Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201 BAO §303 Abs1 litb BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 201 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2013 ... mehr lesen...
1 Beim Revisionswerber - einem Facharzt - fand im Jahr 2014 eine Außenprüfung betreffend u.a. die Einkommensteuer für die Jahre 2007 bis 2012 statt. Im Bericht über das Ergebnis dieser Außenprüfung wurde u.a. festgehalten, näher bezeichnete, vom Revisionswerber in den Prüfungsjahren geltend gemachte Aufwendungen - insbesondere Aufwendungen iZm mehreren PKWs (etwa AfA und Leasingraten), Reisespesen und Finanzierungszinsen - seien nicht als betrieblich veranlasst anzusehen. Das F... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §279 Abs1 BAO §303 Abs1 BAO §93 Abs2 BAO § 279 heute BAO § 279 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 279 gültig von 12.08.2006 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 143/2006 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §279 Abs1 BAO §303 Abs1 litb BAO §93 Abs3 lita BAO § 279 heute BAO § 279 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 279 gültig von 12.08.2006 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §279 Abs1 BAO §303 Abs1 BAO § 279 heute BAO § 279 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 279 gültig von 12.08.2006 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 143/2006 ... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende Partei ist die Verlassenschaft nach Mag. K, der im streitgegenständlichen Zeitraum - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - Kommanditist der S KG war, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelte. Die S KG bezahlte im Jahr 2008 der X GmbH 190.000 €. Zum Schein vereinbarte die S KG damals - so das BFG - mit der X GmbH (Vertrag vom 18. Dezember 2008), dass es sich um eine Anzahlung für die Liefer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §279 Abs1 BAO §303 Abs1 BAO §93 Abs2 BAO § 279 heute BAO § 279 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 279 gültig von 12.08.2006 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 143/2006 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §279 Abs1 BAO §303 Abs1 BAO § 279 heute BAO § 279 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 279 gültig von 12.08.2006 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 143/2006 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb BAO §93 Abs3 lita BAO § 303 heute BAO § 303 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 303 gültig von 26.06.2002 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb BAO §303 Abs2 litbVwRallg BAO § 303 heute BAO § 303 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 303 gültig von 26.06.2002 bis 31.12.2013 zuletzt g... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188 BAO §303 Abs1 litb BAO §303 Abs2 litb BAO §81 BAO §83 Abs1 BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 188 gültig von 30.12.2014 bis 30.06.2018 zuletzt geänder... mehr lesen...
1 Das Finanzamt nahm nach einer Außenprüfung die Verfahren der mitbeteiligten Partei hinsichtlich Körperschaftsteuer 2011 bis 2015 wieder auf und setzte die Körperschaftsteuer für diese Jahre neu fest. 2 Dagegen erhob die mitbeteiligte Partei Beschwerde, in der u.a. eine mangelhafte Begründung: moniert wurde. Mit Beschwerdevorentscheidung wies das Finanzamt die Beschwerde gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme der Verfahren als unbegründet ab, weil die neuen Tatsac... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - Dienstnehmer eines Bundesministeriums im Ruhestand und bezieht als solcher Pensionsbezüge. Das Bundesministerium stellte (und stellt) ihm auch im Ruhestand eine Naturalwohnung zur privaten Nutzung zur Verfügung. Diese Wohnung wird vom Revisionswerber ständig benützt, ist sein Hauptwohnsitz und die einzige Wohnung, in der er wohnt. Für die Wohnung leistete er die nach § 24a Gehaltsgesetz 1956 vo... mehr lesen...
1 Bei der Revisionswerberin, einer GmbH, wurde eine Außenprüfung durchgeführt. Im Anschluss an die Prüfung zog das Finanzamt die Revisionswerberin mit Bescheid vom 28. Oktober 2014, der in Rechtskraft erwuchs, zur Haftung für Kapitalertragsteuer für das Jahr 2012 heran. 2 Mit Schriftsatz vom 31. Dezember 2017 brachte die Revisionswerberin beim Finanzamt einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Kapitalertragsteuer für das Jahr 2012 ein. 3 Das Fin... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb idF 2013/I/014BAO §303 Abs2 litb idF 2013/I/014VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2014/15/0058 E 19. Oktober 2016 RS 6 (hier ohne den zweiten und letzten Satz) Stammrechtssatz Ein Antrag auf Wiederaufnahme hat - bei Geltendmachung neu hervorgekommener Tatsachen - insbesondere die Behauptung zu ent... mehr lesen...
1 Zum bisherigen Verfahrensgang ist eingangs auf das Erkenntnis vom 11. Dezember 2019, Ra 2019/13/0091, zu verweisen. 2 Mit dem nunmehr angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesfinanzgericht die Beschwerde der Revisionswerberin neuerlich als unbegründet ab. Es sprach aus, dass eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 3 Nach Schilderung des Verfahrensgangs führte das Bundesfinanzgericht im Wesentlichen aus, die Revisi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs2BAO §279 Abs1BAO §303 Abs1BAO §304BAO §93 Abs2BAO §93 Abs3 litaVwRallg
Rechtssatz: Bei einer Beschwerde gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen ist die Sache, über die das BFG zu entscheiden hat, nur die Wiederaufnahme aus den vom Finanzamt herangezogenen Gründen, also jene wesentlichen Sachverhaltsmomente, die... mehr lesen...
1 Mit Schreiben vom 1. Dezember 2016 (Zl. Sn 2016/00825) teilte das Finanzamt (als Finanzstrafbehörde) dem Revisionswerber mit, dem Finanzamt sei bekannt geworden, dass der Revisionswerber in den Jahren 2006 bis zumindest 2012 von der M GmbH und der P GmbH Provisionen erhalten habe, die steuerlich zu erklären gewesen wären. Dies sei aber nur zum Teil geschehen; die daraus erlangten Einnahmen seien bisher nur zum Teil versteuert. Es bestehe daher der begründete Verdacht, dass de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §279 Abs1BAO §303 Abs1
Rechtssatz: Bei einem Bescheid betreffend amtswegiger Wiederaufnahme des Verfahrens wird die Sache, über die das BFG zu entscheiden hat, durch den Tatsachenkomplex begrenzt, der als neu hervorgekommen von der für die Wiederaufnahme zuständigen Behörde herangezogen wurde. Die Ergänzung einer mangelhaften
Begründung: stellt dabei k... mehr lesen...
1 Mit Bescheiden vom 10. August 2018 hob das Finanzamt die Einkommensteuerbescheide 2016 und 2017 vom 2. August 2018 gemäß § 299 BAO auf. Dagegen erhob die Revisionswerberin Beschwerden. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 22. November 2018 gab das Finanzamt den Beschwerden statt, weil die Aufhebungsbescheide keine Begründung: enthalten hatten. 2 Nach einem Vorhaltsverfahren hob das Finanzamt am 25. April 2019 die Einkommensteuerbescheide 2016 und 2017 vom 2. August 2018 er... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299BAO §303 Abs1 litb
Rechtssatz: Für eine Aufhebung nach § 299 BAO ist nur entscheidend, dass sich der
Spruch: des Bescheides als nicht richtig erweist. Hiefür ist es - anders als für eine Wiederaufnahme nach § 303 Abs. 1 lit. b BAO - nicht von Bedeutung, wann der Sachverhalt, der zur Unrichtigkeit des aufzuhebenden Bescheides führt, "hervorgekommen"... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 30. Jänner 2014 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2012 erklärungsgemäß fest. 2 Nach einer Außenprüfung nahm das Finanzamt mit Bescheiden vom 18. Februar 2015 das Verfahren betreffend Einkommensteuer 2012 gemäß § 303 Abs. 1 BAO wieder auf und setzte die Einkommensteuer 2012 neu fest. In der Begründung: verwies das Finanzamt jeweils auf die Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung. 3 Der Revisionswerber erhob gegen diese B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb
Rechtssatz: Wenn ein Prüfer den konkret relevanten Sachverhalt vor Erlassung des Bescheides der abgabenfestsetzenden Stelle (Veranlagungsabteilung) nicht mitgeteilt hatte, so steht diese Kenntnis des Prüfers der Wiederaufnahme nicht entgegen (vgl. VwGH 17.12.2008, 2006/13/0114; vgl. weiters VwGH 29.5.2001, 97/14/0036; 18.10.2007, 2003/1... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber erklärte in den Streitjahren - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - neben seinen Einkünften als pensionierter Beamter (Bundesdienstpension) negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Erklärungen langten jeweils elektronisch beim Finanzamt ein, woraufhin dieses jeweils Einkommensteuerbescheide erließ. 2 Nach einer Außenprüfung im Juli 2014 nahm das Finanzamt die gegenständlichen Einkommensteuerverfahren wieder auf. Begründend wies... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20BAO §303 Abs1
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall haben die steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe 746 € betragen. Der Betrag dieser Änderung ist nicht mehr als (absolut) geringfügig anzusehen. Die Revision vermag daher nicht aufzuzeigen, dass die in Bezug auf die Wiederaufnahme vorzunehmende Ermessensübung nicht dem Gesetz entsp... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0238 E 25. März 1992 RS 1 Stammrechtssatz Die Wiederaufnahme des Verfahrens führt stets zur gänzlichen Beseitigung des früheren Bescheides, der das nunmehr wiederaufgenommene Verfahren zum Abschluß brachte. Dies hat zur Folge, daß dann, wenn aufgrund irgendeiner neu hervo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2015/15/0030 E 29. März 2017 RS 3 (hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im Zeitpunkt der Bescheiderlassung "im abgeschlossenen Verfahren" bereit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20BAO §303 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2010/15/0159 E 24. April 2014 RS 2 (hier ohne die letzten zwei Sätze) Stammrechtssatz Gemäß § 20 BAO sind Ermessensentscheidungen innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen des Ermessens nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Dabei ist... mehr lesen...
1 Mit Eingabe vom 21. Februar 2017 - gerichtet an die belangte Behörde - beantragte der Revisionswerber die Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens für das Jahr 2008 gemäß § 303 Abs. 1 BAO und Rückzahlung der - anlässlich zweier in den Jahren 2008 und 2015 an ihn getätigten Ausschüttungen - durch eine Agrargemeinschaft einbehaltenen Kapitalertragsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO. Begründend führte er unter Bezugnahme auf ein im Jahr 2016 ergangenes Erkenntnis des Verwaltungsge... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2AVG §69 Abs1 Z3AVG §69 Abs3BAO §303 Abs1 litbBAO §303 Abs1 litcBAO §303 Abs4LAO Stmk 1963 §224 Abs1 litbLAO Stmk 1963 §224 Abs1 litcLAO Stmk 1963 §224 Abs3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2020/11/0071Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2020/11/0065 B 15.04.202... mehr lesen...