1 Die Revisionswerberin war Geschäftsführerin der P GmbH. Am 2. Dezember 2015 erließ das Finanzamt gegenüber der Revisionswerberin einen Haftungsbescheid für die Umsatzsteuer der Jahre 2003 bis 2006 der P GmbH. Zur Vorgeschichte des Umsatzsteuerverfahrens der P GmbH wird auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. September 2012, 2008/15/0285, und vom 18. Oktober 2018, Ra 2016/15/0038, zu jener des Haftungsverfahrens auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtsho... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 BAO §224 Abs1 BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1VwRallg BAO § 20 heute BAO § 20 gültig ab 01.01.1962 BAO § 224 heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1 BAO § 20 heute BAO § 20 gültig ab 01.01.1962 BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 31.12.2004 zuletzt ge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 BAO §224 Abs1 BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1VwRallg BAO § 20 heute BAO § 20 gültig ab 01.01.1962 BAO § 224 heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1 BAO §248 BAO §257 BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1 BAO § 224 heute BAO § 224 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 BAO § 248 heute ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 BAO §224 Abs1 BAO §9 Abs1VwRallg BAO § 198 heute BAO § 198 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 BAO § 224 heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1 BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 BAO § 80 gültig von 01.01.1962 bis 30.12.2004 ... mehr lesen...
1 Das Finanzamt erließ gegenüber dem Revisionswerber als ehemaligem Obmann eines Vereines einen Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO (betreffend Umsatzsteuer 2012 bis 2016). Als das für die Vertretung nach außen berufene Organ sei er für die Entrichtung der Abgaben des Vereins aus dessen Mitteln verantwortlich gewesen. Als Vertreter hafte er mit seinem persönlichen Einkommen und Vermögen für nicht entrichtete Abgaben des Vertretenen, wenn ihn an der Nichtentrichtung dieser A... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80BAO §9 Abs1VerG 2002 §3
Rechtssatz: Die Haftung des § 9 BAO betrifft auch Personen, die nach den Statuten zur Vertretung eines Vereines berufen sind (vgl. VwGH 10.9.1998, 96/15/0053; 24.4.2002, 2001/16/0548). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020130112.L01 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/13/0027 B 27. Mai 2020 RS 4 (hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die Vermögens- und Arbeitslosigkeit des Haftenden steht - auch im Zusammenhang mit der Ermessensübung - in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/13/0029 B 25. April 2019 RS 3 Stammrechtssatz Ein Rechtsirrtum bzw. das Handeln auf Grund einer vertretbaren Rechtsansicht kann die Annahme eines Verschuldens ausschließen. Gesetzesunkenntnis oder irrtümlich objektiv fehlerhafte Rechtsauffassung sind aber nur dann entschuldbar und nicht als Fahrlässigke... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG si... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198BAO §224 Abs1BAO §9 Abs1EStG 1988 §82EStG 1988 §95VwRallg
Rechtssatz: Geht einem Haftungsbescheid (nach § 9 BAO) ein Abgabenbescheid - oder betreffend Lohnsteuer oder Kapitalertragsteuer ein Haftungsbescheid - voran, so ist die Behörde daran gebunden und hat sich in der Entscheid... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Stadtmagistrats der Landeshauptstadt Innsbruck vom 28. Oktober 2011 wurde - nach den Feststellungen des Landesverwaltungsgerichts Tirol (LVwG) - der X Ltd., deren alleiniger Geschäftsführer zu diesem Zeitpunkt der Revisionswerber war, gemäß §§ 13 ff Tiroler Vergnügungssteuergesetz 1982 iVm dem Gemeinderatsbeschluss vom 10. Dezember 2010 eine Vergnügungssteuer für das Aufstellen von 21 Glücksspielautomaten in verschiedenen Räumen einer bestimmten Lokalität für... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198BAO §224 Abs1BAO §9 Abs1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/13/0104 B 13. Jänner 2021 RS 1 (hier ohne Bezugnahme auf den Haftungsbescheid nach § 82 EStG 1988) Stammrechtssatz Geht einem Haftungsbescheid (nach § 9 BAO) ein Abgabenbescheid - oder betreffend Lohnsteuer ein Haftungsbescheid nach § 82 EStG 19... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE1PE6J32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht59/04 EU - EWR
Norm: BAO §224 Abs1BAO §9 Abs1EURallg12010E056 AEUV Art5612010P/TXT Grundrechte Charta Art5162014CJ0098 Berlington Hungary VORAB62017CJ0625 Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank VORAB62018CJ0075 Vodafone Magyarorszag VORAB
Rechtssatz: Die Festsetzung einer Vergnügungssteuer fällt nicht in den Anwendungsbereich de... mehr lesen...
1 Mit Schreiben vom 12. März 2018 hielt die belangte Behörde dem Revisionswerber vor, die O GmbH, deren Geschäftsführer der Revisionswerber seit 15. Mai 2017 sei, habe Kommunalsteuer und (Wiener) Dienstgeberabgabe im Jahr 2017 nicht entrichtet. Dem Revisionswerber werde im Hinblick auf eine mögliche Haftungsinanspruchnahme die Gelegenheit gegeben, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. 2 Der Revisionswerber teilte mit, er sei Koch in einem (anderen) China-Restaurant; er sei... mehr lesen...
Index: L37089 Dienstgeberabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht34 Monopole
Norm: AbgÄG 2012BAO §20BAO §280 Abs1 liteBAO §80BAO §9 Abs1BAO §9aBAO §93 Abs3 litaDienstgeberabgabeG Wr §6a Abs2DienstgeberabgabeG Wr §6a Abs3KommStG 1993 §6a Abs2KommStG 1993 §6a Abs3VwRallg
Rechtssatz: Sowohl das KommSt... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin war Geschäftsführerin der P GmbH. Am 4. November 2015 erließ das Finanzamt einen Haftungsvorhalt an die Revisionswerberin betreffend die Umsatzsteuern 2003 bis 2006 der P GmbH. Es führte aus, dass diese Abgaben bei der P GmbH als uneinbringlich anzusehen seien, weil die P GmbH seit Jahren keine Umsätze erwirtschafte und im Übrigen weder über Einkommen noch Vermögen verfüge. In der Bilanz 2013 sei keinerlei Vermögen mit Ausnahme einer sonstigen Forderung ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber war seit 24. Jänner 2009 Geschäftsführer der J GmbH. Seit 27. Mai 2011 vertrat er die Gesellschaft gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinem Sohn. Mit Beschluss des Landesgerichts wurde im Juni 2013 über das Vermögen der J GmbH das Konkursverfahren eröffnet. Das Konkursverfahren wurde im August 2017 mangels Kostendeckung aufgehoben. 2 Mit Haftungsbescheid vom 21. Dezember 2017 wurde der Revisionswerber als ehemaliger Geschäftsführer der J GmbH als Haf... mehr lesen...
1 Mit Haftungsbescheid vom 4. Oktober 2017 wurde der Revisionswerber als Masseverwalter des ehemaligen Geschäftsführers (GS) der S GmbH als Haftungspflichtiger gemäß § 9 BAO für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten (Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag, jeweils für Zeiträume 2012 und 1-8/2013) der S GmbH im Ausmaß von insgesamt 447.065,08 € in Anspruch genommen. 2 Der Revisionswerber erhob gegen diesen Bescheid Beschwerde. Er machte geltend, es liege weder rechtswidriges ... mehr lesen...
1 Mit Haftungsbescheid vom 21. Dezember 2017 wurde die Revisionswerberin als ehemalige Geschäftsführerin der J GmbH als Haftungspflichtige gemäß § 9 iVm §§ 80 ff BAO für die - im Bescheid näher dargestellten - aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der J GmbH (aus dem Zeitraum April 2011 bis Juni 2013) im Ausmaß von insgesamt 60.219,97 € in Anspruch genommen. In der Begründung: wurde ausgeführt, über das Vermögen der J GmbH sei im Juni 2013 das Konkursverfahren eröffnet und im Augus... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20BAO §280 Abs1 liteBAO §80 Abs1BAO §9 Abs1BAO §93 Abs3 lita
Rechtssatz: Kommen mehrere Vertreter als Haftungspflichtige in Frage, ist die Ermessensentscheidung, wer von ihnen und gegebenenfalls in welchem Ausmaß in Anspruch genommen wird, entsprechend zu begründen (vgl. z.B. VwGH 20.9.1996, 94/17/0122; 17.12.2002, 98/17/0250). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1
Rechtssatz: Das Einverständnis, nur formell oder "nur auf dem Papier" als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, befreit nicht von der Verantwortung hinsichtlich der Erfüllung der mit der Übernahme der unternehmensrechtlichen Geschäftsführung verbundenen gesetzlichen Ver... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1GmbHG §15GmbHG §20 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/15/0123 E 18. November 1991 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Mehrheit von Geschäftsführern vertritt der VwGH zur Frage der Haftung in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß bei Vorliegen einer Geschäftsverteilung die ha... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1
Rechtssatz: Eine Pflichtverletzung des nicht mit den steuerlichen Angelegenheiten befassten Geschäftsführers ist erst dann anzunehmen, wenn für diesen ein Anlass vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung des anderen Geschäftsführers zu zweifeln und er dennoch nichts unternimmt, um Abhilfe zu schaffen (vgl. neuerlich V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0051 E 16. Dezember 1999 RS 1 (hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die Verpflichtung gem § 80 Abs 1 BAO trifft die Vertreter in jenem Zeitraum, in welchem sie die Vertreterstellung innehaben. Nur in diesem Zeitraum können sie eine nach § 9 Abs 1 BAO relevante Pflichtverletzung begehen ... mehr lesen...
1 Mit Schreiben vom 14. Mai 2019 hielt das Finanzamt dem Revisionswerber vor, er habe als ehemaliger Vertreter der T GmbH alle Pflichten des Vertretenen zu erfüllen gehabt; insbesondere habe er dafür zu sorgen gehabt, dass die Abgaben aus den Mitteln, die er verwalte, vorschriftsmäßig entrichtet würden. Am Konto der T GmbH hafteten Abgaben in Höhe von 34.947,86 € uneinbringlich aus (Lohnsteuer 6/2017 bis 1/2018; Umsatzsteuer 1/2018 und 2/2018). Es stehe dem Revisionswerber frei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/13/0027 B 27. Mai 2020 RS 6 Stammrechtssatz Ein langer Zeitabstand zwischen dem Entstehen der Abgabenschuld oder der Feststellung der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin einerseits und der bescheidmäßigen Inanspruchnahme zur H... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall wurden mit Haftungsbescheid vom 19. Juni 2019 Abgaben für Zeiträume ab Juni 2017 geltend gemacht. Über die Primärschuldnerin war das Konkursverfahren am 16. April 2018 eröffnet worden; dieser Konkurs war nach Schlussverteilung im Februar 2019 aufgehoben worden. Ein im Rahmen des Ermessens zu ... mehr lesen...