Norm
EheG §56 ARechtssatz
Ein Ehegatte kann einen vom Ehepartner begangenen Mord, dessentwegen eine langjährige Freiheitsstrafe verhängt worden ist, rechtsgültig verzeihen. Eine derartige Verzeihung ist nicht sittenwidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110170Dokumentnummer
JJR_19980519_OGH0002_0010OB00073_98M0000_002