RS Vwgh 1991/10/9 90/13/0019

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Veröffentlicht am 09.10.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §210 Abs4;
BAO §217 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Als eine "gesetzlich zustehende" Frist iSd § 217 Abs 3 BAO kann die im § 210 Abs 4 BAO geregelte Nachfrist betrachtet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130019.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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