Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 27.02.2020 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens der Lauf der Angebotsfrist ausgesetzt werde bzw. in eventu der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens untersagt werde, die Angebotsöffnung vorzunehmen. Zudem stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung als Ganzes bzw. in eventu einzelner... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entscheidung... mehr lesen...
I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 08.05.2020 begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 29.04.2020, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, Akteneinsicht und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Dafür hatte die Antragstellerin bei dem gegenständlichen Dienstleistungsauftrag mit einem geschätzten Auftragswert von ? 584.050,-- an Pauschalgebühren ? 2.160,-- für d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 20. April 2020 beantragte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. AAAA und 2. BBBB , beide vertreten durch Huber¿Berchtold Rechtsanwälte OG, Getreidemarkt 14/13, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung, die Gewährung von Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "Abschlussprüfun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die ASt stellte am 20.01.2020 einen Nachprüfungsantrag gegen die Aufforderung zur Angebotsabgabe samt insb Angebotsunterlagen im gegenständlichen Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung und verband diesen Rechtsschutzantrag mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und einem Pauschalgebührenersatzantrag. Nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung und vorangehender Teilberichtigung der angefochtenen Entscheidung erklärte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 26.03.2020, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidens- und Auswahlentscheidungen vom 10.03.2020 hinsichtlich der Lose 1 und 2, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Zur Rechtswidrigkeit der Ausscheidens- und Auswahlentscheidungen v... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 08.11.2019, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die XXXX , vertreten durch Prof. Haslinger & Partner Rechtsanwälte, Zollamtsstraße 7, 4020 Linz, ua die gegenständlichen Anträge auf Gebührenersatz und auf Nichtigerklärung der Auswahlentscheidung zum Abschluss der Rahmenvereinbarung vom 31.10.2019 betreffend Los Nr. 2/K Region: Kärnten und Los Nr. 6/ST Region: Steiermark, verbunden mit Anträgen auf Erla... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 08.11.2019, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die XXXX , vertreten durch Prof. Haslinger & Partner Rechtsanwälte, Zollamtsstraße 7, 4020 Linz, in der Folge Antragstellerin, den gegenständlichen Antrag auf Nichtigerklärung der Auswahlentscheidung zum Abschluss der Rahmenvereinbarung vom 31.10.2019 betreffend Los Nr. 2/K Region: Kärnten und Los Nr. 6/ST Region: Steiermark, verbunden mit einem ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 30.03.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der sonstigen Festlegung des Auftraggebers während der Verhandlungsphase gemäß Schreiben vom 20.03.2020, wonach der Labortest (i) bis spätestens 02.04.2020 und (ii) in Österreich durchzuführen ist, auf Durchführung ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die XXXX begehrte im im Zuge eines mittlerweile zurückgezogenen Feststellungsantrags mit zwei Feststellungsbegehren gemäß § 353 BVergG 2018 im Rahmen einer Antragsverbesserung zusätzlich neben einer Vertragsnichtigerklärung gemäß § 356 BVergG 2018 und hilfsweise auch die Nachprüfung (vor Zuschlagserteilung) für den Fall der wider den bekannten Tatsachen noch nicht erfolgten Zuschlagserteilung, Diese restlichen Rechtsschutzanträge der XXXX wurden nunmeh... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Beim BVwG wurden im März 2020 die im
Spruch: zitierten Feststellungsanträge und der bezeichnete Pauschalgebührenersatzantrag protokolliert, die auf das BVergG 2018 gestützt wurden. 2. Die bislang nicht nachweislich durch einen in Österreich zur Vertretung zugelassenen Rechtsanwalt vertretene XXXX begehrte im Rahmen einer Antragsverbesserung hilfsweise zusätzlich auch die Nachprüfung (vor Zuschlagserteilung) für den Fall der wider den bekannten Tatsach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Beim BVwG wurden im März 2020 die im
Spruch: zitierten Feststellungsanträge und der bezeichnete Pauschalgebührenersatzantrag protokolliert, die auf das BVergG 2018 gestützt wurden. 2. Die bislang nicht nachweislich durch einen in Österreich zur Vertretung zugelassenen Rechtsanwalt vertretene XXXX begehrte im Rahmen einer Antragsverbesserung hilfsweise zusätzlich auch die Nachprüfung (vor Zuschlagserteilung) für den Fall der wider den bekannten Tatsach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Beim BVwG wurden im März 2020 die im
Spruch: zitierten Feststellungsanträge und der bezeichnete Pauschalgebührenersatzantrag protokolliert, die auf das BVergG 2018 gestützt wurden. 2. Die bislang nicht nachweislich durch einen in Österreich zur Vertretung zugelassenen Rechtsanwalt vertretene XXXX begehrte im Rahmen einer Antragsverbesserung hilfsweise zusätzlich auch die Nachprüfung (vor Zuschlagserteilung) für den Fall der wider den bekannten Tatsach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 31.10.2018 beantragte die XXXX , im Vergabeverfahren "MEDOS - Managed e-Document and Output Service; Aktenzeichen: BCC- 512-ProVia IC 9281" der Auftraggeberin ÖBB-Business Competence Center GmbH, Erdberger Lände 40-48, 1030 Wien, vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG, 1010 Wien, Bartensteingasse 2, 1010 Wien, die sie bezüglich ihres Angebotes zu Los 1 betreffende Ausscheidensentscheidung vom 22.10.2018 für nichtig zu erklär... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 07.10.2019, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, beantragte die XXXX , vertreten durch ESTERMANN POCK Rechtsanwälte GmbH, Rennweg 17, 1030 Wien, die "Nichtigerklärung der Entscheidung unser Angebot hinsichtlich der Lose 2 und 3 auszuscheiden (Ausscheidensentscheidung)". 2. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Nachprüfungsanträge mit Erkenntnis vom 12.03.2020, W139 2224102-2/33E, ab. II. Das Bundesverwaltu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 21.02.2020 beantragte die XXXX , (im Folgenden "Antragstellerin") ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten, Akteneinsicht in den Vergabeakt zu gewähren, eine mündliche Verhandlung durchzuführen, die Auswahlentscheidung vom 11.02.2020 für nichtig zu erklären und der Antragsgegnerin den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren aufzutragen. Die Antragstellerin verband ihre Anträge mit dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verf... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 21.02.2020 beantragte die XXXX , (im Folgenden "Antragstellerin") ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten, Akteneinsicht in den Vergabeakt zu gewähren, eine mündliche Verhandlung durchzuführen, die Auswahlentscheidung vom 11.02.2020 für nichtig zu erklären und der Antragsgegnerin den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren aufzutragen. Die Antragstellerin verband ihre Anträge mit dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verf... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entschei... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entschei... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entschei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 19. Februar 2020 beantragte die XXXX vertreten durch die Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte GmbH, Schmiedgasse 2, 8010 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Akteneinsicht, die Ausnahme von der Akteneinsicht in das eigene Angebot, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Stattgabe der Beweisanträge, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgeb... mehr lesen...
I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 19. Februar 2020 beantragte die XXXX vertreten durch die Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte GmbH, Schmiedgasse 2, 8010 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Akteneinsicht, die Ausnahme von der Akteneinsicht in das eigene Angebot, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Stattgabe der Beweisanträge, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Anträ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 19. Februar 2020 beantragte die AAAA ,[HR2] vertreten durch die Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte GmbH, Schmiedgasse 2, 8010 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Akteneinsicht, die Ausnahme von der Akteneinsicht in das eigene Angebot, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Stattgabe der Beweisanträge, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter A) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 9. Jänner 2020 beantragte die AAAA vertreten durch die RIHS Rechtsanwalt GmbH, Rudolfsplatz 4, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens, die Gewährung von Akteneinsicht, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren „Rahmenvereinbarungen für die He... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Die Auftraggeberin schrieb unter der Bezeichnung " XXXX " einen Bauauftrag im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip mit dem Ziel des Abschlusses von Rahmenvereinbarungen aus. Es erfolgte eine Unterteilung in neun Lose; verfahrensgegenständlich sind die Lose XXXX und XXXX . Laut Angaben der Auftraggeberin liegt der geschätzte Auftragswert für die gesamten Lose bei EUR XXXX , für Los XXXX bei EUR XXXX und bei Los XXXX bei EUR XXXX 2. Am 2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 14.08.2019 stellte die Antragstellerin den Antrag, die Ausschreibung für nichtig zu erklären, in eventu diskriminierende Anforderungen bzw. technisch unmögliche Spezifikationen in den Ausschreibungsunterlagen zu streichen, verbunden mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, einem Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, auf Akteneinsicht sowie einem Antrag auf Gebührenersatz. Die Pauschalgebühren... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 09.12.2019 beantragten die XXXX , und die XXXX , als Bietergemeinschaft (im Folgenden auch "die Antragstellerin") die Ausscheidensentscheidung vom 29.11.2019 und die Auswahlentscheidung vom 29.11.2019, jeweils zu den Losen 8, 9 und 28 für nichtig zu erklären, Akteneinsicht in den Vergabeakt und den Nachprüfungsakt zu gewähren, eine mündliche Verhandlung durchzuführen und die Auftraggeberin dazu zu verpflichten, der Antragstelle... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 14.08.2019 stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag, die Ausschreibung für nichtig zu erklären, in eventu diskriminierende Anforderungen bzw. technisch unmögliche Spezifikationen in den Ausschreibungsunterlagen zu streichen, verbunden mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, einem Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, auf Akteneinsicht sowie einem Antrag auf Gebührenersatz. ... mehr lesen...