Norm: BPGG §9 Abs2
Rechtssatz: Eine Bindung eines Versicherungsträgers an einen von einem anderen leistungszuständigen Versicherungsträger früher erlassenen, im Verhältnis zu diesem in Rechtskraft erwachsenen Bescheid über die Höhe des Pflegegelds ist unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs dann zu rechtfertigen, wenn sich der Bund zwar organisatorisch der Sozialversicherungsträger als leistungsauszahlender Stellen bedient, aber letztlic... mehr lesen...
Norm: BPGG §9 Abs4BPGG idF BGBl I 1998/111 §9 Abs2
Rechtssatz: Der Wegfall der Grundleistung ist daher ein Entziehungsgrund nach § 9 Abs 4 BPGG idgF. Im Fall einer befristeten Grundleistung kann nach jetzt eindeutiger Rechtslage (§ 9 Abs 2 BPGG idF BGBl I 1998/111) auch das Pflegegeld - als Annex - befristet zuerkannt werden. Die befristete Zuerkennung des Pflegegeldes dient in einem solchen Fall der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit und erüb... mehr lesen...
Norm: BPGG §7BPGG §9 Abs2WPGG §6WPGG §7 Abs2
Rechtssatz: Die Anrechnung nach § 7 BPGG (§ 6 WrPGG) beeinflußt weder die Einstufung des Betroffenen in eine bestimmte Pflegegeldstufe noch seinen Pflegebedarf, wohl aber die Höhe des auszuzahlenden Betrages. Eine die Höhe des Pflegegeldes wesentliche Veränderung wird auch dann angenommen, wenn sich die nach den genannten Vorschriften anrechenbaren Geldleistungen ändern. Ent... mehr lesen...
Norm: ASVG §99 Abs1BPGG §9 Abs2WPGG §7 Abs2
Rechtssatz: § 9 Abs 2 BPGG (§ 7 Abs 2 WPGG) entspricht bezüglich der (teilweisen) Entziehung der Regelung des § 99 Abs 1 ASVG. Entscheidungstexte 10 ObS 447/97a Entscheidungstext OGH 09.02.1998 10 ObS 447/97a Veröff: SZ 71/16 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:... mehr lesen...
Norm: ASVG §99 Abs1BPGG §4 Abs4BPGG §9 Abs2WPGG §4 Abs4WPGG §7 Abs2
Rechtssatz: Die Entziehung (Herabsetzung) eines vor dem 1.7.1995 aufgrund einer Mitteilung im Sinne des § 4 Abs 4 WPGG aF (§ 4 Abs 4 BPGG aF) über die Stufe 2 hinausgehenden Pflegegeldes ist immer dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Leistung nicht vorliegen, und zwar auch wenn eine Änderung der Verhältnisse gegenüber dem Gewährungszeitpunkt nicht eingetreten ist. D... mehr lesen...
Norm: ASVG §99 Abs1aASVG §101BPGG §9 Abs2BPGG §9 Abs4BPGG §38 Abs1BPGG §39 Abs1
Rechtssatz: Haben die objektiven Grundlagen für eine Leistungszuerkennung keine wesentliche Änderung erfahren, so steht die Rechtskraft der Gewährungsentscheidung der Entziehung entgegen; an einer solchen Änderung fehlt es regelmäßig dann, wenn bestimmte Leistungsvoraussetzungen (hier: im Zusammenhang mit der die Pflegegeldgewährung auslösenden Blindheit des Anspruc... mehr lesen...
Norm: ASVG §99 Abs1ASVG §101BPGG §9 Abs2
Rechtssatz: Wer beanspruchen kann, daß ihm eine regelmäßig gewährte Leistung nicht entzogen wird, hat damit nichts anderes als einen Anspruch auf Weitergewährung eben dieser Leistung (solange sich die Voraussetzungen nicht tatsächlich ändern). Entscheidungstexte 10 ObS 2351/96z Entscheidungstext OGH 22.10.1996 10 ObS 2351/96z ... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs1BPGG §3 Abs1BPGG §9 Abs2
Rechtssatz: Der Anspruch auf Pflegegeld hängt zunächst nur von der tatsächlichen physischen Anwesenheit im Bundesgebiet ab. Auf rechtliche Aspekte, insbesondere die Erlaubtheit des Aufenthaltes (insbesondere nach fremdenpolizeilichen Vorschriften), kommt es daher ebensowenig an wie auf die allfällige Motivation für den Aufenthalt in Österreich. Der faktische Aufenthalt allein genügt freilich nicht. D... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs1BPGG §3 Abs1BPGG §9 Abs2
Rechtssatz: Nur vorübergehende bzw kurzfristige Auslandsaufenthalte beeinträchtigen den Anspruch auf Pflegegeld nicht. Abwesenheiten bis zu vier Wochen sind daher - ohne Rücksicht auf ihre
Gründe: - jedenfalls als unschädlich anzusehen. Wegen des engen Zusammenhanges zwischen Pflegegeld und Grundleistung im Sinne des § 3 BPGG gehen die Kommentatoren grundsätzlich davon aus, daß bei einem Auslandsaufen... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs3 Z2BPGG §3 Abs1BPGG §3a Abs1BPGG §9 Abs2
Rechtssatz: Die Erteilung einer Härten vermeidenden Ausnahmegenehmigung ist im Bundespflegegeldgesetz selbst dann nicht möglich, wenn der betreffende Aufenthalt im Ausland durch die Pflege bedingt ist bzw der Verbesserung des Zustands der pflegebedürftigen Person dient. Entscheidungstexte 10 ObS 2207/96y Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: ASGG §71ASVG §256 Abs3BPGG allgBPGG §9 Abs2WPGG allgWPGG §7 Abs2
Rechtssatz: Die Überprüfung der Frage, ob ein Pflegegeldträger das Pflegegeld befristet oder unbefristet zu gewähren hat, ist möglich und - mangels einer dem § 256 Satz 3 ASVG aF (nunmehr § 256 Abs 3 ASVG idF des Strukturanpassungsgesetzes 1996) vergleichbaren Klagebeschränkung im BPGG oder WPGG - zulässig, jedoch nur in dem auf Grund einer rechtzeitigen Klage gegen den betr... mehr lesen...
Norm: BPGG §9 Abs2WPGG §7 Abs2
Rechtssatz: Ob nach Ablauf der Befristung weiterhin Pflegegeld gebührt, ist nicht durch Vergleich mit dem seinerzeitigen Zustand, sondern unabhängig von der früheren Einschätzung neu zu prüfen. Das zeitlich begrenzte Pflegegeld fällt nach Ablauf der Frist weg, ohne daß es eines behördlichen Aktes bedarf. Die Gewährung der befristeten Leistung wirkt für die Frage des Pflegebedarfes nicht über die Frist hinaus, weil... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs1BPGG §9 Abs2BPGG §9 Abs4BPGG §38 Abs1BPGG §39 Abs1
Rechtssatz: Im Hinblick auf die gesetzliche Vermutung des § 38 Abs 1 Satz 2 BPGG, nach denen den im ersten Satz dieses Absatzes genannten Personen ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 2 als rechtskräftig zuerkannt gilt, und den Umstand, dass das Pflegegeld in dieser Höhe von Amts wegen mit Wirkung vom 1.7.1993 grundsätzlich ohne Prüfung des Einzelfalles zu gewähren ist, ist davon ... mehr lesen...
Norm: BPGG §3 Abs1BPGG §4 Abs1BPGG §9 Abs2BPGG §38 Abs1BPGG §39 Abs1
Rechtssatz: Die Entziehung setzt den Wegfall einer Voraussetzungen für die Gewährung von Pflegegeld voraus. Eine Voraussetzung für die Gewährung von Pflegegeld fällt insbesondere dann weg, wenn die bisher berechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr im Inland hat, wenn ihr keine Grundleistung mehr gebührt (§ 3 Abs 1 BPGG) oder ihr Pflegebedarf infolge einer Ände... mehr lesen...
Norm: BPGG §9 Abs2 aFBPGG §9 Abs4BPGG §38 Abs1BPGG §39 Abs1TirPGG §6 Abs4WPGG §7 Abs2
Rechtssatz: Ob ein (rechtskräftig zuerkanntes) Pflegegeld zu entziehen oder neu zu bemessen ist, richtet sich ausschließlich nach § 9 Abs 2 BPGG. Entscheidungstexte 10 ObS 93/95 Entscheidungstext OGH 08.06.1995 10 ObS 93/95 10 ObS 2418/96b Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ASVG §99BPGG §9 Abs2BPGG §9 Abs4WPGG §7 Abs2WPGG §7 Abs4
Rechtssatz: Die Leistung kann nach Abs 1 nur entzogen werden, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben. Die Änderung kann im Fall einer Pension aus den Versicherungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit etwa in der Wiederherstellung oder Besserung des körperlichen oder geistigen Zustands des Pensionsberechtigten oder in der Wiederherstellung oder Besserung seiner Arbei... mehr lesen...