Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 BAO §192 EStG 1988 §4 Abs2 Z2KStG 1988VwRallg BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 188 gültig ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist eine 1981 gegründete Kommanditgesellschaft, die eine öffentliche Apotheke betreibt. Kommanditistin war seit 2009 die (vor 2007 gegründete) A Beteiligungs AG, eine Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft (im Folgenden: Kapitalgesellschaft oder Kommanditistin), die in den Jahren vor 2014 gemäß § 5 Z 14 iVm § 6b KStG 1988 steuerbefreit war; Komplementär war der Apotheker Mag. L. Die Kapitalgesellschaft hatte ihre Beteiligung - sie entspricht einer 49%igen... mehr lesen...
1 Als Folge einer Außenprüfung schrieb das Finanzamt der Revisionswerberin mit den Körperschaftsteuerbescheiden 2013, 2014 und 2015, alle vom 27. Juni 2018, und mit dem Körperschaftsteuerbescheid 2016 vom 11. Juli 2018 die Körperschaftsteuer 2013 bis 2016 vor, und zwar mitsamt einem Zuschlag gemäß § 22 Abs. 3 KStG 1988 in Höhe von 25 % für jene Aufwendungen, bei denen die Empfänger trotz Aufforderung der Behörde nicht bekannt gegeben wurden. In weiterer Folge wurden für die Nac... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §22
Rechtssatz: Der 4. Teil des KStG 1988 regelt den "Tarif" der Körperschaftsteuer. In diesem 4. Teil legt § 22 KStG 1988 die Steuersätze der Körperschaftsteuer fest. § 22 KStG 1988 normiert, dass die Steuer grundsätzlich 25 % des Einkommens beträgt, enthält in Abs. 2 eine Sonderregelung für Stiftungen und sieht in Abs. 3 einen Zuschlag von 25 % vor. D... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §205KStG 1988 §22
Rechtssatz: Das Regime der Anspruchsverzinsung nach § 205 BAO stellt auf die Jahreseinkommensteuer bzw. Jahreskörperschaftsteuer ab und der Beginn der Verzinsungsperiode ist mit dem 1. Oktober nach Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird, festgelegt. Auf diese (einheit... mehr lesen...
Die mitbeteilige Partei ist eine in Österreich ansässige GmbH. In den Körperschaftsteuerbescheiden für die Jahre 2000 und 2001 vom 8. Februar 2005 wurde das Einkommen mit 57,195.552 S bzw. 14,323.658 S ausgewiesen. Mit Eingaben vom 23. März 2005 brachte die Mitbeteiligte gegen jeden dieser Bescheide Berufung ein. In Bezug auf Körperschaftsteuer 2000 beantragte sie, Auslandsdividenden von 6.292,67 EUR (und damit zusammenhängende Depotgebühren) aus dem Einkommen auszuscheiden. Daraus er... mehr lesen...
In der Begründung: des angefochtenen Bescheides führte die belangte Behörde aus, die Beschwerdeführerin sei eine Interessentschaft von Eigentümern von Liegenschaften, an deren Eigentum Anteilsrechte an dem Grundstück Maiensäß Grandau gebunden seien. Am 15. Oktober 1971 habe sie einen Dienstbarkeitsvertrag mit der - im Akt näher umschriebenen Seilbahn GmbH, jetzt Bergbahnen - AG abgeschlossen. Damit habe sie der AG die Rechte eingeräumt, auf dem Grundstück Seilförderanlagen und die dazu... mehr lesen...
Index: L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Vorarlberg32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: FlVfLG Vlbg 1979 §32 Abs2;FlVfLG Vlbg 1979 §73 Abs1;KStG 1988; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/15/0017 E 18. Oktober 2007 Besprechung in:SWK Nr 14/15/2008, S 444 - S 447;
Rechtssatz: Gemäß § 73 Abs. 1 Vorarlberger Flurverfassungs-Landesgesetz bedarf eine... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Vorschreibung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag für den Zeitraum der Jahre 1995 bis 2000 aus den dem zu 80 % an der beschwerdeführenden Partei beteiligten Gesellschafter Ing. Werner M. von der beschwerdeführenden Partei zugewendeten Beträgen allein im Umfang der Frage strittig, ob die vom betroffenen Gesellschafter bezogenen Beträge rechtlich als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu qualif... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Vorschreibung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag für den Zeitraum der Jahre 1995 bis 2000 aus den dem zu 80 % an der beschwerdeführenden Partei beteiligten Gesellschafter Ing. Werner M. von der beschwerdeführenden Partei zugewendeten Beträgen allein im Umfang der Frage strittig, ob die vom betroffenen Gesellschafter bezogenen Beträge rechtlich als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu qualif... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;KStG 1988 §22 Z2;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Ob einem Gesellschafter von der Kapitalgesellschaft zugewendete Beträge ihre Wurzel in einer steuerlich anzuerkennenden Leistungsbeziehung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter haben oder als schlichte Ausschüttun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;KStG 1988 §22 Z2;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Ob einem Gesellschafter von der Kapitalgesellschaft zugewendete Beträge ihre Wurzel in einer steuerlich anzuerkennenden Leistungsbeziehung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter haben oder als schlichte Ausschüttun... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg Erkenntnis vom 26. Mai 1998, 94/14/0042, Slg Nr 7284/F, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der belangten Behörde vom 2. Februar 1994, 30.072-3/93, betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1986 bis 1989 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. In dem im fortgesetzten Verfahren ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid, stellte die belangte Behörde zunächst fest, an der im... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;KStG 1966;KStG 1988;
Rechtssatz: Für die Frage, ob eine Maßnahme gesellschaftlich veranlasst ist, kommt es maßgeblich darauf an, ob sie auch einander fremd gegenüberstehende Personen gesetzt hätten (Hinweis E 26.5.1998, 94/14/0042, VwSlg 7284 F/1998 ). Die Frage, ob ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Agrargemeinschaft iSd Kärntner Flurverfassungslandesgesetzes, erzielte in den Jahren 1994 und 1995 aus der Verpachtung von Grundstücken zum Zweck der Nutzung im Rahmen eines Campingbetriebes Einkünfte von jeweils 386.100 S. Mit Bescheiden vom 4. Dezember 1996 setzte das Finanzamt Körperschaftsteuer für die Jahre 1994 und 1995 von je 131.274 S sowie Körperschaftsteuervorauszahlungen ab dem Jahr 1997 von 150.100 S fest. Im Berufungsverfahren brachte die Besc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §198;KStG 1988;UStG 1972;
Rechtssatz: Mit der Erlassung von Umsatzsteuerbescheiden gibt die Abgabenbehörde nicht zu erkennen, es werde keine Veranlagung zur Körperschaftsteuer erfolgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998140145.X01 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 6. November 1995 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 14. März 1995 auf Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Angaben des Steuerberaters dieser Gesellschaft hinsichtlich der Eigenentnahmen des Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;GmbHG §82;KStG 1988;
Rechtssatz: Aus der bloßen Existenz einer GmbH, die nach dem Körperschaftssteuerbescheid für ein näher bezeichnetes Jahr einen Verlust von S 370834,-- erwirtschaftete, läßt sich nicht ableiten, daß diese während der Geltungsdauer der Aufenthaltsbewilligung Gewinn in solcher Höhe ... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist eine Berufungsentscheidung vom 13. Dezember 1991, Zl. 6/2-2403/88-10, unter anderem betreffend Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1985 erlassen und eine Abschrift dieser Entscheidung dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 VwGG im Zusamme... mehr lesen...
I. Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht kann gemäß § 27 Verwaltungsgerichtshofgesetz erst erhoben werden, wenn die oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren angerufen werden konnte, von einer Partei angerufen worden ist. Mit dem der Beschwerde beigelegten Schriftsatz vom 1. Juni 1988, auf welchen die Säumigkeit der belangten Behörde ausschließlich bezogen wird, hat die Beschwerdeführerin - abgesehen von der nach der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerde in der ... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist eine Berufungsentscheidung vom 13. Dezember 1991, Zl. 6/2-2403/88-10, unter anderem betreffend Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1984 erlassen und eine Abschrift dieser Entscheidung dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 VwGG im Zusamme... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GewStG;KStG 1988;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130206.X01 Im RIS seit 13.05.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GewStG;KStG 1988;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130207.X01 Im RIS seit 13.05.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GewStG;KStG 1988;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130205.X01 Im RIS seit 13.05.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: GewStG;KStG 1988;UStG 1972;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer 1983 - Auf Grund der im hg B 9.1.1990, AW 89/14/0069, festgestellten Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben kann der Beschwerde die neuerlich begehrte aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt werde... mehr lesen...