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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht sich nicht nur auf die (aliquote) Begleichung von Verbindlichkeiten. Vielmehr kann eine Privilegierung von Gläubigern auch in der Barzahlung laufender Betriebsaufwendungen - auch wenn dies für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes notwendig ist - bestehen. Der vom Vertreter zu erbringende Nachweis der Gläubigergleichbehandlung muss daher die von der Gesellschaft getätigten Bargeschäfte gleichfalls mit einbeziehen (Hinweis E 30.10.2001, 98/14/0142).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998140189.X03Im RIS seit
24.06.2002