1 Mit Schreiben vom 1. Dezember 2016 (Zl. Sn 2016/00825) teilte das Finanzamt (als Finanzstrafbehörde) dem Revisionswerber mit, dem Finanzamt sei bekannt geworden, dass der Revisionswerber in den Jahren 2006 bis zumindest 2012 von der M GmbH und der P GmbH Provisionen erhalten habe, die steuerlich zu erklären gewesen wären. Dies sei aber nur zum Teil geschehen; die daraus erlangten Einnahmen seien bisher nur zum Teil versteuert. Es bestehe daher der begründete Verdacht, dass de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §279 Abs1BAO §303 Abs1
Rechtssatz: Bei einem Bescheid betreffend amtswegiger Wiederaufnahme des Verfahrens wird die Sache, über die das BFG zu entscheiden hat, durch den Tatsachenkomplex begrenzt, der als neu hervorgekommen von der für die Wiederaufnahme zuständigen Behörde herangezogen wurde. Die Ergänzung einer mangelhaften
Begründung: stellt dabei k... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis sprach das Bundesfinanzgericht (BFG) über eine Beschwerde der Mitbeteiligten ab, welche sich gegen einen Bescheid des damaligen Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf richtete, mit dem ein Antrag der Mitbeteiligten vom 2. Mai 2018 auf Ausgleichszahlung (Familienbeihilfe) für deren Sohn DL für den Zeitraum Jänner 2013 bis März 2018 abgewiesen worden war. Der Spruch: des Erkenntnisses lautet: „I. Die Beschwerde wird als unbegründet abge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §279 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/16/0069 B 22. Oktober 2015 RS 3 Stammrechtssatz Die Änderungsbefugnis im Sinne des § 279 Abs. 1 BAO - nach jeder Richtung - ist durch die Sache begrenzt. Sache ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 25. April 2013, 2012/15/0161)... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei, eine in Deutschland ansässige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die in Österreich Umsätze tätigt, verkaufte in den Jahren 2003 und 2004 vier Maschinen in Österreich, wobei sie diese grenzüberschreitenden Geschäftsfälle in Österreich der Umsatzsteuer unterzog (Umsatzsteuervoranmeldungen März 2003 und Jänner 2004). Im Mai 2005 machte die mitbeteiligte Partei die in den Jahren 2003 und 2004 getätigten Verkäufe unter Geltendmachung des Eigentumsvorb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §279 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/16/0069 B 22. Oktober 2015 RS 3 Stammrechtssatz Die Änderungsbefugnis im Sinne des § 279 Abs. 1 BAO - nach jeder Richtung - ist durch die Sache begrenzt. Sache ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 25. April 2013, 2012/15/0161)... mehr lesen...
1 Mit Schreiben vom 19. März 2018 teilte die revisionswerbende Partei (die belangte Behörde im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht) dem Mitbeteiligten mit, es seien folgende Abgabenbeträge der X GmbH, deren Geschäftsführer der Mitbeteiligte seit 11. Juli 2017 sei, nicht entrichtet worden: Kommunalsteuer (laut einer gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben durch das Finanzamt) für 6-9/2017 in Höhe von 1.985,99 € samt Säumniszuschlag (39,72 €); sowie Wiener Dienstgebera... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §279 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Mit der Sachentscheidung des Verwaltungsgerichts tritt der bekämpfte Bescheid zur Gänze aus dem Rechtsbestand; das gilt auch dann, wenn das Verwaltungsgericht die Beschwerde abweist (vgl. Zorn, Leitentscheidungen des VwGH zur neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit, ZVG 2017, 34 (41 f)). Die Abweisu... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 20. Dezember 2017 wies das Finanzamt einen Antrag der Mitbeteiligten „vom 12.12.2017“ auf Familienbeihilfe für ihre namentlich genannte Tochter für den Zeitraum Juli bis November 2017 ab. In der Begründung: führte das Finanzamt aus, die Tochter der Mitbeteiligten habe nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt, dem 1. September 2017, die exekutivdienstliche Ausbildung begonnen, weshalb ihr für den Zeitraum von Juli bis November 2017 kein Familienbeihilfenanspruch zu... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 18. April 2017 schrieb der Bürgermeister der Gemeinde Techelsberg am Wörther See den Revisionswerbern Wasserbezugsgebühren für eine näher bezeichnete Liegenschaft für den Zeitraum vom 18. Juli 2013 bis zum 11. August 2014, ausgehend von einem Wasserbrauch von 18.708 m3 als Bemessungsgrundlage, in Höhe von 52.324,99 € einschließlich Umsatzsteuer vor. 2 Anlässlich einer Wasserablesung am 11. August 2014 sei am Wasserzähler ein Stand von 19.024 Kubikmeter... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §279 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2020/16/0138 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/16/0069 B 22. Oktober 2015 RS 3 Stammrechtssatz Die Änderungsbefugnis im Sinne des § 279 Abs. 1 BAO - nach jeder Richtung - ist durch die Sache begrenzt. Sache ist die Angelegenheit, die den I... mehr lesen...
1 Mit Schreiben vom 14. Mai 2019 hielt das Finanzamt dem Revisionswerber vor, er habe als ehemaliger Vertreter der T GmbH alle Pflichten des Vertretenen zu erfüllen gehabt; insbesondere habe er dafür zu sorgen gehabt, dass die Abgaben aus den Mitteln, die er verwalte, vorschriftsmäßig entrichtet würden. Am Konto der T GmbH hafteten Abgaben in Höhe von 34.947,86 € uneinbringlich aus (Lohnsteuer 6/2017 bis 1/2018; Umsatzsteuer 1/2018 und 2/2018). Es stehe dem Revisionswerber frei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20BAO §269 Abs1BAO §279 Abs1B-VG Art130 Abs3VwRallg
Rechtssatz: Dem Bundesfinanzgericht ist in Ermessensfragen volle Kognition eingeräumt (vgl. zuletzt VwGH 8.9.2020, Ra 2020/13/0029, mwN). Allfällige Mängel der Ermessensübung durch die Verwaltungsbehörde sind daher insoweit nicht vo... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber wurde mit Urteil des Landesgerichtes X im April 2016 wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung (Verkürzung von Mineralölsteuer im März 2009 in Höhe von 497.144,81 € und im Juni 2009 in Höhe von 107.677,57 €) als Beteiligter nach §§ 11 3. Alternative, 33 Abs. 1 (38 Abs. 1 Mineralölsteuergesetz) und 38 Abs. 1 FinStrG rechtskräftig für schuldig erkannt. Über den Revisionswerber wurde (in der Fassung des Urteils des Oberlandesgerichtes vom Jänner 2017) eine Ge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20BAO §269 Abs1BAO §279 Abs1B-VG Art130 Abs3VwRallg
Rechtssatz: Dem Bundesfinanzgericht ist auch in Ermessensfragen volle Kognition eingeräumt (vgl. VwGH 22.3.2018, Ra 2017/15/0044, mwN). Schlagworte Ermessen VwRallg8 European Case Law Identifi... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 22. April 2014 teilte das Zollamt Feldkirch Wolfurt dem Mitbeteiligten die buchmäßige Erfassung von gemäß Art. 202 Abs. 1 des Zollkodex iVm § 2 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes entstandenen Eingangsabgaben in näher angeführter Höhe mit. 2 Die dagegen vom Mitbeteiligten erhobene Beschwerde wies das Bundesfinanzgericht mit Erkenntnis vom 13. Juli 2017 als unbegründet ab. 3 Mit Schriftsatz vom 19. Juli 2017 beantragte der Mitbeteiligte b... mehr lesen...
Index: E3R E02101000E3R E02200000E3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §279 Abs131992R2913 ZK 1992 Art236 Abs232013R0952 ZK 2013 Art121 Abs1
Rechtssatz: Gelangt die Behörde zum Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Frist vorliegen, dann hat sie, ohne über die Frist spruchmäßig zu entscheiden, über einen Antrag auf Erstattung oder Erlass inhaltlich abzusprechen... mehr lesen...
1 Mit Schreiben vom 11. Dezember 2017 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, folgende Verwaltungsübertretungen begangen zu haben: Er habe es „(als Eigentümer und Aufsteller)“ bis zum 17. Mai 2017 unterlassen, jeweils einen näher genannten Apparat in einem bestimmten Betrieb in den Monaten Mai, Oktober und November 2016 zur Vergnügungssteuer anzumelden und diese zu entrichten. Er habe dadurch die Vergnügungssteuer verkürzt und (insgesamt drei) Verwaltungsübertretungen begang... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §279 Abs1VergnügungssteuerG Wr 2005 §13 Abs6VergnügungssteuerG Wr 2005 §19 Abs1VStG §9 Abs1VwGVG 2014 §27VwGVG 2014 §28
Rechtssatz: Dass dem Beschuldigten die Straftat nicht für seine Person, sondern als Organ einer juristischen Person zuzurechnen sei, stellt keine Auswechslung ... mehr lesen...
1 Mit Eingabe vom 23. September 2015 beantragte die revisionswerbende OEG, einen Betrag in Höhe von ca. 130.000 €, der von HW, einem Gesellschafter der OEG, für Umsatzsteuer 2006 und 2007 der OEG überwiesen worden sei, auf das persönliche Abgabenkonto des Gesellschafters zu „überweisen“. Die Umsatzsteuerbescheide 2006 und 2007 betreffend die OEG seien nicht rechtswirksam zugestellt worden, weshalb auf ihrem Abgabenkonto ein Guthaben in dieser Höhe bestehen müsse. 2 Nach ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §279 Abs1BAO §85 Abs2VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2017/15/0046 E 3. April 2019 RS 1 Stammrechtssatz Liegt der in erster Instanz angenommene Zurückweisungsgrund nicht vor, so hat das Verwaltungsgericht den Zurückweisungsbescheid ersatzlos mit der Konsequenz zu beheben, dass die Behörde über den Antrag unter... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin erwarb im Jahr 2007 eine in M gelegene Liegenschaft, die ihr sowohl als Hauptwohnsitz und als auch zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung diente. Die Einkünfte der Revisionswerberin wurden seit 2007 vom Finanzamt X veranlagt. 2 Im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 gab die Revisionswerberin u.a. „Sonstige Einkünfte“ iSd § 30 EStG 1988 idF vor dem 1. StabG 2012 aus dem Verkauf der genannten Liegenschaft in Hö... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §279 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 279 Abs. 1 BAO ist das Bundesfinanzgericht berechtigt sowohl im
Spruch: als auch hinsichtlich der
Begründung: seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern. Die Änderungsbefugnis ist durch die Sache begrenzt, wobei Sache die Angelege... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 19. Dezember 2017 setzte das Finanzamt Wien 2/20/21/22 gegenüber dem Revisionswerber eine Abgabenerhöhung gemäß § 29 Abs. 6 FinStrG von 26.567,40 € fest und führte als Bemessungsgrundlage nach Jahren näher aufgeschlüsselte Mehrbeträge an Einkommensteuer für die Jahre 2011 bis 2015 und an Umsatzsteuer für die Jahre 2011 bis 2015 sowie an Umsatzsteuer für „01/2017 - 09/2017“ an. Von der Summe der Mehrbeträge errechnete es eine Abgabenerhöhung von 20 %. 2 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §279 Abs1FinStrG §29 Abs6 idF 2014/I/065VwGG §42 Abs2 Z2
Rechtssatz: Im Revisionsfall lässt sich der vor dem Bundesfinanzgericht bekämpfte Bescheid des Finanzamtes als Sammelbescheid über die Festsetzung von mehreren Abgabenerhöhungen betreffend die bei der Anführung der Bemessungsgrundlagen angeführten Abgaben ansehen. Dem... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 24. August 2011 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer 2001 in Abänderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO (zum Bescheid vom 24. Jänner 2006) fest. Begründend führte das Finanzamt aus, die Änderung erfolge gemäß den bescheidmäßigen Feststellungen zur Steuernummer X vom 30. Mai 2011; es handle sich hiebei um eine Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates. 2 Der Revisionswerber erhob gegen diesen Bescheid Berufung. 3 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188BAO §279 Abs1
Rechtssatz: Es ist Aufgabe des Bundesfinanzgerichts, in der Sache zu entscheiden. Dabei sind jene Feststellungsbescheide zu Grunde zu legen, die zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesfinanzgerichts dem Rechtsbestand angehören (vgl. VwGH 23.11.2004, 2001/15/0143). European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
1 Bei der mitbeteiligten Partei, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ein Krankenhaus betreibt, wurde eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) durchgeführt, in deren Rahmen der Prüfer im Einzelnen Feststellungen über pauschale Nachforderungen an Lohnsteuer für das Jahr 2004 traf. 2 Das Finanzamt folgte dem Prüfer und zog die mitbeteiligte Partei mit Bescheid vom 9. Jänner 2008 gemäß § 82 EStG 1988 zur Haftung für Lohnsteuer für das Jahr 2004 in Höhe vo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §279 Abs1
Rechtssatz: Die Änderungsbefugnis des Verwaltungsgerichtes, die auch die Berechtigung einschließt, den Bescheid der Abgabenbehörde zu Ungunsten der beschwerdeführenden Partei abzuändern (sogenannte "Verböserung"), ist durch die "Sache" begrenzt. Die Sache ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat (vgl. di... mehr lesen...
1 Im Gefolge einer im Jahr 2011 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung der revisionswerbenden Genossenschaft (Revisionswerberin) erließ das Zollamt Feldkirch Wolfurt drei (nachstehend dargestellte) Bescheide jeweils vom 16. März 2012. 2 Mit dem Bescheid Zl. 920000/03509/2012 "berichtigte" das Zollamt "gemäß § 201 der Bundesabgabenordnung" die Biersteueranmeldungen der Revisionswerberin für die Monate Jänner, März, April, Juni, Juli, August, September, November und Dezember... mehr lesen...