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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §138 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 434;Rechtssatz
Die Vernichtung von Beweismitteln kann nicht schon dazu führen, daß zu Gunsten des Abgabepflichtigen jedenfalls mit der bloßen Glaubhaftmachung das Auslangen gefunden werden müßte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140173.X02Im RIS seit
12.06.1990