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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §34;Beachte
Besprechung in: JBl 2003, Heft 10a, S. 783 - 796;Rechtssatz
Es wäre unsachlich, wenn den Geimeinnützigkeitsregelungen der BAO das Verständnis zu unterlegen wäre, daß auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Körperschaften, die auf Dauer gesehen keinen Ertrag abwerfen, mit Zufallsgewinnen körperschaftsteuerpflichtig sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140196.X02Im RIS seit
26.11.2001