Die mitbeteiligte AG baut und betreibt Seilbahnen. Im Zuge einer u.a. die Körperschaftsteuer des Zeitraums 2003 bis 2005 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurden unter Tz. 1 "Mehr-Weniger-Rechnung 03-05" und Tz. 2 "Teilwert Abschreibung (E-Lift)" Feststellungen getroffen. Das Finanzamt nahm in Folge dieser Prüfung die Verfahren betreffend Körperschaftsteuer 2004 und 2005 wieder auf, erließ geänderte Körperschaftsteuerbescheide dieser Jahre und setzte Nachforderungszinsen fest. I... mehr lesen...
Bei der mitbeteiligten Partei, einer Steuerberatungsgesellschaft, fand eine abgabenbehördliche Prüfung gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG statt, in deren Gefolge das Finanzamt das Verfahren betreffend Körperschaftsteuer 1999 mit Bescheid vom 28. Mai 2003 wiederaufnahm. In der Bescheidbegründung verwies das Finanzamt auf "die Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, die der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw. dem Prüfungsbericht zu entnehmen sind". Im Bericht gemäß § 150 BAO über da... mehr lesen...
Die Mitbeteiligte erklärte in den beschwerdegegenständlichen Jahren 1998 bis 2002 Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die seit 1989 bezogenen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Witwenpension) fanden in den Einkommensteuererklärungen und den Einkommensteuerbescheiden dieser Jahre keinen Eingang. Eine im Jahr 2004 durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung über den Zeitraum 2000 bis 2002 ergab keine Änderungen in den veranlagten Besteuerungsgrundlagen. Mit Bescheiden vom 10. März 2005 nah... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs2;BAO §303 Abs4;BAO §305 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0141 E 22. November 2006 RS 3 Stammrechtssatz Bei einer Berufung gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen durch das gemäß § 305 Abs. 1 BAO zuständige Finanzamt ist Sache, über welche die Abgabenbehörde zweiter Instanz gemäß § 289 Abs. 2 BAO zu entscheiden hat, nur die Wied... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;BAO §305 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0141 E 22. November 2006 RS 2 Stammrechtssatz Die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens steht gemäß § 305 Abs. 1 BAO der Abgabenbehörde zu, die den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis 31. Juli 1991 einer von drei Gesellschaftern einer aus ihm, Dr. H und Dr. U gebildeten Rechtsanwaltsgemeinschaft. Zum 31. Juli 1991 schied der Beschwerdeführer aus der Gemeinschaft aus. Im Rahmen der Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften wurden für ihn neben einem laufenden Gewinn von rund S 1,1 Mio ein Übergangsgewinn in Höhe von rund S 3,7 Mio und ein Veräußerungsgewinn in Höhe von rund S 65.000,-- erklärt. Für die zuletzt angeführten B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §289;BAO §303 Abs4;BAO §305 Abs1;
Rechtssatz: Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der Wiederaufnahme von Amts wegen die gemäß § 305 Abs. 1 BAO für die Entscheidung über die Wiederaufnahme zuständige Behörde. Aufgabe de... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft mbH (Beschwerdeführerin) war in den Streitjahren als Automatenaufstellerin tätig. Als Ergebnis einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung hielt der Prüfer in seinem Bericht vom 17. November 1997 unter Tz 19 "Feststellungen zur Buchführung" fest, die Beschwerdeführerin stelle seit 1991 sowohl Geldspielals auch Unterhaltungsautomaten auf. Die Entleerung erfolge zum Monatsende durch den Geschäftsführer. Im Zug... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;BAO §305 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0141 E 22. November 2006 RS 2 Stammrechtssatz Die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens steht gemäß § 305 Abs. 1 BAO der Abgabenbehörde zu, die den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs2;BAO §303 Abs4;BAO §305 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0141 E 22. November 2006 RS 3 Stammrechtssatz Bei einer Berufung gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen durch das gemäß § 305 Abs. 1 BAO zuständige Finanzamt ist Sache, über welche die Abgabenbehörde zweiter Instanz gemäß § 289 Abs. 2 BAO zu entscheiden hat, nur die Wied... mehr lesen...
Bei der eine Apotheke betreibenden Beschwerdeführerin wurde im Jahr 2000 eine Buch- und Betriebsprüfung durchgeführt. Gegenstand der Prüfung war die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer der Jahre 1996 bis 1998. Unter Tz 16 des über die Prüfung gemäß § 150 BAO erstatteten Berichtes hielt der Prüfer unter dem Titel "Apothekerkonzession - Firmenwert" fest: "Das im Kaufpreis enthaltene Entgelt für die Abgeltung der Zurücklegung der Apothekenkonzession ist laut VwGH-Entscheidung vom 2... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs2;BAO §303 Abs4;BAO §305 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0141 E 22. November 2006 RS 3 Stammrechtssatz Bei einer Berufung gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen durch das gemäß § 305 Abs. 1 BAO zuständige Finanzamt ist Sache, über welche die Abgabenbehörde zweiter Instanz gemäß § 289 Abs. 2 BAO zu entscheiden hat, nur die Wied... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs2;BAO §303 Abs4;BAO §305 Abs1;
Rechtssatz: Aufgabe der Berufungsbehörde bei Entscheidungen über ein Rechtsmittel gegen die amtswegige Wiederaufnahme durch ein Finanzamt ist es, zu prüfen, ob dieses Verfahren aus den im erstinstanzlichen Bescheid gebrauchten Gründen wieder aufgenommen werden durfte, nicht jedoch, ob die Wiederaufnahme auch aus ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren 1996 bis 1999 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er erhielt als Hauptschullehrer Bezüge vom Land Niederösterreich sowie als Leiter der Musikschule der Gemeinde A und als Vizebürgermeister der Gemeinde A jeweils Bezüge von der Gemeinde A. Darüber hinaus erzielte er Einkünfte aus der Nachmittagsbetreuung von Schulkindern auf Grund eines Werkvertrages mit der Gemeinde B. Mit seinen Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre erkl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;BAO §305 Abs1;
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens steht gemäß § 305 Abs. 1 BAO der Abgabenbehörde zu, die den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs2;BAO §303 Abs4;BAO §305 Abs1;
Rechtssatz: Bei einer Berufung gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen durch das gemäß § 305 Abs. 1 BAO zuständige Finanzamt ist Sache, über welche die Abgabenbehörde zweiter Instanz gemäß § 289 Abs. 2 BAO zu entscheiden hat, nur die Wiederaufnahme aus den vom Finanzamt herangezogenen Gründen, also jene wesentli... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt ein Personalleasingunternehmen. Im Jahr 1994 fand bei der Beschwerdeführerin eine am 24. Mai 1994 abgeschlossene Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum 1. Jänner 1990 bis 31. Dezember 1993 statt, die Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) umfasste. In dem auf der Grundlage des Prüfungsberichtes ergangenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 82 EStG zur Haftu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289;BAO §303 Abs4;BAO §305 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/14/0015 E 16. November 2006
Rechtssatz: Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der Wiederauf... mehr lesen...
1.1. Die beschwerdeführende KEG (in der Folge: Beschwerdeführerin) betreibt ein Ambulatorium für elektrophysikalische Medizin und Hydrotherapie. Persönlich haftender Gesellschafter ist Dr. med. Peter N., Kommanditisten der Beschwerdeführerin sind Dr. med. Heinz N. und Rosemarie N. 1.2. In den Umsatzsteuererklärungen der Streitjahre erklärte die Beschwerdeführerin neben Umsätzen, die mit dem Normalsteuersatz bzw. mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern waren, auch steuerf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1;BAO §303 Abs4;BAO §305 Abs1;
Rechtssatz: Die Wiederaufnahme von Amts wegen ist nur aus den gesetzlichen Wiederaufnahmegründen zulässig. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der Wiederaufnahme von Amts wegen die gemäß § 305 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum 31. Dezember 1990 als Einzelunternehmer auf dem Gebiet des Holzhandels tätig. Zu diesem Stichtag brachte er seinen Betrieb in die neu gegründete U GmbH ein. Für den Zeitraum 1988 bis 1990 fand eine abgabenbehördliche Prüfung statt. In seinem Bericht vom 18. Februar 1992 traf der Prüfer u.a. folgende Feststellung: Tz 15: Der Beschwerdeführer habe mit Kaufvertrag vom 29. November 1983 die näher bezeichnete Liegenschaft erworben und als notwendiges B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1;BAO §303 Abs4;BAO §305 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/12 90/14/0044 3
VwSlg 6882 F/1994 Stammrechtssatz Die Berufungsinstanz darf die Wiederaufnahme nicht aufgrund von Tatsachen bestätigen, die vom Finanzamt nicht herangezogen worden sind. Aufgabe der Berufungsbehörde bei de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt, bildete in seinen Jahresabschlüssen für die Jahre 1985 und 1986 Rücklagen für nichtentnommenen Gewinn (1985: S 177.752,--, 1986: S 177.494,--). Die Veranlagungen erfolgten jeweils erklärungsgemäß (Gewinn 1985 S 697.236,--, 1986 S 699.941,--). Anläßlich einer die Jahre 1985 bis 1987 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, daß die Bildung dieser Rücklagen nach § 11 Abs. 3 ES... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1;BAO §303 Abs4;BAO §305 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Berufungsinstanz darf die Wiederaufnahme nicht aufgrund von Tatsachen bestätigen, die vom Finanzamt nicht herangezogen worden sind. Aufgabe der Berufungsbehörde bei der Entscheidung über ein Rechtsmittel gegen die amtswegige Wiederaufnahme durch das Fin... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ermittelt für seinen Apothekenbetrieb den Gewinn gemäß § 5 EStG 1972 für ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr (jeweils 1. April bis 31. März des folgenden Kalenderjahres). Über ein Dienstverhältnis zwischen ihm und seiner (nunmehr von ihm geschiedenen) Frau befindet sich bei den Verwaltungsakten ein auf Vorhalt des Finanzamtes in Fotokopie vorgelegtes und nicht unterfertigtes Schreiben vom 1. Februar 1972 folgenden Wortlautes: "Frau GO S Betrifft: D... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4BAO §305 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2858/802992/802993/80
Rechtssatz: Soll ein Berufungsverfahren nach § 303 Abs 4 BAO von der Abgabenbehörde zweiter Instanz wieder aufgenommen (§ 305 Abs 1 BAO) werden, so sind für die Beurteilung, ob eine Tatsache oder ei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt den Handel mit Juwelen und Uhren. Im März 1962 fand in seinem Betrieb eine Betriebsprüfung statt, die die Jahre 1958 bis 1960 umfasste. Im Zuge der Betriebsprüfung wurden von den Prüfern drei Notizbücher gefunden, die nach Meinung der Prüfer verschlüsselte Aufzeichnungen über die Tageslosungen in den jeweils letzten Monaten der Jahre 1958, 1959 und 1961 enthielten. Da die aus den entschlüsselten Aufzeichnungen sich ergebenden Ziffern die gebuchten Er... mehr lesen...