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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §138 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 434;Rechtssatz
§ 138 BAO darf nicht als Handhabe dafür verstanden werden, daß im Falle der Nichterfüllung eines erteilten Auftrages keinesfalls der ursprünglich von der Partei behauptete Sachverhalt als maßgebend zu erachten wäre (Hinweis Stoll, BAO Handbuch S 331).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140173.X03Im RIS seit
12.06.1990