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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §138 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 434;Rechtssatz
Legt die Steuerpflichtige für die Hingabe einer Heiratsausstattung nur eine Bestätigung der Tochter vor und sieht sie sich darüber hinaus nicht veranlaßt, im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht weitere Beweise anzubieten (Bankbestätigung, Zeugen), so ist es unbedenklich wenn in freier Beweiswürdigung diese Bestätigung als nicht ausreichend angesehen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140173.X04Im RIS seit
12.06.1990