RS OGH 1996/7/17 7Ob2176/96t, 9Ob281/97g, 1Ob389/97f, 7Ob312/04i

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Veröffentlicht am 17.07.1996
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Norm

EheG §23
MRK Art8

Rechtssatz

Die Nichtigerklärung einer lediglich zur Erlangung der Staatsbürgerschaft geschlossenen Ehe verstößt nicht gegen Art 8 MRK (EKMR v. 6.1.1992, ÖJZ 1992, 594). Auch die analoge Anwendung des Nichtigkeitstatbestandes der Staatsbürgerschaftsehe auf eine Eheschließung, mit der nur die unbeschränkte Aufenthaltsmöglichkeit und/oder der unbehinderte Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt angestrebt wird, verstößt nicht gegen das verfassungsmäßig gewährleistete Grundrecht des Art 8 MRK, weil die Eheschließung nicht auf Gründung einer umfassenden Lebensgemeinschaft gerichtet war. Die von der Rechtsprechung geübte Gesetzesanalogie ist daher nicht konventionswidrig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102982

Dokumentnummer

JJR_19960717_OGH0002_0070OB02176_96T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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