Norm: EheG §23MRK Art8
Rechtssatz: Die Nichtigerklärung einer lediglich zur Erlangung der Staatsbürgerschaft geschlossenen Ehe verstößt nicht gegen Art 8 MRK (EKMR v. 6.1.1992, ÖJZ 1992, 594). Auch die analoge Anwendung des Nichtigkeitstatbestandes der Staatsbürgerschaftsehe auf eine Eheschließung, mit der nur die unbeschränkte Aufenthaltsmöglichkeit und/oder der unbehinderte Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt angestrebt wird, verstößt n... mehr lesen...
Norm: AuslBG §1AuslBG §15EheG §23FrG 1997 §34 Abs1 Z3FrG 1997 §36 Abs2 Z9StbG §11a
Rechtssatz: Eine Ehe ist auch dann gemäß § 23 Abs 1 2. Fall EheG nichtig, wenn sie - ohne die Absicht, eine Lebensgemeinschaft zu begründen - ausschließlich oder zumindest überwiegend zum Zweck geschlossen wurde, dem Fremden den unbeschränkten Aufenthalt in Österreich und/oder den unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, und zwar au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagten Parteien lernten einander im Frühjahr 1983 auf dem Flohmarkt in Wien kennen. Im August 1983 zog der Erstbeklagte in die (im 9. Wiener Gemeindebezirk) in der Schubertgasse (Nr. 26/27) gelegene Wohnung der Zweitbeklagten; er hielt sich jedoch dort nicht ständig auf. Am 12.September 1983 schlossen die Beklagten vor dem Standesamt Wien-Floridsdorf die Ehe. Die eheliche Lebensgemeinschaft dauerte jedoch nicht lange, weil der Erstbeklagte den schon vor... mehr lesen...
Norm: EheG §23IPRG §17
Rechtssatz: Da in der Rechtsordnung der Volksrepublik Polen ein dem § 23 Abs 1 EheG entsprechendes Verbot nicht normiert ist, kann eine Ehe, die nach österreichischem Recht als Staatsangehörigkeitsehe anzusehen ist, wegen dieser in Österreich verpönten Abschlußmotive nach polnischem Recht nicht für nichtig erklärt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 609/89 Entschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 6.9.1954 geborene Erstbeklagte und die am 17.6.1952 geborene Zweitbeklagte haben am 20.9.1982 vor dem Standesamt Wien-Brigittenau die Ehe geschlossen. Im Zeitpunkt dieser Eheschließung waren der Erstbeklagte österreichischer Staatsangehöriger und die Zweitbeklagte polnische Staatsangehörige. Diese Ehe wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Floridsdorf vom 3.4.1984, 1 Sch 49/84-4, nach § 55 a EheG rechtskräftig geschieden. Die Zweitbeklagte hat sodann n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Staatsanwaltschaft W*** begehrte die Nichtigerklärung der Ehe der Beklagten gemäß § 23 EheG und den Ausspruch, daß beide Beklagten an der Nichtigkeit der Ehe ein Verschulden treffe. Die Beklagten hätten am 7.August 1982 vor dem Standesamt Wels geheiratet. Der Erstbeklagte sei österreichischer Staatsbürger, die Zweitbeklagte sei im Zeitpunkt der Eheschließung keniatische Staatsbürgerin gewesen. Der letzte Wohnsitz beider Beklagten sei Wels gewesen. Die Ehe ... mehr lesen...
Norm: EheG §23
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Verwirklichung des Tatbestandes des § 23 EheG ist auf den Zeitpunkt der Eheschließung abzustellen ist. Ist die Ehe auf Grund der in diesem Zeitpunkt gegebenen Umstände nichtig, dann heilt die Ehe auch bei Wegfall dieser Umstände nur gemäß Abs 2 der genannten Gesetzesstelle. Entscheidungstexte 6 Ob 534/85 Entscheidungstext OGH 13.06.198... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die A B begehrte mit der am 20.10.1983 beim Erstgericht eingelangten Klage die Nichtigerklärung der Ehe der Beklagten gemäß § 23 EheG und den Ausspruch, daß beide Beklagte an der Nichtigkeit der Ehe ein Verschulden treffe. Zur
Begründung: wurde ausgeführt, daß die Beklagten am 7.8.1982 vor dem Standesamt Wels geheiratet hätten. Der Erstbeklagte, sei österreichischer Staatsbürger, die Zweitbeklagte sei im Zeitpunkt der Eheschließung keniatische Staatsbürgerin gewe... mehr lesen...
Norm: EheG §23StPO §183 Abs1StVG §100
Rechtssatz: Der bloße Verdacht, ein Untersuchungsgefangener wollte durch die begehrte Eheschließung während der Haft nur eine Staatsbürgerschaftsehe eingehen, stellt für sich allein noch keine ausreichende Grundlage für die Abweisung des Antrags dar; die Prüfung, ob unter den gegebenen Umständen eine Eheschließung vorgenommen oder abgelehnt werden soll, obliegt vielmehr dem zuständigen Standesbeamten. ... mehr lesen...
Norm: EheG §23EheG §24
Rechtssatz: Der Tatbestand nach § 206 StG ist auch dann erfüllt, wenn die zweite Ehe gemäß § 23 EheG nichtig ist. Entscheidungstexte 2 Os 177/50 Entscheidungstext OGH 13.06.1950 2 Os 177/50 Veröff: EvBl 1950/567 S 576 = SSt XXI/69 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0056036 ... mehr lesen...