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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Auch hinsichtlich Umsatzsteuer besteht die Haftung nach § 9 BAO nicht, wenn der Geschäftsführer nachweist, dass er nicht über die Mittel zur Entrichtung der Abgabe verfügt hat (Hinweis E 16. Dezember 1999, 96/15/0104). Die Tatsache des Preisverfalls bestimmter Produkte (hier: Teppiche), mit denen die Gesellschaft handelt, stellt aber keinen solchen Nachweis dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996150224.X04Im RIS seit
01.07.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013