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UStGNorm
BAO §138 Abs1Rechtssatz
Von der Verpflichtung, über Verlangen die Höhe geltend gemachter Ausgaben nachzuweisen, enthebt nur die tatsächlche Unmöglichkeit einer solchen Beweisführung, nicht auch familiäre Rücksichtnahme (Hinweis: Im Beschwerdefall war unter Berufung auf Sitte und Moral ein Nachweis über Geldleistungen an die unterstützungsbedürftige Mutter des Bf unterblieben).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001528.X02Im RIS seit
09.06.2021Zuletzt aktualisiert am
09.06.2021