Begründung: Der Beklagte litt bereits seit längerer Zeit unter Kreuzschmerzen und es wurde auch eine Nervenreizung festgestellt. Entgegen den Vorschlägen seiner Ärzten weigerte er sich jedoch vorweg in Krankenstand zu gehen und führte im Juli 2004 eine Infusionstherapie mit vier Infusionen durch. Dennoch verschlechterte sich der Gesundheitszustand, worauf ihm seine Ärztin vom 21. Juli bis 11. August 2004 krank schrieb und verschiedenste Therapien verordnete. Gegen Ende dieses drei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0028875; Arb 10.004; 9 ObA 206/94; 9 ObA 19/95; 8 ObA 2302/96d uva) ist das Fernbleiben eines objektiv arbeitsfähigen Arbeitnehmers dann gerechtfertigt, wenn ein zur Feststellung seiner Arbeitsunfähigkeit berufener Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigte, obwohl objektiv dazu keine Veranlassung bestand, der Arbeitnehmer aber auf die Richtigkeit der ausgestellten ärztlichen Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass die (ordentliche) Revision in Verfahren über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat, insgesamt EUR 4.000 übersteigt, auch bei Fehlen der Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG zulässig ist (§ 46 Abs 3 Z 1 ASGG). Ein derartiger privilegierter Anfechtungstatbestand liegt hier vor. Die unrichtige Benennung des R... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Langer und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Martin Oedendorfer und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Josef W. D*****, Arbeiter, *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Miller, Rechtsanwalt in Wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Auch im Verfahren nach dem ASGG können vom Berufungsgericht verneinte Mängel des Verfahrens erster Instanz nicht mehr in der Revision gerügt werden (SZ 62/157; JBl 1998, 643 uva). Ebensowenig ist der Oberste Gerichtshof Tatsacheninstanz vor der die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft werden könnte (10 ObS 4/97d; 10 ObS 325/98m uva). Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist ausschließlich die Frage der Berechtigung der Entlassung des Klägers. Dazu ist von folgendem wesentlichen Sachverhalt auszugehen: Das Arbeitsverhältnis des seit 1. 4. 1995 bei der Beklagten angestellten Klägers wurde mit Schreiben vom 9. 5. 1996 zum 30. 6. 1996 gekündigt; der Kläger wurde für die Dauer der Kündigungsfrist dienstfrei gestellt und aufgefordert, seinen restlichen Urlaub zu konsumieren und das Firmenfahrzeug un... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Steinbauer und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Erwin Blazek und ADir Winfried Kmenta als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Robert S*****, Angestellter, *****, vertreten durch Dr. Georg Grießer ua, Rechtsanwälte i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der aus der Türkei stammende, im Zeitpunkt seiner Entlassung im Dezember 1997 erst 36jährige Kläger verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse, um Alltagsgespräche zu führen. Er wurde von der beklagten Glasverarbeitungsfirma 1985 als Hilfsarbeiter aufgenommen und unter anderem für das Tragen von Glasplatten, Zerlegen von Kisten, Streichen von Fenstern sowie einfache Montagetätigkeiten eingesetzt. Als er dann mehr verdienen wollte, wurde er auch als Fahrer b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die zutreffende
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die zutreffende
Begründung: der angefochtenen Entscheidu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend das Fernbleiben des Klägers von der Arbeit wegen Krankheit nicht als Entlassungsgrund gewertet. Insoweit ist auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend das Fernbleiben des Klägers von der Arbeit wegen Krankheit nicht als Entlassungsgrund gewertet. Insoweit ist auf die Richti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen haben das Vorliegen von Entlassungsgründen richtigerweise verneint und die - hier noch strittigen - Gegenforderungen zutreffend als nicht zu Recht bestehend erkannt. Es reicht daher gem. § 510 Abs 3 ZPO aus, auf die zutreffende rechtliche Beurteilung im angefochtenen Urteil zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben das Vorliegen von Entlassungsgründen richtigerweise verneint und die - hier noch strittigen - Gegenforderu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 6.3.1995 im Friseursalon der Beklagten als (angelernter) Friseur beschäftigt. Mit einem dem Kläger am 2.9.1995 zugegangenen Schreiben kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 9.9.1995 auf. Mit einem weiteren am 7.9.1995 zugegangenen Schreiben vom 6.9.1995 erklärte die Beklagte, den Kläger per 5.9.1995 fristlos zu entlassen. Am 2.9.1995 war der Kläger nicht zur Arbeit erschienen. Er hatte morgens angerufen und mitgeteilt, daß er w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.September 1988 bei der Beklagten als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Ab 18.Juli 1989 befand er sich im Krankenstand. Am 21.Juli 1989 meldete ihn die Beklagte bei der Gebietskrankenkasse ab. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger den der Höhe nach unstrittigen Betrag von S 78.756 brutto sA an Kündigungsentschädigung samt anteiligen Sonderzahlungen und Urlaubsentschädigung für das am 1.September 1989 begonnene Urlaubsjahr, d... mehr lesen...
Begründung: Die in der außerordentlichen Revision relevierten Gasthausbesuche des Klägers lagen zeitlich nach dem am 23. Juni 1990 erfolgten Ausspruch der Entlassung. Da das Dienstverhältnis in diesem Zeitpunkt schon gelöst war, kann dieses Verhalten auch als nachgeschobener Entlassungsgrund nicht geltend gemacht werden. Aus den in der Revision zitierten Entscheidungen ZAS 1989, 24 und ARD 4202/13-90 ausgesprochenen Grundsätzen kann daher für den vorliegenden Fall nichts abgeleitet ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu entgegnen: Da es der Klägerin infolge der täglichen Flugverbindung in die Türkei möglich gewesen wäre, noch am 27. oder 28. Oktober 1988 zurückzukehren, war ihr Entschluß, nach Verständigung von der schweren Erkrankung ihrer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit, mit denen der Revisionswerber in unzulässiger Weise lediglich die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft, liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage der Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen E... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs8 VAEFZG §4GewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: Wird eine Mitteilung über eine Dienstverhinderung an die in der betrieblichen Hierarchie unmittelbar übergeordnete Person gerichtet, so ist zu erwarten, daß sie auch der nach der inneren Organisation zuständigen Stelle zukommt. Auch der Umstand, daß eine eigene Personalabteilung eingerichtet ist, ändert hieran nichts. Durch die betriebliche Hierarchie besteht eine direkte Verbindung des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 10. Juli 1986 bei der beklagten Partei als Schlosser beschäftigt. Am Morgen des 16. Juli 1986 erlitt der Kläger auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall, indem er mit dem Fuß umknickte. Er begab sich zunächst zu seiner Wohnung und versuchte vorerst, die Schwellung des Fußes mit Umschlägen zu behandeln, suchte jedoch am Vormittag desselben Tages das Unfallkrankenhaus auf, wo ihm ein Gipsverband angelegt wurde. Er war wegen dieser Verletzung vom 16.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Soweit sich die Revisionswerberin gegen die Richtigkeit der von den Vorinstanzen getroffenen Feststellungen wendet, bekämpft sie in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung. Ein Verfahrensmangel liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend sei darauf hingewiesen, daß die Argumentation der Revisi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 17.3.1981 bei der beklagten Partei beschäftigt. Diese sprach am 26.9.1983 die fristlose Entlassung aus. Die Klägerin behauptet, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen worden zu sein, und begehrt an Septembergehalt 1983, Kündigungsentschädigung (bis 31.12.1983), Weihnachtsremuneration und Urlaubsentschädigung abzüglich einer Vorschußzahlung von S 4.000 den der Höhe nach außer Streit gestellten Gesamtbetrag von S 42.455,84 sA. Die beklagt... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs8 VAAngG §8 Abs8 VBEFZG §4GewO 1973 §82 litf
Rechtssatz: Gibt der Arbeitnehmer die krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung nicht unverzüglich bekannt und legt er auf Verlangen hierüber keine ärztliche Bestätigung vor, zieht die Verletzung dieser Verpflichtung im Regelfall nur den Verlust des Entgeltanspruchs für die Dauer der Säumnis nach sich. Entscheidungstexte 4 Ob 2/82 ... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs8 VBEFZG §4
Rechtssatz: Entschuldigt ist das Fernbleiben eines Arbeitnehmers vom Dienst nicht nur dann, wenn er - objektiv betrachtet - arbeitsunfähig war, also infolge einer Erkrankung nicht oder doch nur mit der Gefahr, seinen Zustand zu verschlimmern, fähig war, seiner bisher ausgeübten - oder sonst einer nach dem Arbeitsvertrag zu verrichtenden - Arbeitstätigkeit nachzukommen, sondern auch dann, wenn er von einem zur Festst... mehr lesen...
Norm: EFZG §4
Rechtssatz: Die nachträgliche Anerkennung des Krankenstandes durch den zuständigen Krankenversicherungsträger stellt die Arbeitsunfähigkeit nicht bindend fest, da eine solche Anerkennung nur Wirkungen zwischen dem Dienstgeber und dem regreßpflichtigen Krankenversicherungsträger äußern könnte. Entscheidungstexte 4 Ob 42/81 Entscheidungstext OGH 14.07.1981 4 Ob 42/8... mehr lesen...