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GewerbesteuerNorm
BAO §34Rechtssatz
Die Steuerbefreiung des § 2 Z 6 GewStG ist auf ein von einer natürlichen Person betriebenes Unternehmen NICHT anwendbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1963000748.X01Im RIS seit
22.06.2020Zuletzt aktualisiert am
22.06.2020