RS Vwgh 1990/6/12 89/14/0173

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.1990
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §138 Abs1;
BAO §167 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 434;

Rechtssatz

Legt die Steuerpflichtige für die Hingabe einer Heiratsausstattung nur eine Bestätigung der Tochter vor und sieht sie sich darüber hinaus nicht veranlaßt, im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht weitere Beweise anzubieten (Bankbestätigung, Zeugen), so ist es unbedenklich wenn in freier Beweiswürdigung diese Bestätigung als nicht ausreichend angesehen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140173.X04

Im RIS seit

12.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten