Entscheidungen zu § 210 Abs. 4 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-14 von 14

TE Vwgh Erkenntnis 2007/4/26 2005/14/0072

Der Beschwerdeführer war Komplementär und Geschäftsführer der R-KEG. Mit dem angefochtenen Bescheid ist der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt worden, er habe als Verantwortlicher der R-KEG hinsichtlich der Monate August 2000 bis November 2000, Jänner 2001 bis April 2001 und August 2001 bis Februar 2002 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer in einer Gesamthöhe von EU... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.04.2007

RS Vwgh 2007/4/26 2005/14/0072

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §210 Abs4;FinStrG §29;
Rechtssatz: Der Strafaufhebungsgrund der Selbstanzeige nach § 29 FinStrG hat für denjenigen, der die Abgabe schuldet oder für sie zur Haftung herangezogen werden kann, zur Voraussetzung, dass die Abgabe den Abgaben- oder Monopolvorschriften entsprechend - es dürfen also die Zahlungsfristen der BAO ausgenützt werden - entrichtet ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.2007

TE Vwgh Erkenntnis 1999/4/22 97/15/0200

Im Rahmen der bei der Beschwerdeführerin vorgenommenen Betriebsprüfung für die Jahre 1992 bis 1994 sowie einer damit verbundenen Umsatzsteuernachschau für das Jahr 1995 wurden von der Betriebsprüfung jene Vorsteuerbeträge, die in Zusammenhang mit der Ausführung unecht befreiter (jedoch von der Beschwerdeführerin zu Unrecht als steuerpflichtig behandelter) Umsätze standen, gemäß § 12 Abs. 3 Z. 2 UStG nicht anerkannt. Mit Bescheiden vom 15. April 1997 wurde die Umsatzsteuer aufgrund der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.04.1999

RS Vwgh 1999/4/22 97/15/0200

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §210 Abs4;BAO §217 Abs1;BAO §218 Abs1;UStG 1972 §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/01/29 97/15/0168 1 Stammrechtssatz Da es sich bei der Veranlagung zur Umsatzsteuer um eine Festsetzung der Abgabe nach der Fälligkeit handelt, steht dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung eine Nachfrist von einem Monat ab d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1998/1/29 97/15/0168

Mit Bescheid vom 10. März 1997 setzte das Finanzamt gegenüber dem Beschwerdeführer Säumniszuschläge in Höhe von 10.895 S fest, weil er Umsatzsteuer nicht bis zum jeweiligen Fälligkeitstag, und zwar für 1990 (100.000 S) nicht bis zum 11. Februar 1991, für 1991 (107.738 S) nicht bis zum 10. Februar 1992, für 1992 (153.533 S) nicht bis zum 10. Februar 1993 und für 1993 (183.427 S) nicht bis zum 15. Februar 1994 entrichtet habe. Mit Schriftsatz vom 13. März 1997 berief der Beschwerdef... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.1998

RS Vwgh 1998/1/29 97/15/0168

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §210 Abs4;BAO §217 Abs1;BAO §218 Abs1;
Rechtssatz: Wird ein Ansuchen um Zahlungserleichterung vor Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist (sohin regelmäßig nicht im Fall einer Nachfrist nach § 210 Abs 4 BAO; Hinweis Ellinger/Bibus/Ottinger, Abgabeneinhebung, § 210 Tz 24) oder während der Dauer eines diese Abgabe betre... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1998

RS Vwgh 1998/1/29 97/15/0168

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §210 Abs4;BAO §217 Abs1;BAO §218 Abs1;UStG 1972 §21 Abs1;
Rechtssatz: Da es sich bei der Veranlagung zur Umsatzsteuer um eine Festsetzung der Abgabe nach der Fälligkeit handelt, steht dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung eine Nachfrist von einem Monat ab der Bekanntgabe des Umsatzsteuerbescheides zu. Weil die Zahlung auf G... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1995/2/22 94/13/0242

Gegenüber der beschwerdeführenden AG wurden im Anschluß an eine abgabenbehördliche Prüfung im wiederaufgenommenen Verfahren neue Sachbescheide betreffend Umsatzsteuer 1985 und 1986 erlassen, in welchen anstelle einer Gutschrift von rund S 151 Millionen eine Zahllast von rund S 82 Millionen (1985) und anstelle einer Gutschrift von rund S 300 Millionen eine Gutschrift von rund S 108 Millionen festgesetzt wurde. Ausgehend von diesen Mehrergebnissen (somit 1985 rund S 233 Millionen und 19... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.1995

RS Vwgh 1995/2/22 94/13/0242

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §210 Abs2;BAO §210 Abs4;BAO §217 Abs4;UStG 1972 §21 Abs1;UStG 1972 §21 Abs3;UStG 1972 §21 Abs5;
Rechtssatz: Es handelt sich bei den auf Umsatzsteuervoranmeldungen zurückzuführenden Überschüssen um keinen Bescheid, und zwar insbesondere weder iSd § 210 Abs 2 BAO noch iSd ersten Tatbestandsvoraussetzung des § 217 Abs 4 BAO. Gegen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1995

RS Vwgh 1995/2/22 94/13/0242

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §201;BAO §210 Abs4;BAO §217 Abs3;UStG 1972 §21;
Rechtssatz: Bei Nachforderungen hinsichtlich schon fällig gewesener Abgaben ist gemäß § 210 Abs 4 BAO zur Entrichtung eine Nachfrist einzuräumen. Diese Nachfrist beginnt im Regelfall nicht schon "spätestens mit Ablauf" der zur Verfügung stehenden Frist (§ 217 Abs 3 BAO), sodaß hin... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/9 90/13/0019

Die Beschwerdeführerin machte für das vierte Kalendervierteljahr 1984 eine Investitionsprämie in Höhe von S 23,810.797,-- geltend. Nach Durchführung einer Betriebsprüfung wurde mit Bescheid vom 22. April 1988 ein Investitionsprämienbetrag von S 22,811.608,-- zurückgefordert. Als Fälligkeitstag war in diesem Bescheid der 28. März 1988 angegeben. Der (vorgedruckte) Satz "Der Nachzahlungsbetrag war bereits fällig" war gestrichen. Mit Bescheid vom 22. April 1988 schrieb das Finanzamt ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.10.1991

RS Vwgh 1991/10/9 90/13/0019

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §210 Abs4;BAO §217 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Als eine "gesetzlich zustehende" Frist iSd § 217 Abs 3 BAO kann die im § 210 Abs 4 BAO geregelte Nachfrist betrachtet werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990130019.X02 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.10.1991

RS Vwgh 1991/10/9 90/13/0019

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §210 Abs4;BAO §217 Abs3;
Rechtssatz: Die zweite Alternative des § 217 Abs 3 BAO sieht vor, daß eine gesetzlich zustehende (oder durch Bescheid zuerkannte) Zahlungsfrist unmittelbar an eine "sonst für die Entrichtung einer Abgabe zustehende Frist" anschließt. Aus der Bedeutung des hier verwendeten Wortes "sonst" kann dabei erschlossen werden, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.10.1991

RS Vwgh 1991/10/9 90/13/0019

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht53 Wirtschaftsförderung
Norm: BAO §210 Abs4;BAO §217 Abs1;InvestPrämG §9;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß in der - eine bloße, der Rechtskraft nicht fähige Mitteilung darstellenden - Lastschriftanzeige eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des Rückforderungsbescheides eingeräumt worden ist, kann der Abgabepflichtige keine Rechte ableiten. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.10.1991

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