Norm
ASVG §99 Abs1aRechtssatz
Haben die objektiven Grundlagen für eine Leistungszuerkennung keine wesentliche Änderung erfahren, so steht die Rechtskraft der Gewährungsentscheidung der Entziehung entgegen; an einer solchen Änderung fehlt es regelmäßig dann, wenn bestimmte Leistungsvoraussetzungen (hier: im Zusammenhang mit der die Pflegegeldgewährung auslösenden Blindheit des Anspruchswerbers) gar nie vorhanden waren. Hier ist Rechtssicherheit vor Rechtmäßigkeit zu reihen (so schon 10 ObS 20/92 = SSV-NF 6/17 mit zahlreichen weiteren Hinweisen aus Judikatur und Literatur).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106704Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.04.2022