Norm
AngG §8 Abs8 VARechtssatz
Gibt der Arbeitnehmer die krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung nicht unverzüglich bekannt und legt er auf Verlangen hierüber keine ärztliche Bestätigung vor, zieht die Verletzung dieser Verpflichtung im Regelfall nur den Verlust des Entgeltanspruchs für die Dauer der Säumnis nach sich.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, Dienstverhinderung, Verhinderung, Zeitraum, Bekanntgabe, Anzeige, Mitteilung, Attest, Nachweis, Krankheit, Erkrankung, Fortzahlung, Lohn, Gehalt, rechtzeitig, verspätet, ArbeiterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0028836Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.09.2012