Norm
ASVG §89 Abs3 Z2Rechtssatz
Die Erteilung einer Härten vermeidenden Ausnahmegenehmigung ist im Bundespflegegeldgesetz selbst dann nicht möglich, wenn der betreffende Aufenthalt im Ausland durch die Pflege bedingt ist bzw der Verbesserung des Zustands der pflegebedürftigen Person dient.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106713Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.03.2014