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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 407;Rechtssatz
AusfzF der Mitwirkungspflicht, Beweislast (Glaubhaftmachungslast) und Behauptungslast des Steuerpflichtigen für die außerordentliche technische/wirtschaftliche Abnutzung eines abgebrochenen Betriebsgebäudes, an dessen Stelle ein neues errichtet wurde, um den Restbuchwert des Altgebäudes als Betriebsausgabe des Abbruchjahres geltend machen zu können und ihn nicht iSd "Opfertheorie" als Teil der Herstellungskosten des Neugebäudes aktivieren zu müssen (hier: Fremdenpension, deren sanitäre Ausstattung nicht mehr den gewerberechtlichen Mindestanforderungen entsprach).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140027.X01Im RIS seit
26.04.1989