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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20Rechtssatz
Es ist nicht Aufgabe des Zu- und Abschlagsmechanismus nach § 4 Abs. 2 EStG 1988, für jedwede Form der Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt bei Erstellung des Rechenwerks Abhilfe zu schaffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022150011.J11Im RIS seit
15.11.2022Zuletzt aktualisiert am
15.11.2022