Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
25.10.2017Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;Norm
BAO §299Rechtssatz
Zur Vereinfachung der Zustellung in Fällen, in denen eine schriftliche Ausfertigung an mehrere Personen gerichtet ist, regeln § 82 TLAO und § 101 BAO, dass für den Fall, dass mehrere Personen dieselbe abgabenrechtliche Leistung schulden oder sie gemeinsam zu einer Abgabe heranzuziehen sind und der Abgabenbehörde gegenüber kein gemeinsamer Zustellbevollmächtigter bekannt gegeben wurde, mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an eine dieser Personen die Zustellung an alle als vollzogen gilt, wenn auf diese Rechtsfolge in der Ausfertigung hingewiesen wird.
Schlagworte
Aufhebung von Bescheiden; Wiederaufnahme von Abgabenverfahren; Zustellung; Zustellbevollmächtigter; Zustellfiktion; Masseverwalter; Konkurs;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2017:LVwG.2016.20.0541.22Zuletzt aktualisiert am
27.11.2017