RS Vwgh 1981/3/24 2857/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.1981
beobachten
merken

Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4
BAO §305 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
2858/80
2992/80
2993/80

Rechtssatz

Soll ein Berufungsverfahren nach § 303 Abs 4 BAO von der Abgabenbehörde zweiter Instanz wieder aufgenommen (§ 305 Abs 1 BAO) werden, so sind für die Beurteilung, ob eine Tatsache oder ein Beweismittel neu hervorgekommen ist (dh ob ein Wiederaufnahmsgrund vorliegt), das erstinstanzliche und das wiederaufzunehmende Berufungsverfahren als EIN VERFAHREN anzusehen (Hinweis E 29.3.1965, 1335/64, VwSlg 3250 F/1965).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980002857.X03

Im RIS seit

28.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten