RS Vwgh 2002/2/19 98/14/0189

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Veröffentlicht am 19.02.2002
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht sich nicht nur auf die (aliquote) Begleichung von Verbindlichkeiten. Vielmehr kann eine Privilegierung von Gläubigern auch in der Barzahlung laufender Betriebsaufwendungen - auch wenn dies für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes notwendig ist - bestehen. Der vom Vertreter zu erbringende Nachweis der Gläubigergleichbehandlung muss daher die von der Gesellschaft getätigten Bargeschäfte gleichfalls mit einbeziehen (Hinweis E 30.10.2001, 98/14/0142).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998140189.X03

Im RIS seit

24.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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