RS Vwgh 2002/2/28 96/15/0224

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Veröffentlicht am 28.02.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Eine Geringfügigkeit der Beträge (die Beträge an Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Vermögensteuer und Rückforderung an Investitionsprämie betragen insgesamt ca 27.000 S) steht der Geltendmachung der Haftung nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996150224.X02

Im RIS seit

01.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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