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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Eine Geringfügigkeit der Beträge (die Beträge an Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Vermögensteuer und Rückforderung an Investitionsprämie betragen insgesamt ca 27.000 S) steht der Geltendmachung der Haftung nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996150224.X02Im RIS seit
01.07.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013