IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Kroker – aufgrund des Vorlageantrages vom 08.05.2023 nach Erlassung der Beschwerdevorentscheidung vom 03.05.2023, Z ***, ***, *** - über die Beschwerde der AA, Adresse 1, **** Z, gegen den Bescheid der Stadt Z vom 29.03.2023, Z***, ***, ***, betreffend die Abweisung eines Antrages nach § 299 BAO, auf Aufhebung von drei Erschließungsbeitragsbescheiden und drei Gehsteigbeitragsbescheiden, n... mehr lesen...
A. IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Gstir aus Anlass des Vorlageantrages gegen die Beschwerdevorentscheidung vom 06.11.2020, Zl ***, über die Beschwerde der AA, wohnhaft in *** Z, Adresse 1, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Z vom 08.06.2020, Zl ***, soweit damit der Bescheid vom 19.11.2019, Zl ***, gemäß § 299 BAO aufgehoben wurde, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der b... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Kroker - aufgrund des Vorlageantrages vom 07.01.2020 nach Erlassung der Beschwerdevorentscheidung des Bürgermeisters der Gemeinde Z vom 11.12.2019, Zl *** - über die Beschwerde des Herrn AA, gegen 1. den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Z vom 07.10.2019 betreffend die Aufhebung des Bescheides des Bürgermeisters der Gemeinde Z vom 24.09.2019 gemäß § 299 BAO, mit dem der Erschlie... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Stöbich über die Beschwerde des AA, Z, vertreten durch Rechtsanwältin BB, Z, gegen den Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 07.06.2017, **, betreffend die Aufhebung von Bescheiden und die Festsetzung von Pflichtbeiträgen nach dem Tiroler Tourismusgesetz für die Jahre 2015, 2016 und 2017, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird für das Jahr 2015 als unbegründet abgewiesen und für die Ja... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.09.2018 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht:
Norm: BAO §299
Rechtssatz: § 299 BAO gestattet Aufhebungen, wenn sich der Bescheid als nicht richtig erweist. Der Inhalt eines Bescheides ist nicht richtig, wenn der
Spruch: des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht. Weshalb diese Rechtswidrigkeit vorliegt, ist für die Anwendbarkeit des § 299 A... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 21.09.2018 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht:
Norm: BAO §299
Rechtssatz: Eine Konkretisierung des Kreises der solcherart erfassten Pflichtmitglieder ergibt sich aus der Beitragsgruppenverordnung nach § 33 Tiroler Tourismusgesetz 2006. Die Verordnung, die die Pflichtmitglieder in Beitragsgruppen einzureihen hat, zeigt, welche Berufsgruppen g... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 21.09.2018 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht:
Norm: BAO §299
Rechtssatz: In der höchstgerichtlichen Rechtsprechung wurde die Verfassungskonformität von Vorschriften über die Entrichtung von Pflichtbeiträgen nach Berufsgruppen differenziert dann bejaht, wenn die Einordnung einer Berufsgruppe in eine bestimmte Beitragsgruppe bei typisierender... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 21.09.2018 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht:
Norm: BAO §299
Rechtssatz: Der Umstand allein, dass das Verhältnis des Umsatzes zum Fremdenverkehrsnutzen und jenes des Fremdenverkehrsnutzens der in den einzelnen Gruppen zusammengefassten Unternehmenstypen zum Nutzen der jeweils einer anderen Gruppe zugeordneten Unternehmenstypen auch als Durc... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alfred Stöbich über die gemeinsame Beschwerde des AA, **** Z, und der BA, nunmehr Verlassenschaft nach BA, **** Z, beide vertreten durch die Rechtsanwälte CC, Adresse 1, **** X, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Y vom 08.05.2015, Zl ****, betreffend den Antrag auf amtswegige Aufhebung von Abgabenbescheiden sowie den Antrag auf Wiederaufnahme von Abgabenverfahren nach durchgeführt... mehr lesen...
Rechtssatznummer 7 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §299BAO §303
Rechtssatz: Wie in § 302 Abs 1 BAO explizit festgehalten, gilt sohin für Aufhebungen im Sinne des § 299 Abs 1 BAO nicht die allgemeine Verjährungsfrist für Aufhebungen, Abänderungen oder Zurücknahme von Bescheiden, sondern sind diesbezügliche Aufhebungen ausschließlich nur... mehr lesen...
Rechtssatznummer 6 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §299BAO §303
Rechtssatz: Auch wenn § 299 Abs 1 BAO nicht nur Abgabenbescheide, sondern alle Bescheidarten, wie etwa Verfügungen der Wiederaufnahme (VwGH 04.03.2009, 2006/15/0079), Feststellungsbescheide, Haftungsbescheide, Sicherstellungsbescheide und verfahrensleitende Bescheide betri... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §299BAO §303
Rechtssatz: Ist ein Zustellungsbevollmächtigter bestellt, so hat die Behörde, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, gemäß § 9 Abs 3 Zustellgesetz (ZustG) diesen als Empfänger zu bezeichnen. Geschieht dies nicht, so gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt bewirkt, ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §299BAO §303
Rechtssatz: Zur Vereinfachung der Zustellung in Fällen, in denen eine schriftliche Ausfertigung an mehrere Personen gerichtet ist, regeln § 82 TLAO und § 101 BAO, dass für den Fall, dass mehrere Personen dieselbe abgabenrechtliche Leistung schulden oder sie gemeinsam zu ei... mehr lesen...
Rechtssatznummer 8 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §299BAO §303
Rechtssatz: Nach Eintritt der Verjährung ist gemäß § 304 BAO eine Wiederaufnahme des Verfahrens nur zulässig, wenn der Wiederaufnahmeantrag vor Eintritt der Verjährung eingebracht ist. Schlagworte Aufhebung von Bescheiden; Wiederaufnahme von A... mehr lesen...
Rechtssatznummer 9 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §299BAO §303
Rechtssatz: Hinsichtlich der weiteren von den Beschwerdeführern angeführten Verfahren, deren Wiederaufnahme beantragt wurde, ist festzuhalten, dass gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine Wiederaufnahme nur auf die in § 303 Abs 1 BAO genannten
Gründe: gestützt werden kann. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §299BAO §303
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 16.01.1991, Zl 90/13/0298 ausführt, sind Abgaben während des Konkursverfahrens gegenüber dem Masseverwalter, der insoferne den Gemeinschuldner repräsentiert, festzusetzen. Ein Bescheid kann daher gegenüber... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §299BAO §303
Rechtssatz: Die gesetzlich gebotene Verständigung ist Voraussetzung dafür, dass dem Bestellten gemäß § 81 Abs 2 BAO (gleichlautende Bestimmung im § 61 Abs 7 TLAO) wirksam zugestellt werden kann (vgl VwGH 21.04.2005, 2003/15/0022). Die Verständigungspflicht gemäß § 81 Abs 2... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §299BAO §303
Rechtssatz: Eine Aufhebung eines nicht zugegangenen und somit nicht erlassenen Bescheides ist nicht möglich Ebenso kommt in diesen Fall keine Wiederaufnahme eines Abgabenverfahrens in Betracht, zumal eine solche ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren voraussetzt. ... mehr lesen...