Norm
EheG §23Rechtssatz
Die Nichtigerklärung einer lediglich zur Erlangung der Staatsbürgerschaft geschlossenen Ehe verstößt nicht gegen Art 8 MRK (EKMR v. 6.1.1992, ÖJZ 1992, 594). Auch die analoge Anwendung des Nichtigkeitstatbestandes der Staatsbürgerschaftsehe auf eine Eheschließung, mit der nur die unbeschränkte Aufenthaltsmöglichkeit und/oder der unbehinderte Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt angestrebt wird, verstößt nicht gegen das verfassungsmäßig gewährleistete Grundrecht des Art 8 MRK, weil die Eheschließung nicht auf Gründung einer umfassenden Lebensgemeinschaft gerichtet war. Die von der Rechtsprechung geübte Gesetzesanalogie ist daher nicht konventionswidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102982Dokumentnummer
JJR_19960717_OGH0002_0070OB02176_96T0000_001