1 Die revisionswerbende Partei ist eine Kommanditgesellschaft. Sie wurde im Jahr 2012 errichtet und in das Firmenbuch eingetragen. Unbeschränkt haftende Gesellschafterin ist die W Ltd. mit Sitz in London, WF ist Kommanditistin. 2 Mit „Erinnerung“ vom 18. März 2021 forderte das Finanzamt die revisionswerbende Partei auf, bis längstens 10. Mai 2021 eine Erstmeldung oder Meldung nach Fälligkeit der jährlichen Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer vorzunehmen. Falls di... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1 BAO §20 VwRallg BAO § 111 heute BAO § 111 gültig ab 29.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/2007 BAO § 111 gültig von 20.12.2003 bis 28.12.2007 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 19. Oktober 2021 wurde der Revisionswerber als Haftungspflichtiger gemäß § 11 BAO für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der S im Ausmaß von 1.234,44 € (Kapitalertragsteuer für die Jahre 2010 bis 2014) in Anspruch genommen. In der Begründung: wurde u.a. ausgeführt, die Abgabenschulden seien bei der Primärschuldnerin im angeführten Ausmaß nicht einbringlich, sodass es zweckmäßig erscheine, den Revisionswerber zur Haftung heranzuziehen. 2 Der Revision... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 BAO §269 Abs1 BAO §279 Abs1 B-VG Art130 Abs3VwRallg BAO § 20 heute BAO § 20 gültig ab 01.01.1962 BAO § 269 heute ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11 BAO §20 VwRallg BAO § 11 heute BAO § 11 gültig ab 26.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009 BAO § 11 gültig von 19.04.1980 bis 25.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr.... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin war Geschäftsführerin der P GmbH. Am 2. Dezember 2015 erließ das Finanzamt gegenüber der Revisionswerberin einen Haftungsbescheid für die Umsatzsteuer der Jahre 2003 bis 2006 der P GmbH. Zur Vorgeschichte des Umsatzsteuerverfahrens der P GmbH wird auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. September 2012, 2008/15/0285, und vom 18. Oktober 2018, Ra 2016/15/0038, zu jener des Haftungsverfahrens auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtsho... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1 BAO §20 BAO §279 EStG 1988 §4 Abs2 Z2 BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §20 EStG 1988 §4 Abs2 BAO § 20 heute BAO § 20 gültig ab 01.01.1962 EStG 1988 § 4 heute EStG 1988 § 4 g... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 BAO §224 Abs1 BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1VwRallg BAO § 20 heute BAO § 20 gültig ab 01.01.1962 BAO § 224 heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1 BAO § 20 heute BAO § 20 gültig ab 01.01.1962 BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 31.12.2004 zuletzt ge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 BAO §224 Abs1 BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1VwRallg BAO § 20 heute BAO § 20 gültig ab 01.01.1962 BAO § 224 heute ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §162 BAO §162 Abs2 BAO §20 EStG 1988 §4 Abs4VwRallg BAO § 162 heute BAO § 162 gültig ab 01.01.1962 BAO § 162 heute ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - Dienstnehmer eines Bundesministeriums im Ruhestand und bezieht als solcher Pensionsbezüge. Das Bundesministerium stellte (und stellt) ihm auch im Ruhestand eine Naturalwohnung zur privaten Nutzung zur Verfügung. Diese Wohnung wird vom Revisionswerber ständig benützt, ist sein Hauptwohnsitz und die einzige Wohnung, in der er wohnt. Für die Wohnung leistete er die nach § 24a Gehaltsgesetz 1956 vo... mehr lesen...
1 Das Finanzamt erließ gegenüber dem Revisionswerber als ehemaligem Obmann eines Vereines einen Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO (betreffend Umsatzsteuer 2012 bis 2016). Als das für die Vertretung nach außen berufene Organ sei er für die Entrichtung der Abgaben des Vereins aus dessen Mitteln verantwortlich gewesen. Als Vertreter hafte er mit seinem persönlichen Einkommen und Vermögen für nicht entrichtete Abgaben des Vertretenen, wenn ihn an der Nichtentrichtung dieser A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/13/0027 B 27. Mai 2020 RS 4 (hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die Vermögens- und Arbeitslosigkeit des Haftenden steht - auch im Zusammenhang mit der Ermessensübung - in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung... mehr lesen...
1 Mit Schreiben vom 12. März 2018 hielt die belangte Behörde dem Revisionswerber vor, die O GmbH, deren Geschäftsführer der Revisionswerber seit 15. Mai 2017 sei, habe Kommunalsteuer und (Wiener) Dienstgeberabgabe im Jahr 2017 nicht entrichtet. Dem Revisionswerber werde im Hinblick auf eine mögliche Haftungsinanspruchnahme die Gelegenheit gegeben, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. 2 Der Revisionswerber teilte mit, er sei Koch in einem (anderen) China-Restaurant; er sei... mehr lesen...
Index: L37089 Dienstgeberabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht34 Monopole
Norm: AbgÄG 2012BAO §20BAO §280 Abs1 liteBAO §80BAO §9 Abs1BAO §9aBAO §93 Abs3 litaDienstgeberabgabeG Wr §6a Abs2DienstgeberabgabeG Wr §6a Abs3KommStG 1993 §6a Abs2KommStG 1993 §6a Abs3VwRallg
Rechtssatz: Sowohl das KommSt... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAOUStG 1994VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §28 Abs1 Z5VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/15/0098 B 12. Juni 2020 RS 1 (hier: behauptete Verletzung des Rechts auf (richtige) Anwendung einzelner Bestimmungen der BAO) Stammrechtssatz Ein abstraktes Recht auf Anwendung von durch Paragraphenzahlen b... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20BAO §303 Abs1
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall haben die steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe 746 € betragen. Der Betrag dieser Änderung ist nicht mehr als (absolut) geringfügig anzusehen. Die Revision vermag daher nicht aufzuzeigen, dass die in Bezug auf die Wiederaufnahme vorzunehmende Ermessensübung nicht dem Gesetz entsp... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20BAO §48 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2018/15/0025 E 18. Dezember 2019 RS 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 48 BAO stellt es, wenn die in ihr normierten Rechtsvoraussetzungen vorliegen, in das Ermessen des Bundesministers für Finanzen, die dort vorgesehene Entsteuerung anzuordnen (vgl. VwGH 14.3.1990, 89/13/0115). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20BAO §303 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2010/15/0159 E 24. April 2014 RS 2 (hier ohne die letzten zwei Sätze) Stammrechtssatz Gemäß § 20 BAO sind Ermessensentscheidungen innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen des Ermessens nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Dabei ist... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin war Geschäftsführerin der P GmbH. Am 4. November 2015 erließ das Finanzamt einen Haftungsvorhalt an die Revisionswerberin betreffend die Umsatzsteuern 2003 bis 2006 der P GmbH. Es führte aus, dass diese Abgaben bei der P GmbH als uneinbringlich anzusehen seien, weil die P GmbH seit Jahren keine Umsätze erwirtschafte und im Übrigen weder über Einkommen noch Vermögen verfüge. In der Bilanz 2013 sei keinerlei Vermögen mit Ausnahme einer sonstigen Forderung ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber war seit 24. Jänner 2009 Geschäftsführer der J GmbH. Seit 27. Mai 2011 vertrat er die Gesellschaft gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinem Sohn. Mit Beschluss des Landesgerichts wurde im Juni 2013 über das Vermögen der J GmbH das Konkursverfahren eröffnet. Das Konkursverfahren wurde im August 2017 mangels Kostendeckung aufgehoben. 2 Mit Haftungsbescheid vom 21. Dezember 2017 wurde der Revisionswerber als ehemaliger Geschäftsführer der J GmbH als Haf... mehr lesen...
1 Mit Haftungsbescheid vom 21. Dezember 2017 wurde die Revisionswerberin als ehemalige Geschäftsführerin der J GmbH als Haftungspflichtige gemäß § 9 iVm §§ 80 ff BAO für die - im Bescheid näher dargestellten - aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der J GmbH (aus dem Zeitraum April 2011 bis Juni 2013) im Ausmaß von insgesamt 60.219,97 € in Anspruch genommen. In der Begründung: wurde ausgeführt, über das Vermögen der J GmbH sei im Juni 2013 das Konkursverfahren eröffnet und im Augus... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20BAO §280 Abs1 liteBAO §80 Abs1BAO §9 Abs1BAO §93 Abs3 lita
Rechtssatz: Kommen mehrere Vertreter als Haftungspflichtige in Frage, ist die Ermessensentscheidung, wer von ihnen und gegebenenfalls in welchem Ausmaß in Anspruch genommen wird, entsprechend zu begründen (vgl. z.B. VwGH 20.9.1996, 94/17/0122; 17.12.2002, 98/17/0250). ... mehr lesen...
1 Mit Schreiben vom 14. Mai 2019 hielt das Finanzamt dem Revisionswerber vor, er habe als ehemaliger Vertreter der T GmbH alle Pflichten des Vertretenen zu erfüllen gehabt; insbesondere habe er dafür zu sorgen gehabt, dass die Abgaben aus den Mitteln, die er verwalte, vorschriftsmäßig entrichtet würden. Am Konto der T GmbH hafteten Abgaben in Höhe von 34.947,86 € uneinbringlich aus (Lohnsteuer 6/2017 bis 1/2018; Umsatzsteuer 1/2018 und 2/2018). Es stehe dem Revisionswerber frei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/13/0027 B 27. Mai 2020 RS 6 Stammrechtssatz Ein langer Zeitabstand zwischen dem Entstehen der Abgabenschuld oder der Feststellung der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin einerseits und der bescheidmäßigen Inanspruchnahme zur H... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall wurden mit Haftungsbescheid vom 19. Juni 2019 Abgaben für Zeiträume ab Juni 2017 geltend gemacht. Über die Primärschuldnerin war das Konkursverfahren am 16. April 2018 eröffnet worden; dieser Konkurs war nach Schlussverteilung im Februar 2019 aufgehoben worden. Ein im Rahmen des Ermessens zu ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20BAO §269 Abs1BAO §279 Abs1B-VG Art130 Abs3VwRallg
Rechtssatz: Dem Bundesfinanzgericht ist in Ermessensfragen volle Kognition eingeräumt (vgl. zuletzt VwGH 8.9.2020, Ra 2020/13/0029, mwN). Allfällige Mängel der Ermessensübung durch die Verwaltungsbehörde sind daher insoweit nicht vo... mehr lesen...