RS Vwgh 2002/2/28 96/15/0224

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Veröffentlicht am 28.02.2002
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Auch hinsichtlich Umsatzsteuer besteht die Haftung nach § 9 BAO nicht, wenn der Geschäftsführer nachweist, dass er nicht über die Mittel zur Entrichtung der Abgabe verfügt hat (Hinweis E 16. Dezember 1999, 96/15/0104). Die Tatsache des Preisverfalls bestimmter Produkte (hier: Teppiche), mit denen die Gesellschaft handelt, stellt aber keinen solchen Nachweis dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996150224.X04

Im RIS seit

01.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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