklagte haben am 15.3.1969 vor dem Standesamt Poggersdorf die Ehe geschlossen. Es handelte sich bei der Klägerin um die zweite, beim Beklagten um die erste Ehe. Der Ehe der Streitteile entstammen drei Kinder, und zwar die am 5.4.1969 geborene Tochter Susanne, die am 14.10.1970 geborene Tochter Barbara und der am 16.7.1974 geborene Sohn Oswald. Beide Streitteile sind österreichische Staatsangehöri... mehr lesen...
Norm: EheG §60 Abs3
Rechtssatz: Mit einem Mitschuldantrag gemäß § 60 Abs 3 EheG erhebt der Beklagte einen - für das Scheidungsrecht erheblichen - Rechtsschutzanspruch. Entscheidungstexte 6 Ob 568/89 Entscheidungstext OGH 13.04.1989 6 Ob 568/89 Veröff: JBl 1989,593 = WBl 1989/129 S 498 = RZ 1990/109 S 281 European Case Law Identi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehefrau hatte am 4. Juni 1986 eine auf § 49 EheG gestützte Scheidungsklage zu Protokoll erklärt. Als Eheverfehlungen hatte sie dabei ehewidrigen Umgang des Mannes mit einer ihrer Schwestern, Eigensinn in Fragen der gemeinsamen Lebensgestaltung und Erziehung des ehelichen Sohnes, Nötigung zum ehelichen Verkehr, Grobheiten, Gewalttätigkeiten und Morddrohungen geltend gemacht. Der Ehemann beantragte ausdrücklich die Abweisung des Scheidungsbegehrens. Er bestr... mehr lesen...
Norm: EheG §60 Abs3
Rechtssatz: Die inhaltliche Beschränkung des Mitschuldantrages auf Feststellung eines (bloß) gleichteiligen Verschuldens ist beachtlich und bindet das Gericht. Entscheidungstexte 6 Ob 568/89 Entscheidungstext OGH 13.04.1989 6 Ob 568/89 Veröff; EvBl 1989/129 S 498 = JBl 1989,593 = RZ 1990/109 S 281 European Ca... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht schied die zwischen den Streitteilen am 24. Dezember 1964 geschlossene Ehe mit dem Ausspruch, daß das überwiegende Verschulden die Beklagte trifft. Nach seinen Feststellungen spricht die Beklagte seit dem Jahre 1979 in steigendem, schließlich in exzessivem Ausmaß dem Alkohol zu. Sie hatte wiederholt in der Ehewohnung ehebrecherische Beziehungen zu anderen Männern. Aus diesen Gründen zog der Kläger im Mai 1984 aus der Ehewohnung aus. Bis zu dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 20.9.1969 vor dem Standesamt Wien-Währing zu Nr.826/1969 die jeweils erste Ehe. Beide sind österreichische Staatsangehörige. Der Ehe entstammt die mj. Michaela K***, geboren am 30.5.1974. Ehepakte wurden nicht errichtet. Mit der Klage vom 15.10.1985 begehrte der Kläger die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Beklagten (§ 49 EheG) und brachte vor, die Beklagte sei zu ihm schon seit langem lieblos und unleidlich gewesen, habe s... mehr lesen...
Norm: EheG §60 Abs3
Rechtssatz: Die Einwendung des Beklagten, die Klägerin treffe ein Mitverschulden an der Zerrüttung der Ehe, reicht im Zweifel zur Annahme eines Mitverschuldensantrages aus (so schon 1 Ob 646/50). Entscheidungstexte 8 Ob 669/88 Entscheidungstext OGH 24.11.1988 8 Ob 669/88 8 Ob 642/89 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 31. Dezember 1981 in Key Largo, Florida, USA, die - für beide Teile zweite - Ehe geschlossen; dieser Ehe entstammen keine Kinder. Der Kläger ist Staatsangehöriger der USA, die Beklagte ist österreichische Staatsbürgerin. Der letzte gemeinsame Aufenthalt war in Kitzbühel; die Beklagte hat diesen beibehalten. Die Beklagte befand sich nach der Scheidung ihrer ersten Ehe in beengten Verhältnissen; der um rund 33 Jahre ältere Kläger ist ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 28.März 1959 vor dem Standesamt Gmunden zu Nr. 17/1959 die beiderseits erste Ehe geschlossen. Der Ehe entstammen vier Kinder, der am 19.Juni 1960 geborene Andreas, die am 25. August 1962 geborene Barbara, der am 17.Juli 1968 geborene Peter und der am 28.Februar 1970 geborene Werner. Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger und konfessionslos. Ihr letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt befand sich in Timelkam, Tannenweg 29... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 9. Mai 1980 die Ehe geschlossen. Es war beiderseits die erste Ehe, die kinderlos blieb. Beide Teile sind österreichische Staatsbürger, ihr letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt war in Wien 10., Herzgasse 13. Die Beklagte unterhält seit Feber 1987 ehebrecherische Beziehungen zu Dr. Karl K***, seit Mai 1987 lebt sie mit ihm in Lebensgemeinschaft. Der Kläger begehrt aus diesem Grund die Scheidung der Ehe. Die Beklagte stellte einen ... mehr lesen...