RS Vwgh 1994/11/22 91/08/0164

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Veröffentlicht am 22.11.1994
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66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht

Norm

EFZG §9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/22 89/08/0116 1

Stammrechtssatz

Erstattungsbeträge sind zu Unrecht geleistet, wenn sie ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, insb eines Anspruches des Dienstnehmers auf Entgeltfortzahlung iSd § 2 EFZG und der tatsächlichen Leistung des Dienstgebers iSd § 8 Abs 4 EFZG geleistet worden sind

(Hinweis E 23.9.1976, 515/76, VwSlg 9129 A/1976).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991080164.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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