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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §289;Rechtssatz
Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 8. November 1988, 88/14/0135, widerspricht es dem Gesetz, eine Berufung gegen die Wiederaufnahme unerledigt zu lassen und vorerst über die Berufung gegen den neuen Sachbescheid abzusprechen. Eine derartige Vorgangsweise würde die Entscheidung der Berufungsbehörde mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belasten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000140142.X10Im RIS seit
08.12.2004Zuletzt aktualisiert am
03.12.2009