1 Mit Bescheid vom 14. Juni 2017 wurde der revisionswerbenden Gesellschaft m.b.H. (Revisionswerberin) vom Stadtsenat der Stadt Graz die Bewilligung "zur plan- und beschreibungsgemäßen Errichtung eines mehrgeschossigen Wohngebäudes mit 41 Wohneinheiten, einer Tiefgarage mit 61 Pkw-Abstellplätzen, einen Fahrradabstellplatz, Einfriedungen und Geländeveränderungen" auf näher bezeichneten Grundstücken unter einer Reihe von Auflagen erteilt. 2 Mit Bescheid vom 10. Juli 2017 schrie... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist seit dem Jahr 1999 als Versicherungsagentin tätig. Da sie für die Jahre 1999 und 2000 keine Einkommensteuererklärungen abgegeben hatte, musste das Finanzamt die Bemessungsgrundlagen im Schätzungswege ermitteln. Auf dieser Grundlage setzte es die Einkommensteuer für 1999 und 2000 mit Bescheiden vom 13. Februar 2002 fest. Eine Einkommensteuererklärung 1999 reichte die Beschwerdeführerin am 18. Februar 2002, eine Einkommensteuererklärung 2000 am 3. Juli 2002 ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §135;BAO §205 Abs1;BAO §252 Abs2;BAO §295 Abs3;
Rechtssatz: § 252 Abs. 2 BAO erfasst Fälle, in denen ein Abgabenbescheid die gesetzlich ausdrücklich vorgesehene Grundlage für einen davon abzuleitenden anderen Abgabenbescheid abgibt. Dazu gehört der Verspätungszuschlag (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 2591), dazu gehören auch die Anspruchszinsen. Anspruchs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte ab dem Jahr 1999 Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer. Aus den Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1999 bis 2001 beigefügten Aufstellungen der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben geht hervor, dass er von der Möglichkeit der Pauschalierung der Betriebsausgaben nach § 17 Abs. 1 EStG 1988 in Höhe von 6% der Betriebseinnahmen Gebrauch gemacht hat. Das Finanzamt nahm jeweils erklärungsgemäße Veranlagun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §295 Abs3;EStG 1988 §17 Abs1;EStG 1988 §17 Abs3;EStG 1988 §4 Abs10; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/15/0040 E 21. September 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0143 E 27. Februar 2003 RS 1 Stammrechtssatz Das Gesetz hindert den Steuerpflichtigen nicht, für ein bestimmtes Ver... mehr lesen...
Den Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildet die Vorschreibung von Verspätungszuschlägen nach § 135 BAO betreffend die Einkommensteuer für die Jahre 1992 und 1995. Die strittige Festsetzung des Verspätungszuschlages für das Jahr 1992 erfolgte mit einem gemäß § 295 Abs. 3 BAO geänderten Bescheid vom 11. August 2000 wegen Nichtabgabe der Steuererklärung mit 4,1 % von 285.950 S in Höhe von 11.724 S (bisher war vorgeschrieben 9.650 S). Die Festsetzung des Verspätungszusch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §135;BAO §295 Abs3;BAO §3 Abs2 litb;
Rechtssatz: Der Verspätungszuschlag gehört nach § 3 Abs. 2 lit. b BAO zu den Nebenansprüchen und ist zur festgesetzten Abgabe (z.B. der veranlagten Einkommensteuer) formell akzessorisch, seine Festsetzung ist jedoch isoliert anfechtbar (Hinweis E 11.5.2000, 98/16/0163, sowie Ritz, BAO2, Tz 16 ff zu § 135). Der Vers... mehr lesen...
Gegen die nach einer die Jahre 1981 bis 1989 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung ergangenen Abgabenbescheide hatte der Beschwerdeführer Berufung erhoben und diese mit einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung der strittigen Abgabenschulden verbunden, dem das Finanzamt mit Bescheid vom 1. Oktober 1992 stattgegeben hatte. Nachdem die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen die Abgabenbescheide mit Bescheid vom 14. November 1994 (teilweise stattgebend, überwiegend j... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §212 Abs2;BAO §212a Abs5;BAO §295 Abs3;VwGG §42 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Die Aufhebung der Berufungsentscheidung der belangten Behörde durch den Verwaltungsgerichtshof hatte das Finanzamt nach § 295 Abs. 3 BAO zur Aufhebung der den Ablauf der Aussetzung der Einhebung verfügenden... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Aus den den Einkommensteuererklärungen 1995 bis 1997 beigelegten Aufstellungen der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ist ersichtlich, dass er von der Möglichkeit der Pauschalierung nach § 17 Abs 1 EStG 1988 (Betriebsausgaben in Höhe von 12% der Umsätze, ab 1997 aufgrund der Novelle BGBl 201/1996: 6% der Umsätze) Gebrauch gemacht hat. Mit dem Einkommensteuerbescheid 1995 (Ausfertigungsdatum 7. Juli 1997), und mit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §295 Abs3;EStG 1988 §17 Abs1;EStG 1988 §17 Abs3;
Rechtssatz: Das Gesetz hindert den Steuerpflichtigen nicht, für ein bestimmtes Veranlagungsjahr von der zunächst gewählten Pauschalierung nach § 17 Abs 1 EStG 1988 abzugehen und die tatsächlichen Betriebsausgaben in Ansatz zu bringen. Der Steuerpflichtige ist nicht ... mehr lesen...
Mit Schenkungsvertrag vom 6. Oktober 1986 wurden dem Beschwerdeführer Grundstücksanteile sowie 78 % der Anteile an der D & Co OHG (in der Folge: OHG) zum Stichtag 31. Mai 1986 übertragen. Die für diesen Vorgang zu erhebende Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern zunächst vorläufig mit S 7,512.896,-- festgesetzt. Mit Einbringungsverträgen vom 21. Dezember 1987 wurde die OHG laut Einbringungsbilanz zum 1. Juni 1987 in zwei neu gegründet... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/14/0118 E 19. Oktober 1999 RS 2
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Auf § 295 Abs 3 BAO gestützte Änderungsbescheide sind auch in dem vom grundlagenbescheidähnlichen Bescheid nicht betroffenen Bereich abänderbar. Der neue Bescheid ist mit Berufung in vollem Umfang anfechtbar, dh also nicht nur hinsi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §295 Abs3;ErbStG §20 Abs1;EStG 1972 §24 Abs5;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 24 Abs. 5 EStG kommt lediglich die entrichtete Erbschafts- und Schenkungssteuer für die Anrechnung in Frage. Der Bescheid über die Festsetzung der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist im Zeitpunkt der Entscheidung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295 Abs3;BAO §307 Abs2;
Rechtssatz: § 307 Abs. 2 BAO findet auf nach § 295 Abs. 3 BAO geänderte Bescheide keine Anwendung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999150134.X05 Im RIS seit 24.03.2003 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §295 Abs3;ErbStG §20 Abs1;EStG 1972 §24 Abs5;EStG 1988 §24 Abs5;
Rechtssatz: Die Entrichtung stellt lediglich ein zusätzliches Element für die Anrechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer dar, weil ohne eine Entrichtung dieser Steuer eine Doppelbelastung - und gerade diese soll durch die Bes... mehr lesen...
Mit einem am 9. September 1998 bei der AMA eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer die befristete Umwandlung der ihm behauptetermaßen zustehenden Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anlieferungs-Referenzmenge im Ausmaß von 9.000 kg für den (damals) laufenden Zwölf-Monatszeitraum beginnend mit 1. April 1998. Aus einem Protokoll über eine am 1. April 1999 durchgeführte Vorortkontrolle dieses Antrages geht hervor, dass dem Beschwerdeführer in den Abrechnungszeiträumen 199... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §254;BAO §295 Abs3;MOG 1985 §105 Abs1;MOG 1985 §94 Abs2;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §27;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §28 idF 1997/II/113;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §3;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §33 idF 1997/II/113;VwRallg;
Rechtssatz: Gem § 3 und § 27 MilchGarantiemengenV 1995 wird die Zusat... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt das Gewerbe eines Verlegers und ermittelt den Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG. Außerdem erzielte der Beschwerdeführer in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit (in den Jahren 1986 und 1990) und aus Vermietung und Verpachtung. Für die Jahre 1984 bis 1986 fand eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Eine weitere Prüfung, über die der Bericht vom 21. August 1996 verfasst wurde, umfasste die Jahre 1983 bis 1990. Au... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §252 Abs3;BAO §295 Abs3;
Rechtssatz: Auf § 295 Abs 3 BAO gestützte Änderungsbescheide sind auch in dem vom grundlagenbescheidähnlichen Bescheid nicht betroffenen Bereich abänderbar. Der neue Bescheid ist mit Berufung in vollem Umfang anfechtbar, dh also nicht nur hinsichtlich des Änderungsgrundes oder der tatsächlich durchgeführten Änderung, allerding... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb einen Handel mit Blumen. Nach einer für den Zeitraum 1980 bis 1986 durchgeführten Betriebsprüfung erließ das Finanzamt Bescheide - alle mit Ausfertigungsdatum 17. Jänner 1989 - betreffend Wiederaufnahme der Verfahren (Umsatz- und Einkommensteuer 1980 bis 1986) sowie Umsatzsteuer 1980 bis 1986, Einkommensteuer 1980 bis 1986 und gemäß § 296 BAO geänderte Gewerbesteuerbescheide 1980 bis 1986. Weiters wurden Bescheide betreffend Einheitswert des Betriebsve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295 Abs1;BAO §295 Abs3;BAO §296;BAO §303;BAO §307 Abs1;
Rechtssatz: § 296 BAO normiert als Rechtsbedingung nur die Abänderung oder die nachträgliche Erlassung, im Gegensatz etwa zu den Bestimmungen des § 295 Abs 1 und § 295 Abs 3 BAO, nicht aber die nachträgliche Aufhebung des Bescheides (Einkommensteuerbescheides). Stellte sich im Berufungsverfahre... mehr lesen...
Das Finanzamt erließ gegenüber dem Beschwerdeführer nach § 295 Abs. 3 BAO geänderte Einkommensteuerbescheide für 1985 und 1988 (Ausfertigungsdatum 17. Jänner 1995), mit denen es im Gegensatz zu den vorangegangenen Bescheiden Einkünfte aus der Beteiligung als echter stiller Gesellschafter (1985: S -200.000,--; 1988: S 10.000,--) nicht anerkannte. Der Beschwerdeführer brachte sodann eine Berufung mit folgendem Wortlaut ein: "Berufung gegen die Wiederaufnahme gem. § 303 Abs. 4 BAO BE... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §273 Abs1 lita;BAO §295 Abs3;BAO §303 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Maßgebend für die Prozeßerklärung ist das Erklärte, nicht das Gewollte (Hinweis Stoll, BAO Kommentar, 2610). Allerdings ist das Erklärte der Auslegung zugänglich. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein s... mehr lesen...
Nachdem das Finanzamt gegenüber dem Beschwerdeführer nach § 295 Abs. 3 BAO geänderte Einkommensteuerbescheide für 1985 und 1988 (Ausfertigungsdatum 17. Jänner 1995) erlassen hatte, erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 8. Februar 1995 Berufung gegen die Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer 1985 und 1988, in welcher er die Aufhebung der bekämpften Bescheide beantragte. In der Begründung: wurden ausschließlich
Gründe: vorgetragen, nach denen die Verfügung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295 Abs3;BAO §303 Abs4;BAO §308 Abs1;
Rechtssatz: Jemand, der sich bei Erhebung der Berufung nicht den
Spruch: des zu bekämpfenden Bescheides vor Augen führt, handelt auffallend sorglos und zwar auch dann, wenn er nicht berufsmäßiger Parteienvertreter ist (hier: Es wurden nach § 295 Abs 3 BAO geänderte Einkommensteuerbescheide erlassen; der Abgabepfli... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt aus der Vermietung eines Hauses in Wien IV Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Hoffassade dieses Hauses wurde im Jahre 1985 neu verputzt (Kosten: S 439.660,--). Der Beschwerdeführer beantragte in den Steuererklärungen für 1985 - 1987, diesen Aufwand in Teilbeträgen zu S 43.966,-- als Werbungskosten gemäß § 28 Abs. 2 Z. 1 EStG 1972 zu berücksichtigen. Das Finanzamt erließ erklärungsgemäß die entsprechenden Einkommensteuerbescheide. Im Zuge einer d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §295 Abs3;EStG 1972 §28 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Wird ein Antrag auf Zehntelabsetzung gemäß § 28 Abs 2 Z 1 EStG 1972 zu einem Zeitpunkt (wirksam) zurückgezogen, zu dem die entsprechenden Zehntelabsetzungen bereits in (rechtskräftigen) Abgabenbescheiden der Folgejahre Eingang gefunden haben, können diese Bescheide, da ... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein gab betreffend ein Büffet für die Jahre 1983 bis 1986 Umsatzsteuererklärungen und Erklärungen über die Abgabe von alkoholischen Getränken ab und wurde hinsichtlich dieser Abgaben erklärungsgemäß veranlagt. Diese Veranlagungsbescheide erwuchsen in Rechtskraft. Anläßlich einer ab Mai 1987 beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer die Auffassung, daß das Büffet nicht dem Beschwerdeführer, sondern seinem Obmann Dr. K.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: AbgÄG 1989;BAO §295 Abs3 idF 1989/660;
Rechtssatz: § 295 Abs 3 BAO ist auch in der Fassung des AbgÄG 1989, 1989/660, nicht dahingehend auszulegen, daß ein Bescheid EINES ABGABEPFLICHTIGEN nach dieser Bestimmung zu ändern ist, wenn der
Spruch: dieses Bescheides hätte anders lauten müssen, wäre bei seiner Erlassung ein "anderer" B... mehr lesen...