RS Vwgh 2020/12/17 Ra 2020/16/0137

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Veröffentlicht am 17.12.2020
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §279 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2020/16/0138

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/16/0069 B 22. Oktober 2015 RS 3

Stammrechtssatz

Die Änderungsbefugnis im Sinne des § 279 Abs. 1 BAO - nach jeder Richtung - ist durch die Sache begrenzt. Sache ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 25. April 2013, 2012/15/0161).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020160137.L01

Im RIS seit

15.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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