RS Vwgh 1985/11/21 85/16/0092

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Veröffentlicht am 21.11.1985
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Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1
BAO §138 Abs1
BAO §162 Abs1
BAO §303 Abs1 litb

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1736/62 E 10. Mai 1963 RS 1

Stammrechtssatz

Wer undurchsichtige Geschäfte tätigt und das über den Geschäften lagernde Dunkel auch nachträglich gegenüber der Abgabenbehörde nicht durch eine lückenlose Beweisführung zu erhellen vermag, hat das damit verbundene steuerliche Risiko selbst zu tragen. Dies gilt auch hinsichtlich der in einem beantragten Wiederaufnahmeverfahren diesbezüglich angebotenen Beweises.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985160092.X03

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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