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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §201Rechtssatz
Der Tatsachenkomplex, auf den die Abgabenbehörde die Wiederaufnahme oder die von der Selbstberechnung abweichende Festsetzung stützt, muss aus dem Bescheid (allenfalls durch Verweis) erkennbar sein (vgl. z.B. VwGH 16.11.2006, 2006/14/0014).Der Tatsachenkomplex, auf den die Abgabenbehörde die Wiederaufnahme oder die von der Selbstberechnung abweichende Festsetzung stützt, muss aus dem Bescheid (allenfalls durch Verweis) erkennbar sein vergleiche z.B. VwGH 16.11.2006, 2006/14/0014).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023130074.L01Im RIS seit
22.07.2024Zuletzt aktualisiert am
22.07.2024