Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §140;BAO §138 Abs1;BAO §184;B-VG Art18 Abs2;EStG 1972 §34 Abs8;LStR 1986 Abschn12;VwGG §41 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in:
ZfV 2/2002, S 169-172; Rechtssat... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Hauptzollamt Innsbruck - im Zusammenhang mit einem von ihm als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer wegen des Finanzvergehens des Schmuggels eingeleiteten Finanzstrafverfahren (§ 4 Abs. 2 lit. b der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 11. Dezember 1979, BGBl. Nr. 509/1979, idF des BGBl. Nr. 381/1988, zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes) - mit Bescheid vom 23. November 1... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten, denen auch Ablichtungen zahlreicher Geschäftsstücke der in der Folge angeführten Gerichtsakten angeschlossen sind, ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der am 4. September 1900 geborene Rudolf R. senior (in der Folge: Erblasser) und sein im Jahre 1933 geborener Sohn Ing. Rudolf R. junior (in der Folge: Ing) waren u.a. je zur Hälfte Eigentümer fünf bestimmter im Inland gelegener Liegenschaften gewesen. Der dafür zuständige Landeshauptmann hatte m... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BAO §138 Abs1;BAO §167 Abs2;FinStrG §98 Abs3;ZollG 1988 §10;
Rechtssatz: "Nachweisen" heißt, ein behördliches Urteil über die Gewißheit des Vorliegens einer entscheidungsrelevanten Tatsache (eben die "Überzeugung" hievon) herbeizuführen (Hinweis E 13.11.1986, 85/16/0109, VwSlg 6170 F/1986). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §138 Abs1;BAO §167 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 54;
Rechtssatz: Kommt der Abgabepflichtige seiner nach § 138 Abs 1 BAO bestehenden Verpflichtung zur Klärung des Sachverhaltes nicht nach, ist es im allgemeinen nicht Aufgabe der Behörde, noch zusätzliche Erhebungen zu pflegen. Sie wird vielmehr auf Grund des vorl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §138 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 54;
Rechtssatz: Das österreichische Abgabenverfahren ist durch ein Zusammenspiel amtswegiger Ermittlung und Mitwirkung der Partei charakterisiert, wobei sich beide Teile in dem Bemühen zur Erforschung der materiellen Wahrheit zu ergänzen und gegenseitig zu unters... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bantragte die Berücksichtigung eines ihrer Tochter gegebenen Heiratsgutes in der Höhe von S 100.000,-- als außergewöhnliche Belastung durch Eintragung eines entsprechenden Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 1987. Die Eheschließung hat am 3. April 1987 stattgefunden. Den Erhalt des Geldbetrages am 28. August 1987 hat die Tochter der Beschwerdeführerin schriftlich bestätigt. Über Ergänzungsauftrag des Finanzamtes brachte die Beschwerdeführerin v... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §138 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 434;
Rechtssatz: § 138 BAO darf nicht als Handhabe dafür verstanden werden, daß im Falle der Nichterfüllung eines erteilten Auftrages keinesfalls der ursprünglich von der Partei behauptete Sachverhalt als maßgebend zu erachten wäre (Hinweis Stoll, BAO Handbuch S 331). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §138 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 434;
Rechtssatz: Die Vernichtung von Beweismitteln kann nicht schon dazu führen, daß zu Gunsten des Abgabepflichtigen jedenfalls mit der bloßen Glaubhaftmachung das Auslangen gefunden werden müßte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:19891401... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §138 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 434;
Rechtssatz: § 138 Abs 1 BAO hat die Feststellung solcher Verhältnisse im Auge, die für die Abgabenbehörde nur unter Mithilfe des Abgabepflichtigen aufklärbar sind, denen der Abgabepflichtige hinsichtlich der Beweisführung somit näher steht als die Behörde. Es handelt sich um Tatsache... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §138 Abs1;BAO §167 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 434;
Rechtssatz: Legt die Steuerpflichtige für die Hingabe einer Heiratsausstattung nur eine Bestätigung der Tochter vor und sieht sie sich darüber hinaus nicht veranlaßt, im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht weitere Beweise anzubieten (Bankbestätigung, Zeugen), so ist es unbed... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Handelsunternehmen, dessen Gewinn er im Streitjahr 1983 gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972 ermittelte. In diesem Unternehmen fand eine abgabenbehördliche Prüfung statt, die den Besteuerungsgrundlagen für 1983 wegen eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses S 250.000,-- hinzuschätzte. Das Finanzamt erließ den Prüfungsfeststellungen entsprechende Abgabenbescheide. Der Beschwerdeführer erhob Berufung und wandte im Rechtsmittelverfahren ein, es läge kein unaufg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §138 Abs1;BAO §167 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 326;
Rechtssatz: Beweislose Behauptungen muß eine Beh dann nicht als Glaubhaftmachung gelten lassen, wenn Denkgesetze oder allgemeines menschliches Erfahrungsgut eher gegen den behaupteten Sachverhalt sprechen. Die Erzielung von Roulettegewinnen erscheint nicht schon mit dere... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §138 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §184; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 326;
Rechtssatz: AusfzF eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses (hier: Roulettegwinne). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989130079.X01 Im RIS seit 13.12.2001 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §138 Abs1;BAO §161 Abs2;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs2;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §26 Z7; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 89;
Rechtssatz: Eine Schätzung gem § 184 BAO kommt hins Kilometergeldersatz gem § 26 Z 7 EStG 1972 nicht in Frage, weil es sich dabei um den Ersatz konkreter (durch Zeit, Strecke, Z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §138 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 407;
Rechtssatz: Selbst dort, wo gem § 138 Abs 1 BAO Glaubhaftmachung genügt, hat diese die schlüssige Behauptung der maßgeblichen Umstände durch den Abgabepflichtigen (§ 119 Abs 1 BAO) zur Voraussetzung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §138 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 407;
Rechtssatz: AusfzF der Mitwirkungspflicht, Beweislast (Glaubhaftmachungslast) und Behauptungslast des Steuerpflichtigen für die außerordentliche technische/wirtschaftliche Abnutzung ein... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1BAO §138 Abs1BAO §162 Abs1BAO §303 Abs1 litb Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1736/62 E 10. Mai 1963 RS 1 Stammrechtssatz Wer undurchsichtige Geschäfte tätigt und das über den Geschäften lagernde Dunkel auch nachträglich gegenüber der Abgabenbehörde nicht durch eine lückenlose Beweisführung zu erhellen vermag, hat das damit ve... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1BAO §138 Abs1BAO §162 Abs1BAO §303 Abs1 litb Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1736/62 E 10. März 1963 RS 1 Stammrechtssatz Wer undurchsichtige Geschäfte tätigt und das über den Geschäften lagernde Dunkel auch nachträglich gegenüber der Abgabenbehörde nicht durch eine lückenlose Beweisführung zu erhellen vermag, hat das damit v... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Bandagist und liefert Heil- und Hilfsmittel an Krankenkassenmitglieder und deren Familienangehörige. Anläßlich einer Betriebsprüfung im Jahre 1961, betreffend die Jahre 1958 bis 1960 wurde festgestellt, daß für Teile der Entgelte, für welche er die Befreiungsbestimmung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 11 des Umsatzsteuergesetzes 1959 in Anspruch genommen hatte, die Voraussetzungen nicht vorliegen, weil die sogenannten Familienanteile für gelieferte Heil- und Hilfsmittel vo... mehr lesen...
Index: UStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §138 Abs1
Rechtssatz: Aufträge zum Nachweis der Richtigkeit eines abgabenrechtlich bedeutsamen Vorbringens dürfen nicht offenbar unerfüllbar sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1964:1963001528.X01 Im RIS seit 09.06.2021 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Index: UStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §138 Abs1
Rechtssatz: Von der Verpflichtung, über Verlangen die Höhe geltend gemachter Ausgaben nachzuweisen, enthebt nur die tatsächlche Unmöglichkeit einer solchen Beweisführung, nicht auch familiäre Rücksichtnahme (Hinweis: Im Beschwerdefall war unter Berufung auf Sitte und Moral ein Nachweis über Geldleistungen an die unterstützungsbedürftig... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer, ein Betrieb gewerblicher Art der Stadtgemeinde Y, der im Jahr 1945 von der Bilanzierung nach Wirtschaftsjahren vom 1. April bis zum 31. März zu der nach Kalenderjahren übergegangen ist, haben in der Erfolgsrechnung für die Zeit vom 1. April 1944 bis 31. März 1945 Kriegssachschäden von 281.332.28 RM = S als Verlust ausgewiesen und dafür in der Zwischenbilanz zum 31. März 1945 unter die Aktiven eine Forderung aus Kriegssachschäden von 281.332.28 S aufgenommen. Auf ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §138 Abs1
Rechtssatz: Wenn der Steuerpflichtige wegen kriegsbedingten Unterbleibens notwendiger Instandsetzungsarbeiten erhöhte Absetzungen für Abnutzung geltend macht, hat er die Behauptung der erhöhten Abnutzung durch bestimmte Tatsachen zu belegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1951:1948001046.X02 ... mehr lesen...