Norm
EheG §60 Abs3Rechtssatz
Der Ausspruch einer überwiegenden Mitschuld des klagenden Ehegatten setzt einen entsprechenden Antrag des beklagten Ehegatten in erster Instanz voraus. Ein bloßer Antrag auf Abweisung des Klagebegehrens reicht nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109403Dokumentnummer
JJR_19980311_OGH0002_0090OB00041_98I0000_001