Die Kommanditgesellschaft L & Co Feuerwehrfahrzeuge (in der Folge: KG) zahlte ihren Dienstnehmern für den Zeitraum 1. Februar bis 16. März 1997 kein Entgelt aus. Mit Wirkung vom 17. März 1997 wurde über das Vermögen der KG das Konkursverfahren eröffnet und der Rechtsanwalt Dr. C. als Masseverwalter bestellt. Im Rahmen des Konkursverfahrens wurde am 21. Oktober 1997 ein Zwangsausgleich geschlossen, der am 1. Dezember 1997 konkursgerichtlich bestätigt wurde. Nach Ausschüttung d... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: EFZG §9;KO §79;KO §81;
Rechtssatz: Lautet der Exekutionstitel gegen einen namentlich bezeichneten Rechtsanwalt als Masseverwalter, so kann nicht in das persönliche Vermögen des Masseverwalters, sondern nur in das Konkursvermögen Exekution geführt werden. Die Aufhebung des Konkurses beseitigt die Verfügungsbeschränkungen des Gemeinschuldners ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung40/01 Verwaltungsverfahren66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: AVG §59 Abs1;EFZG §9;KO §79;KO §81;
Rechtssatz: Der Masseverwalter war in dieser Eigenschaft nach Aufhebung des Konkurses zwar nicht mehr Partei des Verfahrens, durch die Beiziehung im erstinstanzlichen Verwaltungsverfahren, die Zustellung des Bescheides und seine Verpflichtung im gegenständlichen Fall durch den Bes... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: EFZG §9;KO §1;KO §81;
Rechtssatz: Die Konkursmasse ist nicht ein selbstständiger Rechtsträger, sondern ein Vermögen des Gemeinschuldners, das durch den Konkurs nur seiner Verfügung entzogen ist. Rechte und Pflichten, die von einer solchen Sondermasse erworben oder eingegangen werden, berechtigen und belasten unmittelbar den Rechtsträger selb... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. November 1995 verpflichtete die beschwerdeführende Gebietskrankenkasse den Mitbeteiligten, einen zu Unrecht geleisteten Erstattungsbetrag von S 15.083,38 binnen 14 Tagen "rückzuerstatten". Begründend wurde ausgeführt, die beschwerdeführende Gebietskrankenkasse habe für die Arbeitsverhinderung des Dienstnehmers G.F. vom 26. Jänner 1991 bis zum 22. Februar 1991 aufgrund eines Antrages auf Erstattung gemäß § 8 EFZG das fortgezahlte Entgelt einschließlich des bean... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ASVG §67 Abs4;ASVG §67 Abs6;EFZG §13;EFZG §18 Z1;EFZG §18 Z3 lita;EFZG §9;
Rechtssatz: Eine im Verwaltungsverfahren durchsetzbare Haftung des Betriebsnachfolgers für Rückzahlungen gemäß § 9 EFZG ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (ausführliche
Begründung: im Erk). European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ABGB §1409;EFZG §9;
Rechtssatz: Ein auf § 1409 ABGB gestützter Anspruch gehört auf den Rechtsweg (Hinweis OGH 9.Oktober 1986, EvBl 1987/203). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1996080265.X01 Im RIS seit 21.02.2002 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. Mai 1991 sprach die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse aus, daß der Beschwerdeführer verpflichtet sei, zu Unrecht geleistete Erstattungsbeträge in der Gesamthöhe von S 163.319,40 gemäß § 9 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) rückzuerstatten. Nach der Begründung: habe die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse aufgrund der eingereichten Anträge auf Erstattung gemäß § 8 EFZG für Arbeitsverhinderungen der in der Beilage angeführten Dienstnehmer das fortgezahlte Entgelt e... mehr lesen...
Index: 66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: EFZG §9;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 9 EFZG beginnt die zweijährige Verjährungsfrist erst ab Kenntnis des Krankenversicherungsträgers vom Überbezug der bereits geleisteten Erstattungsbeträge zu laufen. Ein allfälliges "Kennenmüssen" kann nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung einem "Kennen" nicht gleichgehalten werden. Für das Recht auf Rückfor... mehr lesen...
Index: 66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: EFZG §8 Abs4;EFZG §8 Abs5;EFZG §9;
Rechtssatz: Da der Krankenversicherungsträger den Erstattungsbetrag unverzüglich, spätestens vier Wochen nach Entstehen des Erstattungsanspruches, zu leisten hat, kann von ihm eine Überprüfung der vom Arbeitgeber im Erstattungsantrag gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit nicht erwartet werden. European... mehr lesen...
Index: 66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: EFZG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/22 89/08/0116 1 Stammrechtssatz Erstattungsbeträge sind zu Unrecht geleistet, wenn sie ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, insb eines Anspruches des Dienstnehmers auf Entgeltfortzahlung iSd § 2 EFZG und der tatsächlichen Leistung des Dienstgebers iSd § 8 Abs 4 EFZG geleistet worden sind (Hinw... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. März 1986 hat die beschwerdeführende Gebietskrankenkasse die mitbeteiligte Partei (eine Ges.m.b.H.) verpflichtet, im Zeitraum vom 12. November 1975 bis 7. September 1981 für drei im Bescheid namentlich genannte Dienstnehmer aufgrund fingierter Krankmeldungen zu Unrecht geleistete Erstattungsbeträge im Betrag von S 59.071,02 an die Beschwerdeführerin rückzuerstatten. Nach der Begründung: dieses Bescheides habe die mitbeteiligte Partei für die genannten Dienstneh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: EFZG §9;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Da der Rückforderungsanspruch des Sozialversicherungsträgers gegen den Arbeitgeber nicht davon abhängt, daß die Erstattung vom Geschäftsführer des Arbeitgebers durch strafbare Handlungen veranlaßt wurde, kann zwischen der Erklärung des Sozialversicherungsträgers in der Hauptverhandlung vor dem St... mehr lesen...
Index: 66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: EFZG §9;
Rechtssatz: Erstattungsbeträge sind zu Unrecht geleistet, wenn sie ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, insb eines Anspruches des Dienstnehmers auf Entgeltfortzahlung iSd § 2 EFZG und der tatsächlichen Leistung des Dienstgebers iSd § 8 Abs 4 EFZG geleistet worden sind (Hinweis E 23.9.1976, 515/76, VwSlg 9129 A/1976). ... mehr lesen...
Index: 66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: EFZG §8 Abs6;EFZG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0236 E 10. November 1988 RS 1 Stammrechtssatz Große Fahrlässigkeit nach § 8 Abs 6 EFZG ist anzunehmen, wenn eine auffallende und ungewöhnliche Verletzung einer Sorgfaltspflicht vorliegt und der Eintritt eines Schaden als wahrscheinlich und nicht als möglich bloß voraussehbar war (Hinweis auf E 7.12.19... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ABGB §1324 impl;EFZG §2;EFZG §8;EFZG §9;VwRallg;
Rechtssatz: Grobe Fahrlässigkeit ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn außer einer Mißachtung des Vorranges auch noch eine Alkoholbeeinträchtigung vorgelegen ist (zur "Alkoholbeeinträchtigung" Hinweis E VS 10.10.1973, 2041/71, VwSlg 847... mehr lesen...
Index: 66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: EFZG §8 Abs6;EFZG §9;
Rechtssatz: Große Fahrlässigkeit nach § 8 Abs 6 EFZG ist anzunehmen, wenn eine auffallende und ungewöhnliche Verletzung einer Sorgfaltspflicht vorliegt und der Eintritt eines Schaden als wahrscheinlich und nicht als möglich bloß voraussehbar war (Hinweis auf E 7.12.1983, 82/08/0092, VwSlg 11251 A/1983). European Cas... mehr lesen...