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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §295 Abs3;Rechtssatz
Nach dem Wortlaut des § 24 Abs. 5 EStG kommt lediglich die entrichtete Erbschafts- und Schenkungssteuer für die Anrechnung in Frage. Der Bescheid über die Festsetzung der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist im Zeitpunkt der Entscheidung über die Anrechnung derselben jedoch eine wesentliche Voraussetzung, weil ohne Kenntnis des Inhaltes der Erbschafts- und Schenkungssteuerfestsetzung eine Prüfung der Frage, ob und welche Teile der Einkommensteuer zu ermäßigen oder zu erlassen sind, nicht möglich ist (Hinweis E 13. September 1988, 88/14/0022).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999150134.X03Im RIS seit
24.03.2003