Norm
EheG §60 Abs3Rechtssatz
Im Vortragen von Eheverfehlungen des Klägers durch die Beklagte ist schon ein Mitverschuldensantrag zu erblicken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0082194Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.10.2021