RS Vwgh 2002/12/19 2002/16/0239

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2002
beobachten
merken

Index

E3L E09303000
E6J
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

31969L0335 Kapital Ansammlungs-RL indirekte Steuern Art4 Abs1 litd;
62000CJ0071 Develop VORAB;
62000CJ0138 Solida Raiffeisen VORAB;
BAO §21 Abs1;
KVG 1934 §2 Z1;
KVG 1934 §5 Abs1 Z2;

Beachte

Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:97/16/0358 B 17. Februar 2000 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62000CJ0071 17. Oktober 2002

Rechtssatz

Die Ausgabe von Genussscheinen durch eine Kapitalgesellschaft fällt nach Auffassung des EuGH grundsätzlich in den Anwendungsbereich von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 69/335. Dabei ist zu beachten, dass der Umstand, dass der Erwerber dieser Genussscheine kein Gesellschafter der begebenden Gesellschaft ist, nicht dazu führen kann, dass dieser Vorgang aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie 69/335 herausfällt (Hinweis Urteil des EuGH vom 17. Oktober 2002, Rs C 138/00, Solida und Tech). Andererseits ist für die Feststellung, ob finanzielle Beiträge, die von der Muttergesellschaft des Erwerbers von Genussscheinen erbracht werden, unter Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 69/335 fallen, zu prüfen, inwieweit die Zahlung dieser Beiträge diesem Erwerber zuzurechnen ist. Eine derartige Feststellung ist dabei anhand einer wirtschaftlichen und nicht einer formalen, allein auf die Herkunft der Einlagen abstellenden Betrachtungsweise zu treffen (Hinweis Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 17. Oktober 2002, Rechtssache C-71/00, Randnummern 25 und 26).

Gerichtsentscheidung

EuGH 62000CJ0071 Develop VORAB
EuGH 62000CJ0138 Solida Raiffeisen VORAB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002160239.X01

Im RIS seit

28.04.2003

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten