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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §307 Abs1;Rechtssatz
Ein im wieder aufgenommenen Verfahren ergangener Sachbescheid kann nicht erfolgreich mit der Begründung angefochten werden, der die Wiederaufnahme verfügende Bescheid sei rechtswidrig (Hinweis E 30. Oktober 2001, 98/14/0014).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004140108.X06Im RIS seit
25.12.2005